Einführung
Klagen im Rahmen des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 trat am 1. Januar 2009 in Kraft) sind bei dem Gericht, das gemäß der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des ordentlichen Gerichtsverfahrens zuständig ist, einzureichen. Dafür ist das Formblatt A zu verwenden. Mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen sollen Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug und einem Streitwert von bis zu 5 000 EUR vereinfacht und beschleunigt werden. Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht den Parteien alternativ zu den Verfahren des jeweiligen Mitgliedstaats zur Verfügung. Ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann.
Für das Verfahren für geringfügige Forderungen stehen Standardformblätter in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung. Zur Einleitung eines Verfahrens ist das Formblatt A auszufüllen. Einschlägige Unterlagen, wie Belege und Rechnungen, sollten zusammen mit dem Formblatt übermittelt werden.
Die Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat kann nur dann verweigert werden, wenn das Urteil mit einem früheren Urteil unvereinbar ist, das zwischen denselben Parteien in dem anderen Mitgliedstaat ergangen ist. Die Vollstreckung unterliegt den nationalen Vorschriften und Verfahren des Mitgliedstaats, in dem das Urteil vollstreckt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gerichtsgebühren ist von der Höhe der Forderung bzw. vom Streitwert abhängig. Weitere Informationen dazu im Abschnitt Wie viel muss ich zahlen?
Wie viel muss ich zahlen?
Die Gebühren (Stand 2024) sind wie folgt gestaffelt:
Art oder Höhe der Forderung bzw. des Streitwerts | Gerichtsgebühren für juristische Personen | Gerichtsgebühren für natürliche Personen | Gerichtsgebühren für mittellose Personen |
Verfahren bezüglich einer Forderung oder eines Klageantrags - mit unbestimmtem Streitwert oder - einem Wert über 500 € |
130 EUR | 87 EUR | 87 EUR |
Verfahren über eine Forderung oder einen Klageantrag mit einem Wert von mehr als 5 000 EUR und maximal 12 500 EUR |
524 EUR | 248 EUR | 87 EUR |
Weitere Informationen zu den anwendbaren Gebühren finden Sie unter Rechtspraak.nl (Gerichtssystem Niederlande).
Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Wird die Zahlung nicht innerhalb eines Monats geleistet, wird der Antrag abgewiesen und kein Verfahren eingeleitet.
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Eine Rechnung kann per Überweisung (elektronisch oder anderweitig) bezahlt werden.
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Nach der Zahlung erhält der Beklagte eine Notifizierung und wird gebeten, das Antwortformblatt ausgefüllt zurückzusenden.