Einführung
In Zypern wird die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 mit der Verfahrensverordnung von 2008 über das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen umgesetzt. Diese Verfahrensverordnung ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft.
Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1 der genannten Verfahrensverordnung ist für die Anmeldung der Klage mit dem Formblatt keine Gebühr zu entrichten.