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Erstausbildung von Rechtsanwälten in der Europäischen Union

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Allgemeine Beschreibung

Wird eine Erstausbildung angeboten und, wenn ja, ist sie zwingend vorgeschrieben?

Ja, die Ausbildung ist zwingend vorgeschrieben.

Um den Beruf des Rechtsanwalts in Österreich ausüben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und der absolvierten Gerichtspraxis (7 Monate) muss der Rechtsanwaltsanwärter die vorgeschriebene Praxiszeit (davon 3 Jahre als Rechtsanwaltsanwärter bei einem österreichischen Rechtsanwalt) abgeleistet und an Ausbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 Halbtagen teilgenommen haben. Nach bestandener Rechtsanwaltsprüfung kann der Rechtsanwaltsanwärter die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte beantragen.

Wird bei der Erstausbildung zwischen verschiedenen Kategorien von Rechtsanwaltsanwärtern unterschieden, z. B. zwischen denjenigen, die Syndikusanwälte oder selbstständige bzw. in Kanzleien angestellte Rechtsanwälte werden wollen?

Nein.

Welche Stellen sind für die Organisation der Erstausbildung zuständig?

Es gibt verschiedene Stellen, die während der vorgeschriebenen Praxiszeit des Rechtsanwaltsanwärters zuständig sind. Hauptverantwortliche Stellen, die für die Gerichtspraxis und die Rechtsanwaltsprüfung zuständig sind, sind die Oberlandesgerichte. Für die vorgeschriebene Dauer der Praxiszeit bei einem Anwalt sind die Anwälte selbst verantwortlich. Weitere zuständige Stellen (für die Ausbildungsveranstaltungen) sind:

  • Rechtsanwaltskammer
  • Private Ausbildungsanbieter
  • Private Ausbildungsanbieter, die von der Rechtsanwaltskammer akkreditiert sind (eine Zulassung durch die Anwaltskammer ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben)
  • Hochschulen
  • Von der Rechtsanwaltskammer eingerichtete spezielle Anwaltsakademien und Ausbildungseinrichtungen

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Erstausbildung?

§ 2 Rechtsanwaltsordnung.

Zugang zur Erstausbildung

Gibt es Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung?

Um eingetragener Rechtsanwaltsanwärter zu werden, müssen die in der RAO (Rechtsanwaltsordnung) festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Anwärter müssen ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen können, vertrauenswürdig sein und über eine einwandfreie Strafregisterbescheinigung verfügen. Danach können sie als Rechtsanwaltsanwärter bei einem Rechtsanwalt arbeiten. Die einzelnen Ausbildungskurse können jedoch ohne besondere Zugangsvoraussetzungen besucht werden.

Wie verläuft in der Regel das Zulassungsverfahren? Im Falle eines Auswahlverfahrens: Wer führt es durch?

Keine Angabe.

Gibt es alternative Zugangswege zur Erstausbildung?

  • Richter und Notare können einen alternativen Weg wählen, um Rechtsanwalt zu werden: Nach § 10 Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz (ABAG) können Richter und Notare eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen (§ 12 ABAG). Die erfolgreiche Ablegung dieser Prüfung vor der zuständigen Kommission eines österreichischen Berufungsgerichts ist der erfolgreichen Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung gleichgestellt, die Rechtsanwaltsanwärter normalerweise ablegen müssen.
  • Gemäß der Europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
  • Gemäß der Rechtsanwaltsrichtlinie 77/249/EWG, 98/5/EG.

Format und Inhalt der Erstausbildung

Wie lange dauert die Ausbildung und in welchem Zeitrahmen findet sie statt?

Fünf Jahre insgesamt.

  • Sieben Monate Gerichtspraktikum
  • Drei Jahre Praktikum in einer Anwaltskanzlei
  • Erfolgreiches Bestehen der Rechtsanwaltsprüfung
  • Abschluss von 42 halbtägigen Ausbildungsveranstaltungen
  • 19-monatiges Praktikum in einer anderen Einrichtung (siehe unten)

Die 19-monatige Einarbeitungszeit kann entweder in einer Rechtsanwaltskanzlei, an einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft, an einer Universität, wenn der Studiengang Teil der akademischen Weiterbildung ist und die Erlangung einer rechtswissenschaftlichen Zusatzqualifikation gemäß § 2 Absatz 3 Unterabsatz 1 Rechtsanwaltsordnung (RAO) vorsieht, oder im Ausland im Rahmen einer praktischen Beschäftigung, die den Erfordernissen von § 2 Absatz 1 RAO entspricht, abgeleistet werden und ist dem Rechtsanwaltsanwärter für die künftige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs dienlich. Sie kann auch bei einem Notar, einer Verwaltungsbehörde, einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater absolviert werden.

Wie ist die Ausbildung organisiert?

Siehe „Welche Stellen sind für die Organisation der Erstausbildung zuständig?“ und „Wie lange dauert die Ausbildung und in welchem Zeitrahmen findet sie statt?“.

