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Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

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Schweden
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Eine Ladung in Zivilsachen kann über den elektronischen Dienst der schwedischen Gerichte beantragt werden: Schwedische Gerichte – Digitale Unterzeichnung und Beantragung einer Ladung

In summarischen Verfahren kann der schwedischen Beitreibungsstelle (Kronofogdemyndigheten) ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online übermittelt werden.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Der elektronische Dienst kann bei allen Arten von Rechtsstreitigkeiten verwendet werden.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Der Dienst ist täglich rund um die Uhr verfügbar.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Ein digital gestellter Antrag auf Ladung muss dieselben Angaben enthalten wie ein Antrag, der nicht digital eingereicht wird. Dafür steht ein Formular (Schwedische Gerichte – Antrag auf Ladung) zur Verfügung, aber der Antrag kann – mit denselben Angaben – auch selbst verfasst werden.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Für den Schutz personenbezogener Daten sind die geltenden Datenschutzvorschriften maßgeblich.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Ja, der Antrag muss per elektronischer Signatur unterzeichnet werden.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Für Zivilverfahren, die auf elektronischen Antrag eingeleitet werden, werden dieselben Gebühren erhoben wie für Zivilverfahren, die nicht elektronisch beantragt werden.

Elektronische Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids, die der schwedischen Beitreibungsstelle (Kronofogdemyndigheten) übermittelt werden, sind mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG zu unterzeichnen. Die Beitreibungsstelle kann von der vorgeschriebenen Signatur absehen, wenn ein Antragsteller voraussichtlich Anträge in großer Zahl in technisch sicherer Weise einreichen muss. Wenn ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an ein Gericht verwiesen wird und als normales Verfahren geführt wird, ist zusätzlich zu einem elektronischen Antrag keine handschriftliche Unterschrift erforderlich.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Für Anträge, die elektronisch gestellt werden, gelten dieselben Regeln wie für Anträge, die auf anderem Wege gestellt werden.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Die Klagebeantwortung in elektronisch eingeleiteten Zivilverfahren muss nicht elektronisch eingereicht werden.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Für Zivilverfahren gelten unabhängig davon, wie sie eingeleitet werden, dieselben Verfahrensregeln.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Für Zivilverfahren gelten unabhängig davon, wie sie eingeleitet werden, dieselben Verfahrensregeln.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Schriftstücke, die nicht eigenhändig unterschrieben werden müssen, können elektronisch eingereicht werden. Damit ist es grundsätzlich möglich, alle Schriftstücke auf elektronischem Wege einzureichen. Das Gericht kann jedoch in Einzelfällen verfügen, dass ein elektronisch eingereichtes Dokument ohne handschriftliche Unterschrift durch ein eigenhändig unterschriebenes Original zu bestätigen ist.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Es steht dem Gericht frei, Schriftstücke elektronisch zu übermitteln und eine Empfangsbestätigung per E-Mail anzufordern, beispielsweise wenn dies gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen usw. angezeigt ist.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Sofern die betreffende Partei nichts anderes beantragt, werden Gerichtsurteile per Post zugestellt. Wenn es – z. B. nach den geltenden Datenschutzbestimmungen – zulässig ist, können Schriftstücke stattdessen auch per Fax oder E-Mail verschickt bzw. auf andere Weise elektronisch bereitgestellt werden.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Es ist möglich, per E-Mail Widerspruch einzulegen. Erforderlichenfalls kann das Gericht verfügen, dass ein solcher Widerspruch vom Absender mit Hilfe eines eigenhändig unterschriebenen Originals zu bestätigen ist.

Bezüglich der Zustellung siehe die Antwort auf Frage Nr. 13.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Anträge auf Vollstreckung können vom Antragsteller persönlich oder von seinem Rechtsvertreter mündlich oder schriftlich gestellt werden. Für einen mündlichen Antrag muss der Antragsteller (die die Vollstreckung beantragende Partei) die schwedische Beitreibungsstelle (Kronofogdemyndigheten) aufsuchen. Ein schriftlicher Antrag muss von dem Antragsteller oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben werden. Die Vollstreckungsbehörde kann jedoch Antragstellern, die in großem Umfang Anträge einreichen, Ausnahmen gewähren.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Nein.

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