1 Welche Behörde ist vor der grenzüberschreitenden Unterbringung eines Kindes innerhalb Ihres Hoheitsgebiets zu konsultieren und hat seine vorherige Zustimmung zu erteilen?
Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Behörde für Kindesentführung (Central Authority for Child Abduction), die dem Justizministerium (Department of Justice) untersteht. Diese Behörde befasst dann „Tusla“, die Kinder- und Familienagentur, als zugelassene Stelle.
Die Kontaktdaten für beide sind nachstehend aufgeführt:
Central Authority for Child Abduction
Department of Justice
7 Ely Place, Dublin 2
internationalchildabduction@justice.ie
Tusla – Child and Family Agency
The Brunel Building
Heuston South Quarter
Saint John's Road West
Dublin 8
D08 X01F
Tel.: +353 1 7718500*
E-Mail: info@tusla.ie
2 Bitte beschreiben Sie kurz das Verfahren für die Konsultation und für die Einholung der Zustimmung (einschließlich der erforderlichen Unterlagen, Fristen, Modalitäten des Verfahrens und anderer relevanter Aspekte) im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern in ihrem Hoheitsgebiet
Die Kinder- und Familienagentur ISS (International Social Service) ist die zentrale Stelle für den Eingang des Antrags und prüft, ob er unter Artikel 82 der Brüssel-IIb-Verordnung fällt. Sie arbeitet mit dem örtlichen Area Manager des Gebiets zusammen, in dem das Kind untergebracht wird. Soll ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden, muss ein in Irland registrierter Sozialarbeiter eine Bewertung der potenziellen Pflegeeltern vornehmen und legt seinen Bericht dem örtlichen Familienbetreuungsausschuss (Foster Care Committee) zur Genehmigung vor. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein Schreiben, in dem die Gründe für die Unterbringung dargelegt werden, ein Bericht über die potenziellen Pflegeeltern, flankiert von polizeilichen Überprüfungen, Kinderschutzuntersuchungen, einem ärztlichen Gutachten, Referenzen sowie einem Betreuungsplan für das Kind, sowie eine Kopie des Gerichtsbeschlusses.
Zu den für die Unterbringung in einem Heim erforderlichen Unterlagen gehören ein Schreiben, in dem die Gründe für die Unterbringung dargelegt werden, der Betreuungsplan für das Kind, der Gerichtsbeschluss, die Finanzierungsvereinbarungen über die Unterbringung und etwaige Nachsorgevorkehrungen.
In jedem Fall verfasst Tusla ISS ein Bewilligungsschreiben hinsichtlich der Unterbringung, sobald alle oben genannten Anforderungen erfüllt sind; dieses Schreiben wird vom Area Manager mitunterzeichnet.
3 Hat Ihr Mitgliedstaat entschieden, dass für die grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern in Ihrem Hoheitsgebiet, in dem das Kind bei bestimmten Kategorien enger Familienangehöriger untergebracht werden soll, keine Zustimmung erforderlich ist? Wenn ja, welches sind die Kategorien enger Familienangehöriger?
Entfällt. Irland hat nicht von der Möglichkeit nach Artikel 82 Gebrauch gemacht, bestimmte Kategorien naher Verwandter von der Pflicht auszunehmen, für die grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern in Irland eine Zustimmung einzuholen.
4 Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat Vereinbarungen oder Regelungen zur Vereinfachung des Konsultationsverfahrens zur Einholung der Zustimmung zur grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern?
Tusla, die Kinder- und Familienagentur, erarbeitet derzeit ein Strategiepapier in diesem Bereich. Sobald das Strategiepapier vorliegt, wird dieser Abschnitt aktualisiert.