Direkt zum Inhalt

Fragen des ehelichen Güterstands

Niederlande
Niederlande
Flag of Netherlands

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Netherlands
Familienrecht – Fragen des ehelichen Güterstands
* muss ausgefüllt werden

Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe a – die für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 44 Absatz 1 und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 49 Absatz 2 zuständigen Gerichte oder Behörden

Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung sind nach Artikel 44 Absatz 1 an den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter (voorzieningenrechter) beim Bezirksgericht (Rechtbank) zu richten.

Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über solche Anträge ist nach Artikel 49 Absatz 2 das Bezirksgericht zuständig, dessen Richter für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes über den Antrag auf Anerkennung oder auf Vollstreckbarkeitserklärung entschieden hat.

Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe b – die in Artikel 50 genannten Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (Hoge Raad).

Artikel 65 Absatz 1 – die Liste der in Artikel 3 Absatz 2 genannten anderen Behörden und Angehörigen von Rechtsberufen

In den Niederlanden nicht anwendbar.

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben