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Erbrecht

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Family law – succession matters
* mandatory input

Artikel 78 Buchstabe a - die Namen und Kontaktdaten der für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 45 Absatz 1 und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 50 Absatz 2 zuständigen Gerichte oder Behörden

a) Bezirksgericht (Sąd Okręgowy)

b) Appellationsgericht (Sąd Apelacyjny) – Der Rechtsbehelf wird über das Bezirksgericht eingelegt, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat.

https://www.gov.pl/web/sprawiedliwosc/znajdz-wybrany-sad-powszechny

Artikel 78 Buchstabe b - die in Artikel 51 genannten Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

a) Oberstes Gericht – Der Rechtsbehelf wird über das Appellationsgericht eingelegt, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat.

b) Anschrift: Plac Krasińskich 2/4/6

00-951 Warszawa 41

Tel. +48 22 530 8000

c) Kassationsbeschwerde – Hierbei werden weder die festgestellten Tatsachen noch die Beweiswürdigung gerügt.

Artikel 78 Buchstabe d - die in Artikel 72 genannten Rechtsbehelfe

a)

- Handelt es sich um ein von einem Kreisgericht ausgestelltes Europäisches Nachlasszeugnis (europejskie poświadczenie spadkowe), wird der Rechtsbehelf über das Kreisgericht zum Bezirksgericht eingelegt.

- Handelt es sich um ein von einem Notar ausgestelltes Europäisches Nachlasszeugnis, wird der Rechtsbehelf über den Notar zum Bezirksgericht eingelegt.

b)

- Gerichte:

https://www.gov.pl/web/sprawiedliwosc/znajdz-wybrany-sad-powszechny

- Notare:

https://znajdznotariusza.rejestry-notarialne.pl/

Artikel 79 - Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Informationen

Entfällt

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