Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Empfangs- und Übermittlungsbehörde Sloweniens:
Ministrstvo za pravosodje (Justizministerium)
Župančičeva 3
SLO-1000 Ljubljana
Tel.: (+386) 1 369 53 42
Fax: (+386) 1 369 57 83
E-Mail: gp.mp@gov.si
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Räumlicher Zuständigkeitsbereich der Behörde:
Das Justizministerium ist für das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien zuständig.
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Die verfügbaren Kommunikationsmittel für den Empfang der Anträge:
Anträge auf Prozesskostenhilfe sind auf dem Postweg an die vorstehende Anschrift zu richten.
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann: Slowenisch.