1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?
Ja, für natürliche und juristische Personen, die in CY-Login, registriert sind (der einheitliche Login-Dienst für digitale Dienste der Republik Zypern), ist dies möglich. Auf diesen Dienst kann von Computern in Zypern aus zugegriffen werden.
2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?
Ja, das ist für Zivilverfahren, Verwaltungsverfahren und besondere Gerichtsverfahren (mit Ausnahme von Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof für internationalen Schutz) möglich. Das Oberstes Verfassungsgericht, der Oberste Gerichtshof (in dritter Instanz) und die Gerichte der Strafgerichtsbarkeit sind ausgeschlossen.
3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?
Der Dienst steht rund um die Uhr zur Verfügung. Es sei denn, es finden geplante Systemwartungsarbeiten statt.
4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?
Bestimmte Informationen zu einer Klage wie die Angaben zu den Parteien werden in das elektronische System eingegeben; davon ausgeschlossen sind Verfahrensschriftstücke.
5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?
Das System erfüllt alle Anforderungen für eine sichere Datenübermittlung und -speicherung.
6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?
Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Uhrzeit wird automatisch vom System erfasst.
7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?
Die Gerichtsgebühren sind nach demselben Verfahren und in derselben Höhe wie für nicht-elektronische Verfahren zu leisten.
8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?
Eine Klage kann nach ihrer Registrierung nicht zurückgezogen werden. Es sei denn, sie wurde vom zuständigen Eintragungsbüro abgewiesen.
9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?
Ja.
10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?
Die Verfahren werden auf elektronischem Wege eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen.
11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?
Die Verfahren laufen auf dieselbe Weise wie nicht-elektronische Verfahren ab. Die Bestimmungen der aktuellen Rechtsvorschriften finden Anwendung.
12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Ja, das ist für Verfahrensfälle nach Nummer 2 möglich.
13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?
Nein, sie sind physisch zuzustellen.
14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?
Ja. Die Entscheidungen werden in die elektronische Akte aufgenommen und die Parteien können dann darauf zugreifen.
15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?
Über das System können Rechtsmittel eingelegt werden, sofern diese zulässig sind. Rechtsmittel werden physisch zugestellt.
16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?
Das ist zwar möglich, jedoch nicht in vollem Umfang und nicht in jedem Fall.
17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?
Ja, indem Zugang zur dazugehörigen elektronischen Gerichtsakte gewährt wird.