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Fragen des ehelichen Güterstands

Zypern
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Cyprus
Familienrecht – Fragen des ehelichen Güterstands
* muss ausgefüllt werden

Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe a – die für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 44 Absatz 1 und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 49 Absatz 2 zuständigen Gerichte oder Behörden

Für Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung sind die Familiengerichte (Oikogeneiaká Dikastíria) zuständig. Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über solche Anträge ist das Berufungsgericht (Efeteío) zuständig.

Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe b – die in Artikel 50 genannten Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann im Wege des Verfahrens nach Artikel 25 Gerichtsverfassungsgesetz (Gesetz Nr. 14/60) und mit außerordentlichen Rechtsbehelfen nach Artikel 155 der Verfassung angefochten werden.

Artikel 65 Absatz 1 – die Liste der in Artikel 3 Absatz 2 genannten anderen Behörden und Angehörigen von Rechtsberufen

Nicht anwendbar

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