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Erbrecht

Finnland
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Finland
Familienrecht – Erbsachen
* mandatory input

Artikel 78 Buchstabe a - die Namen und Kontaktdaten der für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 45 Absatz 1 und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 50 Absatz 2 zuständigen Gerichte oder Behörden

Artikel 78 Buchstabe b - die in Artikel 51 genannten Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Oberster Gerichtshof

Kontaktdaten: http://korkeinoikeus.fi/fi/index/yhteystiedot.html

Der Rechtsbehelf nach Artikel 51 der Verordnung wird beim Obersten Gerichtshof eingelegt, sofern dieser die Beschwerde zulässt (Kapitel 30 §§ 1 bis 3 der Prozessordnung).

Artikel 78 Buchstabe c - die einschlägigen Informationen zu den Behörden, die für die Ausstellung des Zeugnisses nach Artikel 64 zuständig sind

Das Zeugnis wird ausgestellt von:

Digi- ja väestötietovirasto (Digitales und Einwohnermeldeamt)

Lintulahdenkuja 2

FI – 00530 Helsinki

Tel.: +358 29 55 390 99

E-Mail: perintotodistus@ddv.fi

Artikel 78 Buchstabe d - die in Artikel 72 genannten Rechtsbehelfe

Für Rechtsbehelfe zuständig:

Helsingin hallinto-oikeus (Verwaltungsgericht Helsinki)

Radanrakentajantie 5

FI – 00520 Helsinki

Kundendienst/Geschäftsstelle: +358 29 56 42 069

Fax: +358 29 56 45 079

E-Mail: helsinki.hao@oikeus.fi

Artikel 79 - Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Informationen

Vom Gericht bestellter Nachlassverwalter.

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