Artikel 7 Absätze 2 bis 4 – Für die Rechtswahl anwendbare Formvorschriften
Luxemburg sieht derzeit keine zusätzlichen Formvorschriften vor.
Artikel 5 Absatz 3 – Möglichkeit der Rechtswahl im Laufe des Verfahrens
Luxemburg lässt eine Bestimmung des anzuwendenden Rechts im Laufe des Verfahrens nicht zu.