Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Zuständig ist die Gerichtsverwaltungsbehörde: Courts Administration [Tiesu administrācija]
Anschrift: Antonijas iela 6, Riga
Postleitzahl: LV-1010
Land: Lettland
Tel.: +371 80001801
E-Mail: pasts@ta.gov.lv
Webseite: https://www.ta.gov.lv/
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Der Zuständigkeitsbereich der Empfangsbehörde und der Übermittlungsbehörde (d. h. die Gerichtsverwaltungsbehörde - Tiesu administrācija) erstreckt sich über die gesamte Republik Lettland.
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Anträge auf staatlich finanzierte Prozesskostenhilfe sind per Post an die zuständige Behörde (adressiert an Tiesu administrācija, Antonijas iela 6, Riga LV-1010, Latvia) oder elektronisch mit elektronischer Signatur an die offizielle E-Mail-Adresse pasts@ta.gov.lv zu richten.
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Die Antragsformulare können sowohl in englischer als auch in lettischer Sprache ausgefüllt werden.