Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Die Verwaltungsämter von Budapest oder der Komitate (lokale Opferhilfestellen) fungieren als Anlaufstellen.
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Die Anlaufstelle händigt die Antragsformulare aus, unterstützt die Antragsteller beim Ausfüllen der Formulare und leitet die Antragsformulare weiter.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Ja, sie werden übersetzt. Die Kosten trägt der Staat.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein, die Übermittlung des Antrags ist kostenlos.