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Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Informationen zum Verfahren für die Übermittlung eines Entschädigungsantrags

Wenn Sie im Ausland (d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie nicht leben) Opfer einer Straftat werden, können Sie den Antrag bei der Unterstützungsbehörde des Landes stellen, in dem Sie leben. Der Antrag wird von der Unterstützungsbehörde übersetzt und der Entscheidungsbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem die Straftat begangen wurde, übermittelt. Die Entscheidungsbehörde ist für die Prüfung des Antrags und die Zahlung der Entschädigung zuständig.

Hier finden Sie Informationen zu dem Verfahren, das Sie befolgen müssen, um eine Übermittlung Ihres Antrags vom Land Ihres Wohnsitzes an den EU-Mitgliedstaat zu erwirken, in dem die Straftat begangen wurde. Nach EU-Recht ist für die Zahlung der Entschädigung der EU-Mitgliedstaat zuständig, in dem die Straftat begangen wurde.

Wir empfehlen Ihnen, sich näher über das Übermittlungsverfahren zu informieren, das im Land Ihres Wohnsitzes gilt.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

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