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Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes – anwendbares recht

Luxemburg
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Flag of Luxembourg

Artikel 7 Absätze 2 bis 4 – Für die Rechtswahl anwendbare Formvorschriften

Luxemburg sieht derzeit keine zusätzlichen Formvorschriften vor.

Artikel 5 Absatz 3 – Möglichkeit der Rechtswahl im Laufe des Verfahrens

Luxemburg lässt eine Bestimmung des anzuwendenden Rechts im Laufe des Verfahrens nicht zu.

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