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Flämische Rechtsanwaltskammer

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Allgemeine Beschreibung

Wird eine Erstausbildung angeboten und, wenn ja, ist sie zwingend vorgeschrieben?

Die Erstausbildung ist zwingend vorgeschrieben und wird selbst vom „Orde van Vlaamse Balies“ (OVB) durch eine Kommission organisiert, die sich aus zwei Vertretern der acht Rechtsanwaltskammern zusammensetzt, die alle Mitglieder des OVB sind. Es gibt fünf örtliche Abteilungen, die sich mit der praktischen Organisation der Erstausbildung befassen.

Wird bei der Erstausbildung zwischen verschiedenen Kategorien von Rechtsanwaltsanwärtern unterschieden, z. B. zwischen denjenigen, die Syndikusanwälte oder selbstständige bzw. in Kanzleien angestellte Rechtsanwälte werden wollen?

Die vom OVB organisierte Erstausbildung gilt nur für Rechtsanwaltsanwärter, die selbstständig tätig werden wollen (und die sich anschließend in das Verzeichnis der Rechtsanwälte eintragen können), nicht für Syndikusanwälte.

Welche Stellen sind für die Organisation der Erstausbildung zuständig?

Die Referendariatsschule ist für die Organisation der Ausbildung zuständig.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Erstausbildung?

Die gesetzliche Grundlage für die Erstausbildung ist in Artikel 495 des Gerichtsgesetzbuches vorgesehen:

„L'Ordre des Barreaux francophones et germanophone et l'Orde van Vlaamse Balies ont, chacune en ce qui concerne les barreaux qui en font partie, pour mission de veiller à l'honneur, aux droits et aux intérêts professionnels communs de leurs membres et sont compétentes en ce qui concerne l'aide juridique, le stage, la formation professionnelle des avocats-stagiaires et la formation de tous les avocats appartenant aux barreaux qui en font partie.“ (Der Ordre des Barreaux francophones et germanophone (Französisch- und deutschsprachige Rechtsanwaltskammer) und der Ordre van Vlaamse Balies (Flämische Rechtsanwaltskammer haben, jeweils in Bezug auf die Kammern, die ihnen angehören, die Aufgabe, über die Ehre, die Rechte und die gemeinsamen beruflichen Interessen ihrer Mitglieder zu wachen, und sind zuständig für die Rechtshilfe, das Referendariat, die Berufsausbildung der Referendare und die Ausbildung aller Rechtsanwälte, die Mitglied der Kammern, die den beiden Rechtsanwaltskammern angehören, sind.)

Die Ausbildung ist in den Standesregeln für Rechtsanwälte (Artikel 40 bis 51 bis) auf der Grundlage des oben genannten Gesetzes geregelt.

Zugang zur Erstausbildung

Gibt es Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung?

Tertiäre Bildung/Hochschulbildung

Obligatorischer Abschluss in Rechtswissenschaften

Eintragung bei der Rechtsanwaltskammer:

  • Prüfung/Überprüfung des Abschlusszeugnisses.
  • Bewertung einer schriftlichen Bewerbung der Antragstellerin/des Antragstellers durch die Rechtsanwaltskammer. Personen, die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin werden möchten, müssen einen entsprechenden Antrag bei der Rechtsanwaltskammer stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, die belegen, dass alle Voraussetzungen (wie z. B. der Erwerb eines Masterabschlusses in Rechtswissenschaften, der Zeitpunkt der Leistung des Eides usw.) erfüllt sind.
  • Eignungsprüfung (schriftliche Prüfung und Bewertung einer Rechtssache). Diese Eignungsprüfung wird als B.U.B.A. („Bekwaamheidsattest tot het uitoefenen van het beroep van advocaat“, frei übersetzt als „Befähigungsnachweis für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs“) bezeichnet. Diese Prüfung wird während des ersten Jahres der praktischen Ausbildung (Referendariat) des Rechtsanwaltsanwärters abgelegt. In einigen Fällen müssen neue Hochschulabsolventen, bevor sie ein Referendariat beginnen können, eine Prüfung der Kenntnisse im belgischen Recht absolvieren. Dies gilt für nicht-belgische Personen, die ihr Studium in einem anderen Mitgliedstaat abgeschlossen haben, oder für belgische Personen, die ihr Studium ganz oder teilweise in einem anderen Mitgliedstaat absolviert haben (es ist beispielsweise üblich, dass Studierende der Rechtswissenschaften in der Grenzregion zwischen Limburg und den Niederlanden ihren Bachelorabschluss in Belgien und anschließend ihren Masterabschluss in den Niederlanden erwerben).

Wie verläuft in der Regel das Zulassungsverfahren? Im Falle eines Auswahlverfahrens: Wer führt es durch?

Rechtsanwaltsanwärter müssen dem Sekretariat des Rates der Anwaltschaft die in Artikel 26 des Deontologischen Kodex über die berufsständischen Regeln beschriebenen Unterlagen vorlegen. Sobald sie den Eid geleistet haben, beantragen sie die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer des Ortes, an dem sich ihre Kanzlei befindet. Sie können sich auch bei allen anderen Rechtsanwaltskammern registrieren lassen, wenn sie sich für eine Zweigstelle im Zuständigkeitsbereich dieser Rechtsanwaltskammern entscheiden. Wenn der Rat der Anwaltschaft den Antrag genehmigt, werden die Rechtsanwaltsanwärter in das Verzeichnis der Rechtsreferendare aufgenommen und erhalten Zugang zur nicht-öffentlichen Website der Rechtsanwaltskammer, wo sie sich für die Erstausbildung anmelden können. Das Verfahren ist kein Auswahlverfahren.

Gibt es alternative Zugangswege zur Erstausbildung?

Alternative Zugangswege zum Beruf: Nein

Die einzige Ausnahme bildet die Richtlinie 98/5/EG vom 17. Februar 1998 (für in Belgien tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben).

Format und Inhalt der Erstausbildung

Wie lange dauert die Ausbildung und in welchem Zeitrahmen findet sie statt?

Mindestens drei Jahre

Keine unterschiedlichen Phasen

Wie ist die Ausbildung organisiert?

Das Referendariat dauert drei Jahre und wird vom betreuenden Ausbildungsleiter überwacht. Die berufliche Ausbildung wird (in den ersten 18 Monaten des Referendariats) von der Referendariatsschule des OVB organisiert.

Wer bildet aus?

Rechtsanwälte und Berufsausbilder.

Welche Inhalte und Ziele werden in der Erstausbildung vermittelt bzw. verfolgt?

  • Ausbildung unter Aufsicht einer privaten Anwaltskanzlei
  • Juristische Ausbildung mit einem besonderen Lehrplan, der für alle Rechtsanwaltsanwärter gleichermaßen gilt
  • Ausbildung in nicht-juristischen beruflichen Fähigkeiten (z. B. Kommunikation, Büroorganisation usw.)
  • Ausbildung in juristischen beruflichen Fähigkeiten (z. B. Abfassung von Schreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen, Zusammenarbeit mit Mandanten usw.)
  • Gerichtliche Verfahren und Gerichtsorganisation
  • Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handels- und Insolvenzrecht
  • Rechtsvorschriften für den Finanzsektor
  • Berufsständische Regeln
  • Kaufmännische Buchführung

Wer gestaltet die Erstausbildungsprogramme?

Die Referendariatsschule des OVB

Welche Methodik wird bei der Erstausbildung angewandt?

E-Learning

Praktische Seminare

Prüfungen

Welche praktischen Teile der Ausbildung müssen die Rechtsanwaltsanwärter absolvieren?

Rechtsreferendare haben mit der Leistung des Eides die gleichen Pflichten wie andere Rechtsanwälte. Sie werden selbstverständlich von ihrem betreuenden Ausbildungsleiter unterstützt. Die Rechte und Pflichten der Referendare sind in den vorgenannten Kapiteln der anwaltlichen Standesregeln des OVB aufgeführt.

Wie werden die Rechtsanwaltsanwärter bewertet/beurteilt? Wie oft und von wem?

