1 Gibt es in dem betreffenden nationalen Recht besondere Regelungen, welche aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen Beschränkungen vorsehen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf in diesem Mitgliedstaat belegene unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten betreffen oder berühren?
Nein.
2 Gelten diese besonderen Regelungen für die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats für die genannten Vermögenswerte unabhängig von dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht?
Nach Artikel 7 des Gesetzes vom 4. Februar 2011 – Internationales Privatrecht (Gesetzblatt 2015, Position 1792) kommt ausländisches Recht nicht zur Anwendung, wenn das Ergebnis im Widerspruch zu den Grundsätzen des Rechtssystems der Republik Polen stehen würde.
3 Sind in dem betreffenden nationalen Recht besondere Verfahren vorgesehen, um die Einhaltung dieser Regelungen zu gewährleisten?
Nein.