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Beschränkungen bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen – besondere Regelungen

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Schweden
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(in civil and commercial matters)

1 Gibt es in dem betreffenden nationalen Recht besondere Regelungen, welche aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen Beschränkungen vorsehen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf in diesem Mitgliedstaat belegene unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten betreffen oder berühren?

In Schweden gibt es noch einige Fideikommisse (fideikommiss). Ein Fideikommiss ist eine testamentarische Verfügung, wonach eine bestimmte Vermögensmasse, die nicht veräußert werden darf, in einer bestimmten Folgeordnung an Mitglieder einer oder mehrerer Familien vererbt werden muss. Nach Maßgabe des einschlägigen Gesetzes (lagen (1963:583) om avveckling av fideikommiss) gelten für die Abwicklung von Fideikommissen besondere Regelungen.

2 Gelten diese besonderen Regelungen für die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats für die genannten Vermögenswerte unabhängig von dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht?

Nicht zutreffend.

3 Sind in dem betreffenden nationalen Recht besondere Verfahren vorgesehen, um die Einhaltung dieser Regelungen zu gewährleisten?

Nicht zutreffend.

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