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Erbrecht

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Irland
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European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

Diese Kurzdarstellung wurde in Zusammenarbeit mit dem Rat der Notariate der EU (CNUE) verfasst.

 

1 Wie wird die Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) aufgesetzt?

Nach dem Tod findet keine automatische Übertragung von Vermögen statt.

In vielen Fällen bestehen vor dem Tod gemeinsame Besitzverhältnisse, sodass das Vermögen nach dem Tod an die Hinterbliebenen übergeht, sofern dies von den gemeinsamen Eigentümern beabsichtigt wurde.

Andere Vermögenswerte als solche, die nach dem Tod an die Hinterbliebenen übergehen, müssen zu den Bedingungen eines schriftlichen Testaments oder (bei Nichtvorhandensein eines Testaments) im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge übertragen werden. Die Kriterien für die Errichtung eines Testaments sind im Succession Act (Gesetz über die Rechtsnachfolge von Todes wegen) von 1965 (Teil VII) festgelegt. Auch die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge (bei Nichtvorhandensein eines Testaments) finden sich in diesem Gesetz (Teil VI).

2 Wird die Verfügung registriert und wenn ja, wie?

In diesem Hoheitsgebiet müssen Testamente nicht registriert werden.

3 Gibt es Beschränkungen der freien Verfügung von Todes wegen (z. B. Pflichtteil)?

Das Succession Act von 1965 enthält einige Beschränkungen hinsichtlich der Verfügung durch Testamente (Teil IX Recht des Ehegatten, des Lebenspartners und Regelungen für die Kinder des Erblassers).

4 Wer erbt und wie viel, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliegt?

Im Succession Act von 1965 sind die Erben und Erbanteile für den Fall, dass kein Testament vorliegt, geregelt (siehe Teil VI).

5 Welche Art von Behörde ist zuständig:

5.1 in Erbschaftsangelegenheiten?

Die Ausstellung von Testamentsvollstreckerzeugnissen (Grants of Probate) bei Vorliegen eines Testaments bzw. von Nachlassverwalterzeugnissen (Letters of Administration) bei Nichtvorhandensein desselben wird vom in Dublin ansässigen zentralen Nachlassgericht (Probate Office) sowie von vierzehn weiteren Nachlassgerichten der Bezirke (District Probate Offices) an anderen Standorten überwacht. Diese Gerichte unterstehen dem irischen Gerichtsdienst (Irish Courts Service). Testamentsvollstreckerzeugnisse werden bei Vorliegen eines Testaments an den bzw. die Testamentsvollstrecker (Executor) bzw. bei Nichtvorhandensein desselben an einen Nachlassverwalter (Administrator) ausgestellt.

5.2 für die Entgegennahme von Erklärungen über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft?

Diese Fragen werden außerhalb des förmlichen Nachlassverfahrens im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person behandelt. Üblicherweise werden sie von einem entsprechend qualifizierten Rechtsvertreter bearbeitet.

5.3 für die Entgegennahme von Erklärungen über die Annahme oder die Ausschlagung eines Vermächtnisses?

Diese Fragen werden außerhalb des förmlichen Nachlassverfahrens im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person behandelt. Üblicherweise werden sie von einem entsprechend qualifizierten Rechtsvertreter bearbeitet.

5.4 für die Entgegennahme von Erklärungen über die Annahme oder die Ausschlagung eines Pflichtteils?

Diese Fragen werden außerhalb des förmlichen Nachlassverfahrens im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person behandelt. Üblicherweise werden sie von einem entsprechend qualifizierten Rechtsvertreter bearbeitet.

6 Kurzbeschreibung des Verfahrens zur Regelung von Erbsachen nach einzelstaatlichem Recht einschließlich der Abwicklung des Nachlasses und der Verteilung der Vermögenswerte (dazu zählen Informationen darüber, ob das Nachlassverfahren von Amts wegen von einem Gericht oder einer anderen zuständige Behörde eröffnet wurde)

Alle anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses von Verstorbenen außer der Ausstellung von Testamentsvollstreckerzeugnissen oder Nachlassverwalterzeugnissen werden von dem bzw. den Testamentsvollstrecker(n) oder dem bzw. den Nachlassverwalter(n) bearbeitet, ohne dass ein erneutes Tätigwerden des zentralen Nachlassgerichts oder der Nachlassgerichte der Bezirke erforderlich ist. Die Haupttätigkeit eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters besteht in der Verteilung des Vermögens des Verstorbenen. Das Vermögen wird entsprechend dem Willen des Erblassers, wie er im Testament dargelegt ist, bzw. bei Nichtvorhandensein eines Testaments gemäß den Bestimmungen des Succession Act von 1965 verteilt.

7 Wie und wann wird jemand Erbe oder Vermächtnisnehmer?

Der Begriff der Erben ist im irischen Recht nicht bekannt. Vielmehr wird der Begriff der Begünstigten verwendet, mit dem Personen beschrieben werden, die Vermögen einer verstorbenen Person erben.

8 Haften die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten und falls ja, unter welchen Bedingungen?

Auf den Nachlass einer verstorbenen Person können Verbindlichkeiten zahlbar sein, wobei der bzw. die Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter nicht persönlich für diese Verbindlichkeiten haften.

9 Welche Dokumente und/oder Angaben sind in der Regel für die Eintragung von unbeweglichen Sachen vorgeschrieben?

Es gibt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die die Voraussetzungen für die Übertragung von unbeweglichen Sachen regeln. Diese Bestimmungen sind jedoch nicht Teil des Nachlassverfahrens.

9.1 Ist die Bestellung eines Nachlassverwalters verpflichtend oder auf Antrag verpflichtend? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn diese Bestellung verpflichtend oder auf Antrag verpflichtend ist?

Testamentsvollstreckerzeugnisse und Nachlassverwalterzeugnisse werden nur auf Antrag ausgestellt. Die Bestellung eines Nachlassverwalters ist nicht zwingend vorgeschrieben.

9.2 Wer ist berechtigt, die Verfügung des Erblassers von Todes wegen zu vollstrecken und/oder den Nachlass zu verwalten?

Wenn es ein Testament gibt, ist bzw. sind dies üblicherweise der bzw. die Testamentsvollstrecker, der bzw. die vom Erblasser in seinem Testament bestellt wurde(n). Im Falle der gesetzlichen Erbfolge wird die Person nach den Bestimmungen des Succession Act von 1965 ermittelt.

9.3 Welche Befugnisse hat ein Testamentsvollstrecker?

Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter haben uneingeschränkte Befugnisse; für die Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person muss kein Gericht tätig werden. Falls während der Verwaltung Probleme auftreten, können die Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter beim Obersten Gericht entsprechende Anordnungen beantragen.

10 Welche Dokumente werden in der Regel nach nationalem Recht während oder nach einem Verfahren in einer Erbsache zum Nachweis des Status und der Rechte der Erbberechtigten ausgestellt? Haben sie besondere Beweiskraft?

Bei Vorliegen eines Testaments wird ein Testamentsvollstreckerzeugnis ausgestellt. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden Nachlassverwalterzeugnisse ausgestellt. Irland hat in diesem Bereich von seinem Opt-out Gebrauch gemacht und ist daher derzeit nicht an die Verordnung gebunden.

 

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