Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?
Das Justizministerium der Slowakischen Republik — Abteilung für Rehabilitation und Entschädigung
Telefon: +421288891225
Fax: +4212888 91 579
E-Mail: victims@justice.sk
Website: https://www.justice.gov.sk
Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?
Das Justizministerium der Slowakischen Republik erteilt Opfern Auskünfte über die Bedingungen für den Erhalt einer Entschädigung, die in dem Mitgliedstaat gelten, in dem sich die Straftat ereignet hat, die den Körperschaden hervorgerufen hat. Außerdem stellt das Justizministerium die Antragsformulare bereit, die für einen Entschädigungsantrag benötigt werden und bietet auf Wunsch Hilfe beim Ausfüllen der Formulare. Das Justizministerium der Republik Slowakei übermittelt die Anträge.
Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Das Justizministerium der Slowakischen Republik veranlasst keine Übersetzung der erforderlichen Unterlagen. Das Opfer der Straftat bezahlt die Übersetzung und die damit verbundenen Kosten.
Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?
Nein.