Rechtsanwaltsanwärter werden bei verschiedenen Gelegenheiten bewertet:

  • Bericht des betreuenden Ausbildungsleiters (bei Beendigung des Referendariats oder bei einem Dienststellenwechsel im Laufe des Referendariats).
  • Prüfungen, die vom OVB organisiert und von den jeweiligen Ausbildern ausgearbeitet werden (Berufsstandsregeln, Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht): Die Prüfungen finden immer am selben Tag und zur gleichen Uhrzeit (meistens Anfang April, wobei insgesamt drei Prüfungen geplant sind für jeweils am Montag, am Mittwoch und am Freitag) in einer überwachten Online-Umgebung statt.
  • Bewertung der aktiven Teilnahme an den Unterrichtsstunden durch die Ausbilder
  • Bewertung der angefertigten Schriftstücke durch die Mitglieder der Referendariatsschule
  • Bewertung der Teilnahme an Übungen zu simulierten Gerichtsverhandlungen durch eine Jury aus Rechtsanwälten und Richtern
  • Bewertung der Bearbeitung von Pro-Deo-Fällen durch das Amt für Rechtsberatung

Gibt es Ausbildungsmaßnahmen, die gemeinsam mit Angehörigen anderer Rechtsberufe durchgeführt werden? Falls ja, wie laufen diese ab?

Nein.

Welche Besonderheiten gibt es im Hinblick auf EU-Recht, Sprachausbildung und europäische Komponenten der Erstausbildung, z. B. Teilnahme an CCBE- oder ELF-Aktivitäten?

Keine.

Wie viele Rechtsanwaltsanwärter werden zur Erstausbildung zugelassen? Wird die Zahl der Rechtsanwaltsanwärter jährlich angepasst und, wenn ja, von wem?

Im Zeitraum 2021–2022 haben insgesamt 599 Rechtsanwaltsanwärter mit der Berufsausbildung begonnen. Diese Zahl schwankt jährlich. Es gibt keine Begrenzung.

Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens

Endet die Erstausbildung mit einer Abschlussprüfung? Wie ist sie organisiert? Wer ist für die Prüfung zuständig?

Referendare werden auf unterschiedliche Weise bewertet (Artikel 48 der Standesregeln): Prüfungen, Aufsätze und fortlaufende Bewertungen (z. B. Kurse zur schriftlichen Ausdrucksfähigkeit). Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen erhalten Referendare einen Befähigungsnachweis vom OVB. Dieser Befähigungsnachweis ist fünf Jahre lang gültig (Artikel 49).

Die Referendariatsschule ist zuständig für die Entscheidung über Format und Inhalt der Prüfungen und Bewertungen (Artikel 43).

Gibt es nach Abschluss der Erstausbildung ein weiteres Verfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt?

Ja, Referendare müssen eine Pflichtübung zur Anfertigung von Schriftsätzen absolvieren und ihre Teilnahme den Ämtern für Rechtsberatung vorlegen. Die örtlichen Rechtsanwaltskammern können zusätzliche Anforderungen stellen.

Artikel 25 der Standesregeln:

Das Referendariat ist die Ausbildung, die Rechtsanwälte durchlaufen, bevor sie in das Verzeichnis der Rechtsanwälte aufgenommen werden. Damit sollen Referendare zu kompetenten und unabhängigen Rechtsanwälten ausgebildet werden. Sie müssen die Standesregeln kennen, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und die wesentlichen Pflichten der Unabhängigkeit und Parteilichkeit achten, Interessenkonflikte vermeiden und die Grundsätze der Würde, Rechtschaffenheit und Verschwiegenheit beherrschen, denn dies stellt die Grundlage des Rechtsanwaltsberufs dar.

Diese Ausbildung besteht aus verschiedenen Teilen, unter anderem aus der Ausbildung durch einen betreuenden Ausbildungsleiter in einer Anwaltskanzlei, dem Erwerb eines Befähigungsnachweises und der Erfüllung der vom Flämischen Rat der Anwaltschaft oder dem Rat der Anwaltschaft, dem der Referendar/die Referendarin angehört, auferlegten Verpflichtungen.

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