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Erstausbildung von Rechtsanwälten in der Europäischen Union

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Allgemeine Beschreibung

Wird eine Erstausbildung angeboten und, wenn ja, ist sie zwingend vorgeschrieben?

Ja, ein dreijähriges Referendariat, bei dem Referendare unter einem qualifizierten Rechtsanwalt (dänisch „Advokat“) arbeiten. Während dieser praktischen Ausbildungszeit müssen die Referendare an Kursen teilnehmen und sowohl eine schriftliche als auch eine (praktische) Prüfung im Bereich Prozessführung ablegen. Das Referendariat, die Kurse und die Prüfungen sind obligatorisch.

Wird bei der Erstausbildung zwischen verschiedenen Kategorien von Rechtsanwaltsanwärtern unterschieden, z. B. zwischen denjenigen, die Syndikusanwälte oder selbstständige bzw. in Kanzleien angestellte Rechtsanwälte werden wollen?

Keine Unterscheidung. Es handelt sich um die gleiche Erstausbildung für alle angehenden Rechtsanwälte (siehe auch die nachstehenden Fragen: „Gibt es alternative Zugangswege zur Ausbildung?“ und „Wie lange dauert die Ausbildung und in welchem Zeitrahmen findet sie statt?“).

Welche Stellen sind für die Organisation der Erstausbildung zuständig?

Die Dänische Rechtsanwaltskammer (Organisation von Kursen und Prüfungen).

Private Anwaltsbüros und Anwaltskanzleien (praktische Ausbildung).

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Erstausbildung?

Die Prozessordnung – Kapitel 12

Ministerialerlass Nr. 1473 über die Pflichtausbildung als Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt

Zugang zur Erstausbildung

Gibt es Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung?

Einen dänischen Bachelor- und Masterabschluss in Rechtswissenschaften.

Wie verläuft in der Regel das Zulassungsverfahren? Im Falle eines Auswahlverfahrens: Wer führt es durch?

Die Dänische Rechtsanwaltskammer (Kurse und Prüfungen). Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, kann aufgenommen werden, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Private Anwaltsbüros und Anwaltskanzleien (praktische Ausbildung). Je nach Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.

Gibt es alternative Zugangswege zur Erstausbildung?

Referendariat:

Es gibt alternative Zugangswege über die Justiz, die Staatsanwaltschaft usw.

Kurse und Prüfungen:

Es gibt keine alternativen Zugangswege. Ein dänischer Bachelor- und ein Masterabschluss in Rechtswissenschaften sind erforderlich.

Format und Inhalt der Erstausbildung

Wie lange dauert die Ausbildung und in welchem Zeitrahmen findet sie statt?

Dreijähriges Referendariat bei einem qualifizierten Rechtsanwalt. Die Dauer ist festgeschrieben, kann aber auf ein Jahr bei einem qualifizierten Rechtsanwalt verkürzt werden, wenn der Kandidat über andere einschlägige juristische Erfahrungen aus Justiz, Staatsanwaltschaft usw. verfügt. Während des Referendariats muss der Kandidat eine Reihe von Kursen absolvieren und zwei Prüfungen ablegen.

Wie ist die Ausbildung organisiert?

Die Organisation der Kurse, Prüfungen usw. erfolgt hauptsächlich intern (bei der Dänischen Rechtsanwaltskammer), die Durchführung der Kurse und Prüfungen erfolgt hingegen extern.

Wer bildet aus?

Die meisten Ausbilder sind hauptamtliche Juristen.

Welche Inhalte und Ziele werden in der Erstausbildung vermittelt bzw. verfolgt?

Verfahrensrecht

Juristische Fähigkeiten

Nicht-juristische berufliche Fähigkeiten (z. B. Kommunikation und Verhandlung)

Wer gestaltet die Erstausbildungsprogramme?

Die Dänische Rechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit mit dem für die Erstausbildung zuständigen Ausbildungsausschuss des Justizministeriums.

