Direkt zum Inhalt

Europäischer Zahlungsbefehl

Spanien
Spanien
Flag of Spain

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Spain
European cross-border procedures - European payment order
* mandatory input

Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

Gerichte erster Instanz.

Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

Die in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung vorgesehene Überprüfung erfolgt auf Antrag der säumigen Partei im Verfahren zur Aufhebung endgültiger Urteile (Art. 501 ff. der Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil), Gesetz 1/2000 vom 7. Januar 2000). Die in Artikel 20 Absatz 2 vorgesehene Überprüfung kann im Wege einer Einwendung der Nichtigkeit erfolgen (Art. 238 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (Ley Orgánica del Poder Judicial), Gesetz 6/1985 vom 1. Juli 1985). In beiden Fällen sind die Gerichte erster Instanz zuständig.

Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel

Das Antragsformular kann direkt, auf dem Postweg oder per Fax eingereicht werden.

Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen

Spanisch.

Technische/inhaltliche Probleme melden oder Rückmeldungen zu dieser Seite geben