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Schulungsprogramme für Gerichtsbedienstete

Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird in den EU-Mitgliedstaaten hauptsächlich von den nationalen Justizministerien und Gerichten organisiert. In anderen Mitgliedstaaten wird diese Aufgabe von Justizakademien oder Justizeinrichtungen wie Räten und Staatsanwaltschaften wahrgenommen.

Folgende Strukturen sind in den EU-Mitgliedstaaten für die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten zuständig:

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