Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?
Die Tschechische Republik leistet finanzielle Unterstützung für Opfer von Straftaten, die infolge der Straftat einen Gesundheitsschaden erlitten haben, sowie für die Hinterbliebenen eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers. Auch Opfer von Sexualstraftaten gegen die Menschenwürde und misshandelte Kinder haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?
Die finanzielle Unterstützung dient dazu, einer aufgrund der Straftat entstandenen sozialen Notlage abzuhelfen; sie ersetzt nicht die Schadensersatzpflicht des Täters gegenüber dem Opfer.
Hinterbliebene erhalten die finanzielle Unterstützung als Pauschalbetrag. Auch Opfer, die eine Beeinträchtigung der Gesundheit erlitten haben, können eine Pauschalzahlung beantragen, wobei sich deren Höhe nach der Schwere der entstandenen Folgen richtet. Außerdem können sie die Erstattung von Behandlungskosten oder Einkommensausfällen verlangen. Opfer von Sexualstraftaten gegen die Menschenwürde und misshandelte Kinder können eine Erstattung der Therapiekosten für die Behandlung des erlittenen immateriellen Schadens beantragen.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?
Ja, Hinterbliebene eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es sich dabei um ein Elternteil, den Ehepartner oder eingetragenen Partner, ein Kind oder Geschwisterteil des Verstorbenen handelt und die Person zum Todeszeitpunkt im selben Haushalt mit dem Verstorbenen lebte, oder wenn die verstorbene Person der hinterbliebenen Person Unterhalt leistete bzw. zu leisten musste.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?
In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?
Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz oder ein Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und in der Tschechischen Republik Opfer einer Straftat geworden sind. Gleiches gilt, wenn Sie sich seit mindestens 90 Tagen rechtmäßig in der Tschechischen Republik aufhalten und dort Opfer einer Straftat geworden sind, wenn Sie in der Tschechischen Republik internationalen Schutz beantragt haben oder Ihnen Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde, oder gegebenenfalls unter den in einem internationalen Vertrag festgelegten Bedingungen.
Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Als Staatsangehöriger der Tschechischen Republik haben Sie grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Tschechische Republik, unabhängig davon, in welchem Land die Straftat begangen wurde, der Sie zum Opfer gefallen sind.
Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?
Ja, das müssen Sie.
Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?
Es ist nicht notwendig, das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten; die finanzielle Unterstützung kann geleistet werden, wenn aus bereits eingeleiteten Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zweifelsfrei hervorgeht, dass eine Straftat begangen wurde und die rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf finanzielle Unterstützung erfüllt sind.
Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?
Wenn Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen den Täter nicht geltend machen, wird die finanzielle Unterstützung möglicherweise gekürzt oder gar nicht gewährt.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?
In diesem Fall ist zu unterscheiden, ob der Täter unbekannt ist oder ob die strafrechtlich verfolgte Person für nicht schuldig befunden wurde, obwohl die Straftat eindeutig stattgefunden hat (wenn also die Straftat begangen wurde, sie aber von jemand anderem hätte verübt werden können). In diesem Fall haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Wurde der Täter hingegen freigesprochen, weil die strafrechtlich verfolgte Handlung keine Straftat war, haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung Der Antrag wird in erster Linie auf Grundlage des von den Strafverfolgungsbehörden zusammengestellten Materials bewertet; Ihre Aufgabe ist es, den Umfang der verursachten Verletzung nachzuweisen und sonstige gegebenenfalls zu berücksichtigende Schäden (wie Behandlungskosten und Einkommensausfälle) zu belegen.
Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?
Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Schaden bekannt wurde, jedoch spätestens fünf Jahre nach dem Tatzeitpunkt eingereicht werden. Der Unterstützungsanspruch endet mit Ablauf einer dieser Fristen. Minderjährige Opfer von Sexualstraftaten gegen die Menschenwürde können innerhalb von zwei Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit oder innerhalb von fünf Jahren nach der Straftat, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, Klage einreichen.
Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?
a) für Opfer einer Straftat:
– materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation) – JA
- Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.) JA
- Dauerhafte Verletzungen (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
- Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.) – JA
- Entgangene Möglichkeiten – NEIN
- Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten – NEIN
- Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände – NEIN
- Sonstiges – NEIN
– psychische (moralische) Schäden:
- Schmerzen oder Leiden des Opfers – NEIN
b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:
– materielle (nicht-psychische) Schäden:
- Bestattungskosten – NEIN
- Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante oder stationäre Behandlung eines Familienangehörigen, Rehabilitation) – NEIN
- entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten – NEIN
– psychologische Schäden:
- Schmerzen oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers – NEIN
Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?
