Gerichtsverfahren in Gibraltar unterliegen den Civil Procedure Rules von 1998 (CPR) und zusätzlichen Anweisungen (Supplementary Directions). Die Anwendung der in England und Wales angewandten Civil Procedure Rules (mit Änderungen) ist im Rahmen der Supreme Court Rules 2000 vorgesehen.
Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte
Für den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist in Gibraltar der Supreme Court zuständig.
Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren
Anträge auf Überprüfung gemäß Artikel 20 sind in Gibraltar nach Maßgabe von Part 23 der Civil Procedure Rules zu stellen.
Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel
Das Europäische Mahnverfahren kann in Gibraltar auf dem Postweg eingeleitet werden (die Einleitung des Verfahrens ist gebührenpflichtig).
Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen
Die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b zulässige Amtssprache ist Englisch.