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Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Einführung

Die Gebühren für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sind im "Gerichtskostengesetz" (GKG) festgelegt.

Das Gericht fordert die Gebühren mit einer Rechnung an. Die Gebühren werden fällig, sobald der Antrag für das Verfahren bei Gericht eingereicht wird. Das Verfahren wird auch fortgesetzt, ohne dass die Kosten zu diesem Zeitpunkt bezahlt wurden.

Die Kosten muss grundsätzlich der Antragssteller bezahlen. Am Ende des Verfahrens muss sie derjenige begleichen, dem das Gericht sie auferlegt hat oder der sie in einem Vergleich übernommen hat.

Welche Gebühren fallen an?

Die genauen Gebühren sind im Kostenverzeichnis (KV GKG), einem Anhang zum Gerichtskostengesetz, festgelegt. In Nummer 1210 des KV GKG ist für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eine Gebühr mit einem Satz von 3,0 vorgesehen. Bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens reduziert sich diese Gebühr auf einen Satz von 1,0 (Nummer 1211 KV GKG).

Der maßgebliche Faktor für die Gebührenhöhe ist der Streitwert, der in der Regel mit der Höhe der geltend gemachten Forderung übereinstimmt.

Wie viel muss ich zahlen?

Folgende Gebühren entstehen:

Werte bis
3,0-Gebühr
1,0-Gebühr
500,00 120,00 40,00
1.000,00 183,00 61,00
1.500,00 246,00 82,00
2.000,00 309,00 103,00

Neben den Gebühren sind gegebenenfalls anfallende Auslagen, zum Beispiel für Zustellungen, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher zu zahlen.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wenn die Gerichtskosten nicht bezahlt werden, treibt das Gericht sie zwangsweise ein.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Eine Zahlung muss per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto erfolgen. Dabei ist das Aktenzeichen anzugeben.

Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich, ebenso wenig wie eine Einziehung vom Bankkonto des Antragstellers durch das Gericht.

Andere Zahlungsmethoden stehen nicht zur Verfügung.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Das Verfahren setzt sich fort, selbst wenn die Gebühren nicht entrichtet werden. Das Gericht bearbeitet den Antrag nach dessen Eingang.

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