Die finanzielle Unterstützung wird als Einmalzahlung geleistet.
In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?
Eventuelle Vorstrafen sind für Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung nicht entscheidend; sollten Sie die Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht bei der Aufklärung der Straftat unterstützen, wird keine Ihnen finanzielle Unterstützung gewährt. Es wird Ihnen keine Unterstützung gewährt, wenn Sie als Helfershelfer an der Straftat beteiligt waren.
Sollten Sie nicht ausreichend am Verfahren zur Gewährung der finanziellen Unterstützung mitwirken, kann das Verfahren eingestellt oder Ihr Antrag abgelehnt werden.
Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
Nur wenn sich Ihre soziale Lage infolge der Straftat offensichtlich nicht verschlechtert hat, wird Ihnen unter Umständen keine finanzielle Unterstützung gewährt.
Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?
Sollten Sie in irgendeiner Weise selbst zur Verletzung beigetragen haben, wird die finanzielle Unterstützung möglicherweise gekürzt oder gar nicht gewährt.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Opfer, die einen geringfügigen Gesundheitsschaden erlitten haben, können einen Pauschalbetrag von 10 000 CZK als Unterstützungsleistung beantragen.
Opfer, die einen schweren Gesundheitsschaden erlitten haben, können einen Pauschalbetrag von 50 000 CZK als Unterstützungsleistung beantragen.
Anstelle eines Pauschalbetrags können Opfer, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, finanzielle Unterstützung von bis zu 200 000 CZK zur Deckung der nachgewiesenen Behandlungskosten und/oder des Einkommensausfalls beantragen.
Hinterbliebene haben Anspruch auf eine pauschale finanzielle Unterstützung in Höhe von 200 000 CZK; davon ausgenommen sind Geschwister, denen 175 000 CZK zustehen.
Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?
Als Opfer einer Straftat, das gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat oder als hinterbliebene Person können Ihnen bis zu 200 000 CZK (bis zu 175 000 CZK für Geschwister eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers) gewährt werden. Zusätzlich gilt, dass die den Hinterbliebenen insgesamt gewährte finanzielle Unterstützung 600 000 CZK nicht übersteigen darf; bei mehreren Hinterbliebenen wird die Unterstützung proportional gekürzt, damit der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung nicht überschritten wird.
Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?
Ja.
Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?
Das gilt nur in dem Fall, dass die Schadensersatzpflicht des Täters von einer Versicherung abgedeckt wird, was nach tschechischem Recht in der Praxis bei Verkehrs- und Berufsunfällen vorkommen kann.
Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?
Ja, bis zum zulässigen Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung.
Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?
- Vollmacht, Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses mit dem Opfer
- Sterbeurkunde des Opfers;
- Kopie des Polizeiberichts;
- eine Kopie der Gerichtsentscheidung
- medizinische Unterlagen
- Krankenhausrechnungen oder Rechnungen über damit verbundene Ausgaben
- Rechnungen für Behandlungskosten
- Einkommensnachweis
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?
Nein.
Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?
An das Justizministerium.
Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?
An das Justizministerium.
Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?
Nein.
Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?
Über den Antrag sollte innerhalb von drei Monaten entschieden werden.
Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?
In dem Fall können Sie eine Verwaltungsklage bei Gericht einreichen.
Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?
Auf der Website des Justizministeriums, bei nichtstaatlichen Organisationen, die sich um Opfer von Straftaten kümmern, und beim Bewährungs- und Mediationsdienst.
Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?
Nein.
Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?
Ja, allerdings auf eigene Kosten.
Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?
Der Weiße Ring der Sicherheit (Bílý kruh bezpečí) ist eine der größten Organisationen dieser Art; auch der Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik [Probační a mediační služba ČR] leistet Opferhilfe. Professionelle Unterstützung wird auch von Einrichtungen geleistet, die im Register der Anbieter von Hilfe für Opfer von Straftaten eingetragen sind. Diese Unterstützung umfasst psychologische Dienstleistungen, Sozialberatung, Prozesskostenhilfe, die Rechtsberatung und die Möglichkeit, an Programmen zur Wiedergutmachung teilzunehmen, die auf den Wiederaufbau von Beziehungen und die Beseitigung erlittenen Schadens abzielen.