Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte
Υπουργείο Δικαιοσύνης, Διαφάνειας και Ανθρωπίνων Δικαιωμάτων
Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Tμήμα Διεθνούς Δικαστικής Συνεργασίας σε Αστικές και Ποινικές Υποθέσεις
96 Mesogion Av.
11527 Athens, Greece
Tel.: +30 210 7767529, +30 210 7767322, +30 210 7767312
Fax: +30 210 7767499
E-Mail: civilunit@justice.gov.gr, gkouvelas@justice.gov.gr, mntolia@justice.gov.gr, vsarigiannidis@justice.gov.gr
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Die genannte Behörde ist für ganz Griechenland zuständig.
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Der Antrag ist per Post zu übermitteln. In dringenden Fällen kann er für die Zeit, bis der Originalantrag per Post eingeht, per Fax oder E-Mail übermittelt werden.
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Der Antrag kann in griechischer oder englischer Sprache ausgefüllt werden.