Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Empfangs- und Übermittlungsbehörde ist das
Ministerium der Justiz
Direktion Internationale justizielle Zusammenarbeit und Europaangelegenheiten
Abteilung Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
Verwaltungsanschrift: Ul. Slawjanska 1
Postleitzahl: 1040
Stadt/Gemeinde: Sofia
Telefon: +359 2 9237544, 9237576
E-Mail: civil@justice.government.bg
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Die Empfangs- und Übermittlungsbehörde ist für das gesamte Hoheitsgebiet Bulgariens zuständig.
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss dem Ministerium der Justiz per Post übermittelt oder direkt bei der Geschäftsstelle des Ministeriums abgegeben werden.
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Der Antrag und die Anlagen müssen in bulgarischer Sprache abgefasst sein oder in sie übersetzt werden.