1 Welche Kosten sind mit einem Verfahren verbunden und wer hat sie normalerweise zu tragen?
Um einen Rechtsstreit vor Gericht bringen zu können, muss der Kläger Gerichtsgebühren und etwaige Anwaltshonorare entrichten. Hierbei handelt es sich um die Prozesskosten. Entscheidet das Gericht zugunsten des Klägers, so wird die unterlegene Partei in der Regel zur Übernahme der Prozesskosten des Klägers verurteilt. In diesem Fall trägt die unterlegene Partei die Kosten, die dem Kläger durch die Anrufung des Gerichts entstanden sind.
2 Was genau versteht man unter Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die einem Prozessbeteiligten in Bezug auf ein rechtliches Interesse gewährt wird, das ihn persönlich berührt, sofern das Gesetz oder die damit verbundenen Bestimmungen eine solche Prozesskostenhilfe vorsehen. Bei der Prozesskostenhilfe werden die Kosten des Rechtsanwalts vom Staat übernommen.
3 Unter welchen Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden?
Ob Sie für Prozesskostenhilfe in Betracht kommen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen und der Art des verteidigten Interesses ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amts für Prozesskostenhilfe (Raad voor Rechtsbijstand): Startseite – Rechtsbijstand.
4 Wird Prozesskostenhilfe für alle Verfahrensarten gewährt?
Ja. In den Niederlanden wird Prozesskostenhilfe in der Beratungsphase und für alle Verfahrensarten gewährt. Siehe aber auch die Antwort auf die vorstehende Frage. In den Niederlanden kann auch die Mediation bezuschusst werden.
5 Gibt es besondere Verfahren für dringende Fälle?
Im Zivilrecht ist es möglich, ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einzuleiten. Im Verwaltungsrecht ist es möglich, in jeder Phase des Verfahrens eine einstweilige Maßnahme zu beantragen, sei es im Verfahren bezüglich des ursprünglichen Antrags oder in der Berufung in erster oder zweiter Instanz.
6 Wo kann ich ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten?
In den Niederlanden wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Amt für Prozesskostenhilfe von einem Rechtsanwalt gestellt. Der Rechtsanwalt muss zu diesem Zweck beim Amt für Prozesskostenhilfe registriert sein.
Wenn Sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, können Sie über die übermittelnde Behörde in Ihrem Mitgliedstaat (in der Regel das Ministerium für Justiz und Sicherheit, ein Gericht oder eine andere speziell benannte Organisation) einen Antrag einreichen. Der Antrag wird an die empfangende Behörde in den Niederlanden, das Amt für Prozesskostenhilfe, weitergeleitet.
7 Welche Belege muss ich meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe beilegen?
Ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird mittels einer Finanz- und einer Interessenprüfung beurteilt (siehe Punkte 3 und 4). Im Rahmen der Finanzprüfung müssen dem Amt für Prozesskostenhilfe schriftliche Nachweise dafür zur Verfügung gestellt werden, wie hoch Ihr jährliches Einkommen in den letzten zwei Jahren war. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in Ihrem Mitgliedstaat Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, reicht dies für das Amt für Prozesskostenhilfe aus.
Im Rahmen der Interessenprüfung müssen Sie Belege vorlegen, aus denen das Interesse an dem Fall hervorgeht, z. B. worum es bei dem Fall geht, um welche Geldsummen es sich handelt, ob der Fall mit den Interessen Ihres Unternehmens in Zusammenhang steht oder welche Schritte Sie unternommen haben, um den Streit beizulegen.
8 Wo reiche ich meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein?
Raad voor Rechtsbijstand
Postbus 70503
5201 CD Den Bosch
Niederlande
9 Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
Sie und gegebenenfalls Ihr Rechtsanwalt erhalten eine schriftliche Entscheidung über Ihren Antrag. Daraus geht hervor, ob Ihr Antrag erfolgreich war. Gegen eine negative Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
10 Was sollte ich tun, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
Wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie in den meisten Fällen einen Eigenanteil an den Rechtsanwalt zahlen; der entsprechende Betrag wird vom Amt für Prozesskostenhilfe festgelegt.
11 Wer wählt meinen Rechtsanwalt aus, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
In den Niederlanden können Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt wählen. Der Rechtsanwalt muss jedoch beim Amt für Prozesskostenhilfe registriert sein. Hier können Sie nach einem Rechtsanwalt suchen: Zoek een advocaat – Rechtsbijstand.
Ist Ihnen dies nicht möglich, kann Ihnen das Amt für Prozesskostenhilfe als empfangende Behörde dabei helfen, einen Rechtsanwalt zu finden.
12 Deckt die Prozesskostenhilfe sämtliche Kosten des Verfahrens?
Wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie Ihrem Rechtsanwalt dennoch einen Eigenanteil zahlen. Wenn Sie vor Gericht gehen, müssen Sie auch Gerichtsgebühren entrichten. Gebühren können ebenfalls anfallen, wenn Sie die Dienste externer Sachverständiger oder eines Gerichtsvollziehers in Anspruch nehmen müssen. Schließlich können Sie im Falle einer Niederlage vor Gericht zur Übernahme der Kosten des Verfahrens (einschließlich der Kosten der Gegenpartei) verurteilt werden.
13 Wer trägt die sonstigen Kosten, wenn ich nur teilweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
Sie tragen die Kosten. Sie können eventuell in Ihrem Mitgliedstaat eine Bezuschussung beantragen.
14 Erstreckt sich die Prozesskostenhilfe auch auf Rechtsmittel?
Ja.
15 Kann die Prozesskostenhilfe vor Abschluss des Verfahrens entzogen (oder sogar nach Beendigung des Verfahrens widerrufen) werden?
Falls Ihnen aufgrund des Ausgangs einer Rechtssache eine Geldsumme (oder ein Anspruch auf eine Geldsumme) zusteht, die die Hälfte der zu diesem Zeitpunkt geltenden Obergrenze überschreitet, kann das Amt für Prozesskostenhilfe beschließen, Ihnen den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu entziehen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Rechtsbeistand selbst zu bezahlen.
16 Kann ich gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe vorgehen?
Sie können beim Amt für Prozesskostenhilfe Beschwerde gegen eine vom Amt getroffene Entscheidung einlegen, die Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe betrifft. Gegen die Entscheidung über eine solche Beschwerde können Sie Rechtsmittel beim Bezirksgericht (Rechtbank) und in zweiter Instanz bei der Abteilung Verwaltungsrecht (Afdeling bestuursrechtspraak) des Staatsrats (Raad van State) einlegen.
17 Bewirkt der Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Aussetzung der Verjährungsfrist?
Nein.