Zustellung von Schriftstücken (Neufassung)

Informationen der Mitgliedstaaten und Online-Formulare zur Verordnung (EU) 2020/1784

Allgemeine Informationen

Durch die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) soll die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, die in einem anderen Mitgliedstaat zuzustellen sind, verbessert und beschleunigt werden. Mit der Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates mit Wirkung vom 1. Juli 2022 ersetzt.

Das dezentrale IT-System als obligatorisches Kommunikationsmittel, das für die Übermittlung und den Eingang von Anträgen, Formularen und sonstigen Mitteilungen zu verwenden ist, gilt jedoch erst ab dem 1. Mai 2025 (erster Tag des Monats, der auf den Zeitraum von drei Jahren nach Inkrafttreten des in Artikel 25 genannten Durchführungsrechtsakts folgt (zu weiteren Einzelheiten siehe Artikel 37 der Verordnung (EU) 2020/1784)).

Diese Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch in Dänemark, das in einer Erklärung auf der Grundlage eines Parallelabkommens mit der Europäischen Gemeinschaft bekräftigt hat, diese Verordnung inhaltlich umsetzen zu wollen.

In der Verordnung sind verschiedene Möglichkeiten der Übermittlung und Zustellung von Schriftstücken vorgesehen: Übermittlung durch Übermittlungs- und Empfangsstellen, Übermittlung auf diplomatischem oder konsularischem Weg, Zustellung durch Postdienste, elektronische Zustellung und unmittelbare Zustellung.

Übermittlungsstellen sind für die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke zuständig, die in einem anderen Mitgliedstaat zuzustellen sind. Empfangsstellen sind für die Entgegennahme gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke aus einem anderen Mitgliedstaat zuständig. Die Zentralstelle hat die Aufgabe, den Übermittlungsstellen Auskünfte zu erteilen und nach Lösungswegen zu suchen, wenn bei der Übermittlung von Schriftstücken zum Zwecke der Zustellung Schwierigkeiten auftreten.

In der Verordnung sind zwölf Formblätter festgelegt.

Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Verordnung und ein eine einfach handhabbare Hilfe zum Ausfüllen der Formulare.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Links zum Thema

Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen

Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen


ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Zustellung von Schriftstücken


*muss ausgefüllt werden
Letzte Aktualisierung: 22/02/2023

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.