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Prozesskostenhilfe

Frankreich
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Maßgeblich sind auf nationaler Ebene

- das Gesetz 91-647 vom 10. Juli 1991 betreffend die Prozesskostenhilfe

- das Dekret Nr. 2020-1717 vom 28. Dezember 2020 über die Anwendung des Gesetzes°91-647 vom 10. Juli 1991 betreffend die Prozesskostenhilfe und die Verfahrenshilfe und die Bestellung eines Rechtsanwalts in außergerichtlichen Verfahren

- Beschluss vom 30. Dezember 2020 über den Inhalt des Formulars für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und die Auflistung der beizufügenden Dokumente

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

France
Legal aid
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Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Ministère de la Justice, Service de l'Accès au Droit et à la Justice et de l'Aide aux Victimes, Bureau de l'aide juridictionnelle (Justizministerium, Amt für den Zugang zum Recht, die Rechtspflege und Opferhilfe, Amt für Prozesskostenhilfe)

Postanschrift: 13, Place Vendôme; 75042 Paris CEDEX 01; Frankreich

Tel.: +33 1 70 22 74 12

E-Mail: baj.sadjav-sg@justice.gouv.fr

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Der räumliche Zuständigkeitsbereich dieser Behörde umfasst das französische Festland, die Überseedepartements (Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Guyana und Réunion) sowie Saint-Pierre und Miquelon.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Per Post an folgende Anschrift:

Ministère de la Justice, Service de l'Accès au Droit et à la Justice et de l'Aide aux Victimes, Bureau de l'aide juridictionnelle (Justizministerium, Amt für den Zugang zum Recht, die Rechtspflege und Opferhilfe, Amt für Prozesskostenhilfe)

13, Place Vendôme

75042 Paris CEDEX 01

Frankreich

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Der Antrag ist ausschließlich in französischer Sprache auszufüllen.

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