Kosten in Lettland
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitbeilegung
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Fall |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
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Gebühr für die Antrag-stellung |
Ausfertigungs-gebühren |
Sonstige Gebühren |
Gebühr für den Rechts-mittelantrag |
Ausfertigungs-gebühren |
Sonstige Gebühren |
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Fall A |
100 LVL |
Kopiergebühren: 0,12 LVL Gebühren für beglaubigte Kopien: 0,61 LVL |
1) Gebühren im Zusammenhang mit der Prüfung des Falls 2) Prozesskosten |
100 LVL |
Kopiergebühren: 0,12 LVL Gebühren für beglaubigte Kopien: 0,61 LVL |
1) Gebühren im Zusammenhang mit der Prüfung des Falls 2) Prozesskosten |
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Fall B |
100 LVL |
Kopiergebühren: 0,12 LVL Gebühren für beglaubigte Kopien: 0,61 LVL |
1) Gebühren im Zusammenhang mit der Prüfung des Falls 2) Prozesskosten |
100 LVL |
Kopiergebühren: 0,12 LVL Gebühren für beglaubigte Kopien: 0,61 LVL |
1) Gebühren im Zusammenhang mit der Prüfung des Falls 2) Prozesskosten |
Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
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Fall |
Rechtsanwaltskosten |
Kosten für Sachverständige |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Nein. Natürliche Personen können den Rechtsstreit vor Gericht selbst führen oder durch einen Bevollmächtigten führen lassen. |
Die Kosten bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Anwalts werden vertraglich geregelt. HINWEIS: Die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt können in Zivilverfahren von der unterlegenen Partei bis zu höchsten 5 % des zulässigen Teils der Forderung oder – bei immateriellen Forderungen – zum Einheitssatz für Rechtsanwälte eingezogen werden. |
Nein. Die Prüfung durch einen Sachverständigen wird gerichtlich angeordnet, wenn sie von einer der Parteien beantragt wird und wenn die Klärung Sachverhalts die Fachkenntnis eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technologie, Kunst usw. erfordert. |
Gemäß Kabinettsverordnung. |
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Fall B |
Nein. Natürliche Personen können den Rechtsstreit vor Gericht selbst führen oder durch einen Bevollmächtigten führen lassen. |
Die Kosten bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Anwalts werden vertraglich geregelt. HINWEIS: Die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt können in Zivilverfahren von der unterlegenen Partei bis zu höchsten 5 % des zulässigen Teils der Forderung oder – bei immateriellen Forderungen – zum Einheitssatz für Rechtsanwälte eingezogen werden. |
Nein. Die Prüfung durch einen Sachverständigen wird gerichtlich angeordnet, wenn sie von einer der Parteien beantragt wird und wenn die Klärung des Sachverhalts die Fachkenntnis eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technologie, Kunst, usw. erfordert. |
Gemäß Kabinettsverordnung. |
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Fall |
Gerichtsvollzieher |
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Besteht Anwaltszwang? |
Kosten vor Urteilsverkündung |
Kosten nach Urteilsverkündung |
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Fall A |
Nein. |
Nicht anwendbar. |
Nicht anwendbar. |
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Fall B |
Nein. |
Nicht anwendbar. |
Nicht anwendbar. |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistung und andere einschlägige Gebühren
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Fall |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistungen |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es Sicherheitsleistungen und wie wird von ihnen Gebrauch gemacht? |
Kosten |
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Fall A |
Ja. Wenn keine der Parteien von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist, einigen sie sich auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens auf den Betrag, der einem Zeugen zu zahlen ist. Dieser Betrag erhöht sich um die Verwaltungskosten. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen das Gericht gesetzlich zur Beweiserhebung verpflichtet ist. |
Die nachstehenden Kosten werden gemäß Kabinettsverordnung erstattet: 1 ) Reisekosten 2) Unterkunft 3) Verdienstausfall |
Hat eine Person Grund zu der Annahme, dass die Vorlage der erforderlichen Beweise zu ihren Gunsten zu einem späteren Zeitpunkt behindert oder unmöglich gemacht werden könnte, kann sie verlangen, dass diese Beweise sichergestellt werden. |
20 LVL (falls der Antrag eingereicht wird, bevor der Fall vor Gericht gebracht wird). |
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Fall B |
