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Europäischer Zahlungsbefehl

Portugal
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Portugal
Europäische grenzüberschreitende Verfahren – Europäischer Zahlungsbefehl
* muss ausgefüllt werden

Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

In Portugal ist für den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls die zentrale Abteilung des Amtsgerichts Porto zuständig (Juízo Central Cível do Tribunal da Comarca do Porto).

Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

Das Überprüfungsverfahren ist das in Artikel 20 der Verordnung genannte. Für die Überprüfung zuständig ist die zentrale Abteilung des Amtsgerichts Porto (Juízo Central Cível do Tribunal da Comarca do Porto).

Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel

Im Zusammenhang mit dem Europäischen Mahnverfahren sind folgende Kommunikationsmittel zulässig:

i) Abgabe bei der Gerichtskanzlei gemäß Artikel 144 Absatz 7 Buchstabe a der Zivilprozessordnung;

ii) Zustellung per Einschreiben gemäß Artikel 144 Absatz 7 Buchstabe b der Zivilprozessordnung;

Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen

Portugiesisch.

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