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Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Niederlande
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Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen:
Schadefonds Geweldsmisdrijven

Straßenanschrift:
Kneuterdijk 1
NL-2514 EM Den Haag

Tel.: 070-4142000
E-Mail: info@schadefonds.nl

Postanschrift:
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen schickt Ihnen auf Wunsch Antragsformulare für die zuständigen ausländischen Entschädigungsbehörden zu. Sobald der Fonds Ihr ausgefülltes Antragsformular mit den zugehörigen Begleitunterlagen erhalten hat, lässt er diese falls erforderlich übersetzen und leitet sie an den ausländischen Fonds weiter.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Der Fonds lässt die Unterlagen falls erforderlich auf eigene Kosten übersetzen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Nein.

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