Ja. Wenn keine der Parteien von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist, einigen sie sich auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens auf den Betrag, der einem Zeugen zu zahlen ist. Dieser Betrag erhöht sich um die Verwaltungskosten. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen das Gericht gesetzlich zur Beweiserhebung verpflichtet ist. |
Die nachstehenden Kosten werden gemäß Kabinettsverordnung erstattet: 1 ) Reisekosten 2) Unterkunft 3) Verdienstausfall |
Hat eine Person Grund zu der Annahme, dass die Vorlage der erforderlichen Beweise zu ihren Gunsten zu einem späteren Zeitpunkt behindert oder unmöglich gemacht werden könnte, kann sie verlangen, dass diese Beweise sichergestellt werden. |
20 LVL (falls der Antrag eingereicht wird, bevor der Fall vor Gericht gebracht wird). |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
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Fall |
Erstattung |
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Wenn Kosten nicht vollständig erstattet werden, welcher Anteil wird in der Regel erstattet? |
Welche Kosten werden nicht erstattet? |
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Fall A |
Wenn das Gericht in einem Scheidungsfall ein Urteil erlässt, teilt es die Gerichtskosten unter den Parteien unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Situation auf. |
Wenn die Klagepartei die Klage zurücknimmt, muss sie die Gerichtskosten erstatten, die der beklagten Partei entstanden sind. In einem solchen Fall werden die von der Klagepartei bezahlten Gerichtskosten nicht von der beklagten Partei erstattet. Falls die Klagepartei ihre Klage jedoch nach Einreichung des Scheidungsantrags zurückzieht, weil die beklagte Partei ihrer Forderung freiwillig entsprochen hat, werden der Klagepartei ihre Kosten auf Antrag per Gerichtsbeschluss zugesprochen. |
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Fall B |
Wenn das Gericht in einem Scheidungsfall ein Urteil erlässt, teilt es die Gerichtskosten unter den Parteien unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Situation auf. |
Wenn die Klagepartei die Klage zurücknimmt, muss sie die Gerichtskosten erstatten, die der beklagten Partei entstanden sind. In einem solchen Fall werden die von der Klagepartei bezahlten Gerichtskosten nicht von der beklagten Partei erstattet. Falls die Klagepartei ihre Klage jedoch nach Einreichung des Scheidungsantrags zurückzieht, weil die beklagte Partei ihrer Forderung freiwillig entsprochen hat, werden der Klagepartei ihre Kosten auf Antrag per Gerichtsbeschluss zugesprochen. |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
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Fall |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind solche Leistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind solche Leistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Gerichtsverfahren werden in der Amtssprache des Landes geführt. Das Gericht erkennt die Rechte von Parteien (bei denen es sich nicht um Vertreter juristischer Personen handelt) an, die die im Gerichtsverfahren verwendete Sprache nicht beherrschen. Das heißt, bei der Prüfung des Fallmaterials und bei der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen dürfen die Dienstleistungen eines Dolmetschers in Anspruch genommen werden. |
Übersetzungsleistungen werden vom Gericht zur Verfügung gestellt. |
Das Gericht kann auf Antrag beschließen, sein Urteil ohne inhaltliche Änderungen zu erläutern, wenn das Urteil noch nicht vollstreckt wurde und die Vollstreckungsfrist nicht abgelaufen ist. |
Nicht anwendbar. |
Die Prozessparteien reichen Unterlagen in einer Fremdsprache zusammen mit der beglaubigten Übersetzung in die gesetzlich geforderte Amtssprache des Staates ein. |
Nicht festgelegt. |
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Fall B |
Gerichtsverfahren werden in der Amtssprache des Landes geführt. Das Gericht erkennt die Rechte von Parteien (bei denen es sich nicht um Vertreter juristischer Personen handelt) an, die die im Gerichtsverfahren verwendete Sprache nicht beherrschen. Das heißt, bei der Prüfung des Fallmaterials und bei der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen dürfen die Dienstleistungen eines Dolmetschers in Anspruch genommen werden. |
Übersetzungsleistungen werden vom Gericht zur Verfügung gestellt. Wenn Beweismittel im Ausland erhoben werden, müssen die tatsächlichen Übersetzungskosten abgedeckt werden. |
Das Gericht kann auf Antrag beschließen, sein Urteil ohne inhaltliche Änderungen zu erläutern, wenn das Urteil noch nicht vollstreckt wurde und die Vollstreckungsfrist nicht abgelaufen ist. |
Nicht anwendbar. |
Die Prozessparteien reichen Unterlagen in einer Fremdsprache zusammen mit der beglaubigten Übersetzung in die gesetzlich geforderte Amtssprache des Staates ein. |
Nicht festgelegt. |