Welche Gebühren fallen an?
Wird ein Zivilgericht mit einer Streitigkeit befasst, entstehen an Kosten lediglich die Gebühren für den Gerichtsvollzieher und den Rechtsanwalt. Grundsätzlich entstehen bei Sachen, die vor Zivilgerichten verhandelt werden, keine Kosten. Nach dem Urteil können Folgekosten entstehen, und zwar bei Vollstreckung der Entscheidung auf Antrag der obsiegenden Partei.