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Europäischer Zahlungsbefehl

Irland
Irland
Flag of Ireland

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Ireland
European cross-border procedures - European payment order
* mandatory input

Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

Für den Erlass eines Zahlungsbefehls ist der High Court zuständig.

Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

Die Überprüfungszuständigkeit liegt beim High Court.

Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel

Postweg und Fax.

Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen

Irisch und Englisch.

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