Wer bildet aus?

Je nachdem, wo die Ausbildung stattfindet, sind die Ausbilder während des Gerichtspraktikums Richter, während der Anwaltsausbildungszeit Rechtsanwälte und während der Ausbildungsveranstaltungen Rechtsanwälte, Richter, Universitätsprofessoren oder andere geeignete Angehörige der Rechtsberufe.

Siehe „Wie lange dauert die Ausbildung und in welchem Zeitrahmen findet sie statt?“.

Welche Inhalte und Ziele werden in der Erstausbildung vermittelt bzw. verfolgt?

Die Lehrinhalte richten sich nach dem Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG), siehe im Einzelnen § 13 und 20 RAPG.

Die Vorbereitungskurse für die Rechtsanwaltsprüfung müssen eine Ausbildung in bestimmten Rechtsgebieten umfassen, beispielsweise:

  • Österreichisches Zivilrecht, einschließlich internationales Privatrecht
  • Zivilprozessrecht, einschließlich außergerichtliche Verfahren und alternative Streitbeilegung
  • Strafrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Verfahrensmethoden (Abfassen von Verträgen, Urkunden, Klagebeantwortungen, Rechtsmittelschriften)
  • Vertretung vor österreichischen und internationalen Gerichten
  • Bekämpfung der Geldwäsche

Wer gestaltet die Erstausbildungsprogramme?

Der rechtliche Rahmen für die juristische Ausbildung wird durch die Rechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz gesetzt.

Welche Methodik wird bei der Erstausbildung angewandt?

Die Ausbildung umfasst Kurse, in denen praktische Fähigkeiten wie die Vorbereitung von Urteilen, Anklageschriften oder schriftlichen Stellungnahmen für ein Gerichtsverfahren vermittelt werden. Die Hauptausbildung besteht darin, den Rechtsanwalt zu begleiten und einige seiner Aufgaben zu übernehmen, zum Beispiel Einbindung in die Aktenarbeit in der Anwaltskanzlei und bei Gericht. Ausbildungsveranstaltungen und Vorlesungen können sowohl vor Ort als auch online durchgeführt werden.

Welche praktischen Teile der Ausbildung müssen die Rechtsanwaltsanwärter absolvieren?

Es gibt praktische Elemente je nach Position. Die eingetragenen Rechtsanwaltsanwärter sind verpflichtet, die berufsständischen Regeln der Rechtsanwälte zu befolgen.

Wie werden die Rechtsanwaltsanwärter bewertet/beurteilt? Wie oft und von wem?

Siehe Frage „Wie lange dauert die Ausbildung und in welchem Zeitrahmen findet sie statt?“.

Die Rechtsanwaltsanwärter werden während ihrer Rechtsanwaltsprüfung bewertet und beurteilt.

Gibt es Ausbildungsmaßnahmen, die gemeinsam mit Angehörigen anderer Rechtsberufe durchgeführt werden? Falls ja, wie laufen diese ab?

Ja. Bei vielen Ausbildungsveranstaltungen referiert ein Rechtsanwalt zusammen mit einem Richter oder einem anderen Angehörigen der Rechtsberufe, um das Thema aus allen Perspektiven zu beleuchten.

Welche Besonderheiten gibt es im Hinblick auf EU-Recht, Sprachausbildung und europäische Komponenten der Erstausbildung, z. B. Teilnahme an CCBE- oder ELF-Aktivitäten?

Im Rahmen der Einarbeitungszeit ist es möglich, ein sechsmonatiges Auslandspraktikum zu absolvieren, sofern es den Anforderungen nach § 2 Absatz 1 Rechtsanwaltsordnung entspricht, und auf die Anforderungen des 19-monatigen Praktikums anrechnen zu lassen. Das EU-Recht ist in einzelnen Kursen auch Teil der Ausbildung.

Wie viele Rechtsanwaltsanwärter werden zur Erstausbildung zugelassen? Wird die Zahl der Rechtsanwaltsanwärter jährlich angepasst und, wenn ja, von wem?

Zum 31. Dezember 2020 gab es in Österreich 2 270 Rechtsanwaltsanwärter. Seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Zahl der Rechtsanwaltsanwärter hängt vom Markt ab.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Endet die Erstausbildung mit einer Abschlussprüfung? Wie ist sie organisiert? Wer ist für die Prüfung zuständig?

Es gibt die Rechtsanwaltsprüfung (schriftlich und mündlich), die nicht unbedingt am Ende der Erstausbildung stattfinden muss. Verantwortlich für die Rechtsanwaltsprüfung ist das zuständige Oberlandesgericht.

Gibt es nach Abschluss der Erstausbildung ein weiteres Verfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt?

Siehe Frage „Gibt es einen alternativen Zugang zur Ausbildung?“.

 

Anmerkung: Die in diesem Formular enthaltenen Informationen sollen einen ersten Überblick geben und haben keine rechtliche Wirkung. Rechtsanwaltsanwärter sollten sich über das jeweils geltende Recht informieren.

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