Civil Legal Aid Act 1995 - Revised - Updated to 19 June 2025 (Gesetz über Prozesskostenhilfe in Zivilsachen von 1995 – überarbeitet – aktualisiert am 19. Juni 2025) – Link
Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Name und Anschrift der zuständigen Übermittlungs- und Empfangsbehörde:
The Legal Aid Board
Legal Services Support Unit
Quay Street
Cahirciveen
Co Kerry
Ireland
V23 RD36
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Räumlicher Zuständigkeitsbereich dieser Behörde: Irland, The Legal Aid Board
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Verfügbare Kommunikationsmittel dieser Behörde zum Empfang der Anträge: per Post, persönlich, telefonisch und online unter https://www.legalaidboard.ie/en/
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Sprachen, in der der Antrag ausgefüllt werden kann: Irisch und Englisch.
Amtssprache der Gemeinschaft, die außer der eigenen Amtssprache zulässig ist: Französisch.