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Prozesskostenhilfe

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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* muss ausgefüllt werden

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Der Föderale Öffentliche Dienst Justiz ist für ganz Belgien zuständig.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Sowohl die Beratungsstellen als auch der Föderale Öffentliche Dienst Justiz nehmen per Post übersandte Anträge entgegen.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Der Föderale Öffentliche Dienst Justiz nimmt Anträge in Niederländisch, Französisch und Deutsch entgegen. Anträge in anderen Sprachen werden nicht angenommen.

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