Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.
Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!
Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Artikel 3 – Zentralstelle
Office of the State Advocate (Generalstaatsanwaltschaft)
Casa Scaglia, 16, Triq M.A. Vassalli
Valletta VLT1311
Tel.: (00356) 22265000
E-Mail: info@stateadvocate.mt
Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
Amtssprache: Englisch
Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Die Gerichte können Ersuchen per Fax und E-Mail entgegennehmen.
Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
Office of the State Advocate (Generalstaatsanwaltschaft)
Casa Scaglia, 16, Triq M.A. Vassalli
Valletta VLT1311
Tel.: 00356 22265000
E-Mail: info@stateadvocate.mt
Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
Übereinkünfte: Keine