Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Ministère de la Justice
Verwaltungsadresse: 13, rue Erasme; L-1468 Luxembourg-Kirchberg
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Entfällt
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Die Anträge auf Prozesskostenhilfe sind dem Justizministerium auf dem Postweg an dessen Postanschrift, 13, rue Erasme, L-1468 Luxemburg, zu übermitteln.
In besonders dringenden Fällen können Anträge auf Prozesskostenhilfe zwecks beschleunigter Bearbeitung per Fax oder E-Mail gestellt werden:
Fax: (+352) 26 68 48 61;
E-Mail: info@mj.public.lu
Wurde ein Antrag per Fax oder E-Mail übermittelt, ist das Original so bald wie möglich auf dem Postweg nachzureichen.
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Ein an Luxemburg gerichteter Antrag muss in einer der dort geltenden Verwaltungssprachen, abgefasst sein, d. h. in:
- Luxemburgisch
- Französisch oder
- Deutsch