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Prozesskostenhilfe

Slowakei
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Nationales Recht: Prozesskostenhilfegesetz

Gesetz Nr. 327/2005 über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für bedürftige Personen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 586/2003 über die Anwaltschaft und zur Änderung des Gesetzes Nr. 455/1991 über die gewerbliche Tätigkeit (Gewerbegesetz) in der Fassung des Gesetzes Nr. 8/2005, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Bitte beachten Sie, dass die Fassung dieses Artikels Slowakisch in der Originalsprache kürzlich geändert wurde. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Es liegen jedoch Informationen in folgenden Sprachen vor

Zuständige Empfangs- und Übermittlungsbehörde ist das Prozesskostenhilfezentrum (Centrum právnej pomoci). Der Antrag ist bei dem Büro des Prozesskostenhilfezentrums einzureichen oder einzusenden, das für den Ort zuständig ist, an dem sich der Antragsteller gewöhnlich oder vorübergehend aufhält.

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Bitte beachten Sie, dass die Fassung dieses Artikels Slowakisch in der Originalsprache kürzlich geändert wurde. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Es liegen jedoch Informationen in folgenden Sprachen vor

Das Prozesskostenhilfezentrum ist die landesweit zuständige Behörde in der Slowakei.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Bitte beachten Sie, dass die Fassung dieses Artikels Slowakisch in der Originalsprache kürzlich geändert wurde. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Es liegen jedoch Informationen in folgenden Sprachen vor

Anträge sind unter Verwendung des einschlägigen Formulars zu stellen und können auf Papier, auf elektronischem Wege mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder über das zentrale Portal der öffentlichen Verwaltung eingereicht werden.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Bitte beachten Sie, dass die Fassung dieses Artikels Slowakisch in der Originalsprache kürzlich geändert wurde. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Es liegen jedoch Informationen in folgenden Sprachen vor

Sprachen, in denen der Antrag gestellt werden kann: Slowakisch

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