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Prozesskostenhilfe

Slowenien
Slowenien
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Empfangs- und Übermittlungsbehörde Sloweniens:

Ministrstvo za pravosodje (Justizministerium)

Župančičeva 3

SLO-1000 Ljubljana

Tel.: (+386) 1 369 53 42

Fax: (+386) 1 369 57 83

E-Mail: gp.mp@gov.si

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Räumlicher Zuständigkeitsbereich der Behörde:

Das Justizministerium ist für das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien zuständig.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Die verfügbaren Kommunikationsmittel für den Empfang der Anträge:

Anträge auf Prozesskostenhilfe sind auf dem Postweg an die vorstehende Anschrift zu richten.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann: Slowenisch.

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