Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Ministère de la Justice
Verwaltungsadresse: 13, rue Erasme; L-1468 Luxembourg-Kirchberg
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Entfällt
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Die Anträge auf Prozesskostenhilfe sind dem Justizministerium auf dem Postweg an dessen Postanschrift, L-2934 Luxemburg, zu übermitteln. In besonders dringenden Fällen können Anträge auf Prozesskostenhilfe zwecks beschleunigter Bearbeitung per Fax an folgende Nummern gesandt werden:
- (352) 22 52 96 oder
- (352) 26 68 48 61
Wurde ein Antrag per Fax übermittelt, ist das Original so bald wie möglich auf dem Postweg nachzureichen.
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Ein an Luxemburg gerichteter Antrag muss in einer der dort geltenden Verwaltungssprachen, abgefasst sein, d. h. in:
- Luxemburgisch
- Französisch oder
- Deutsch