Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die Bundesgerichte und durch die Gerichte der 16 Länder ausgeübt (vgl. Art. 92 GG).
Online-Datenbanken zur Rechtsprechung
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt der Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 kostenlos im Internet bereit. Die Entscheidungen sind anonymisiert und werden grundsätzlich ungekürzt veröffentlicht. Der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Die Entscheidungen stehen in allen angebotenen Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung.
Unabhängig hiervon stellen das Bundesverfassungsgericht und die Bundesgerichte auf ihren jeweiligen Internetseiten Entscheidungen zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei zur Verfügung. Ebenfalls werden auf den Internetseiten Pressemitteilungen veröffentlicht, die über bedeutende anhängige Verfahren sowie deren Ausgang informieren.
Da die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Staat ist, regeln die Länder die Veröffentlichung ihrer Gerichtsentscheidungen selbst. Sie haben hierzu eigene Internetangebote eingerichtet, die auf dem Justizportal des Bundes und der Länder verlinkt sind.