Welche Methodik wird bei der Erstausbildung angewandt?

Vorlesungen, Übungen, einschließlich simulierter Gerichtsverhandlungen, Rollenspiele usw.

Welche praktischen Teile der Ausbildung müssen die Rechtsanwaltsanwärter absolvieren?

Anforderungen:

  • Ein dänischer Bachelor- und Masterabschluss in Rechtswissenschaften (siehe oben).
  • Der Referendar muss sich für alle Kurse angemeldet haben, und alle Kurse müssen bezahlt worden sein.
  • Eine bestandene schriftliche Prüfung.
  • Eine bestandene Prüfung im Bereich Prozessführung.
  • Dreijähriges Referendariat (einschließlich Erfahrung im Bereich Prozessführung).

Wie werden die Rechtsanwaltsanwärter bewertet/beurteilt? Wie oft und von wem?

Eine schriftliche Prüfung (drei Versuche sind möglich). Derzeit werden viermal pro Jahr schriftliche Prüfungen durchgeführt.

Eine Prüfung in Prozessführung – ein echtes Gerichtsverfahren oder ein fiktives Gerichtsverfahren (drei Versuche zum Bestehen sind möglich). Prüfungen in echten Gerichtsverfahren werden das ganze Jahr über regelmäßig durchgeführt. Prüfungen in fiktiven Gerichtsverfahren werden derzeit viermal pro Jahr durchgeführt.

Gibt es Ausbildungsmaßnahmen, die gemeinsam mit Angehörigen anderer Rechtsberufe durchgeführt werden? Falls ja, wie laufen diese ab?

Es gibt ein Referendariat, bei dem der Referendar unter der Aufsicht eines Rechtsanwalts (dänisch „Advokat“) arbeitet und es findet eine Prüfung in Prozessführung in Zusammenarbeit mit Richtern, Kollegen usw. statt.

Welche Besonderheiten gibt es im Hinblick auf EU-Recht, Sprachausbildung und europäische Komponenten der Erstausbildung, z. B. Teilnahme an CCBE- oder ELF-Aktivitäten?

Kurse und Prüfungen: Es gibt keine besondere Ausbildung zum EU-Recht (nur indirekt durch die Ausbildung zur Bekämpfung von Geldwäsche usw.) und keine Sprachausbildung.

Wie viele Rechtsanwaltsanwärter werden zur Erstausbildung zugelassen? Wird die Zahl der Rechtsanwaltsanwärter jährlich angepasst und, wenn ja, von wem?

Zurzeit gibt es etwa 600 Rechtsanwaltsanwärter pro Jahr.

Die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwaltsanwärter hängt von der Nachfrage und der Anzahl der verfügbaren Plätze ab. Sollte die Nachfrage kontinuierlich und deutlich über der Zahl der verfügbaren Plätze liegen, wird die Dänische Rechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsausschuss des Justizministeriums die Einrichtung weiterer Kurse in Erwägung ziehen.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Endet die Erstausbildung mit einer Abschlussprüfung? Wie ist sie organisiert? Wer ist für die Prüfung zuständig?

Ja, eine schriftliche Prüfung und eine praktische Prüfung in Prozessführung.

Die Dänische Rechtsanwaltskammer organisiert die schriftliche Prüfung und die praktische Prüfung in Prozessführung in einem fiktiven Gerichtsverfahren und führt die praktische Prüfung in Prozessführung in einem echten Gerichtsverfahren durch. Der Ausbildungsausschuss des Justizministeriums ist für die Ausbildung/Kurse und die Prüfungen zuständig.

Gibt es nach Abschluss der Erstausbildung ein weiteres Verfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt?

Nach Abschluss des Referendariats und der obligatorischen Kurse und Prüfungen muss der Kandidat die Zulassung beim Justizministerium beantragen. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen bewertet das Justizministerium, ob der Kandidat zugelassen und ihm der Titel „Advokat“ verliehen werden kann.

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