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Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Bulgarien
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Bulgarien
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Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

JUSTIZMINISTERIUM DER REPUBLIK BULGARIEN

Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten

Anschrift: 1 Slavyanska, Sofia 1040, Republik Bulgarien

Internet: https://www.compensation.bg

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten bittet die zuständigen Behörden anderer Länder um Amtshilfe, wenn bulgarische Staatsangehörige im Ausland Opfer einer Straftat geworden sind. Ferner bietet er Unterstützungsmaßnahmen für ausländische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Republik Bulgarien.

Der Nationalrat hilft bulgarischen Staatsangehörigen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Opfer einer Straftat geworden sind, beim Ausfüllen von Entschädigungsanträgen und übermittelt die ausgefüllten Formulare an die zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Ja, der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten kann bei Bedarf eine Übersetzung der Begleitunterlagen anfertigen. Die Übersetzungsleistung ist für Opfer von Straftaten kostenfrei.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Nein, dafür fallen keine Gebühren an.

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