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Sicherung von Vermögenswerten in der EU

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European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

1 Welche unterschiedlichen Arten von Maßnahmen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Sicherungsmaßnahmen: vorsorgliche und gerichtliche Beschlagnahme sowie Sicherungspfändung. Sicherungsmaßnahmen s sind vom Gericht angeordnete Verfahrenssperren und Sicherstellungsbeschlüsse in Bezug auf das Vermögen des Schuldners, um zu verhindern, dass die Gegenpartei Waren zerstört oder veräußert oder ihr Vermögen verringert.

Bei der vorsorglichen Beschlagnahme werden die ermittelbaren Vermögenswerte des Schuldners eingefroren, damit sie in Besitz genommen werden können, sobald der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat. Die Zivilprozessordnung enthält eine Reihe von Sonderbestimmungen hinsichtlich des Verfahrens für die vorsorgliche Beschlagnahme ziviler Schiffe.

Bei der gerichtlichen Beschlagnahme werden Vermögenswerte beschlagnahmt und an einen Gerichtsvollzieher zur Aufbewahrung übergeben.

Eine gerichtliche Beschlagnahme kommt in Betracht, wenn ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Eigentum oder einem sonstigen übergeordneten dinglichen Recht, mit dem Besitz von Vermögenswerten oder mit der Nutzung oder Verwaltung von Gemeinschaftseigentum eingeleitet wurde. Diese Art der Beschlagnahme muss von einem Gericht genehmigt werden.

2 Unter welchen Voraussetzungen können diese Maßnahmen angeordnet werden?

2.1 Beschreibung des Antragsverfahrens und Kosten

Eine vorsorgliche Beschlagnahme wird vom Gericht erlassen und vom Gerichtsvollzieher ohne weitere Genehmigung oder Formalitäten außer der Registrierung vollstreckt. Der Schuldner wird von der bevorstehenden Beschlagnahme nicht in Kenntnis gesetzt.

Beschlüsse können nur von dem Gericht erster Instanz, das in dieser Angelegenheit (gerichtliche Beschlagnahme, Sicherungspfändung) zuständig ist, dem Gericht erster Instanz, das sich mit der Sache beschäftigt, oder von dem Gericht, in dessen Zuständigkeitsgebiet sich der Vermögenswert befindet (gerichtliche Beschlagnahme), gefasst werden. Bei diesen speziellen Verfahren ist ein Rechtsbeistand nicht vorgeschrieben. Vorsorgliche Beschlagnahmen oder Sicherungspfändungen werden von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt. Der Gerichtsvollzieher kann alle für die Verwahrung und Verwaltung erforderlichen Dokumente erstellen, etwaige fällige Erlöse und Beträge entgegennehmen und laufende Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus einem vollstreckbaren Titel begleichen. An Kosten fallen nur die gerichtlichen Stempelgebühren an, die für Forderungen im Zusammenhang mit Sicherungsmaßnahmen gemäß § 11 Absatz 1 Satz b der Dringlichkeitsanordnung der Regierung Nr. 80 vom 26. Juni 2013 zu Stempelgebühren 100 RON und für Forderungen in Bezug auf die vorsorgliche Beschlagnahme von Schiffen und Flugzeugen 1000 RON betragen. Der Gläubiger kann zur Hinterlegung einer gerichtlich festgesetzten Kaution verpflichtet sein. Ist die Forderung des Gläubigers nicht schriftlich verbrieft, beträgt die Sicherheitskaution von Gesetzes wegen die Hälfte des geforderten Wertes.

2.2 Beschreibung der wesentlichen Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen

Bei der vorsorglichen Beschlagnahme und der Sicherungspfändung muss eine Rechtssache anhängig sein. Im Fall einer gerichtlichen Beschlagnahme kann eine Anordnung erlassen werden, selbst wenn keine Rechtssache anhängig ist. Ein Gläubiger, der nicht über einen vollstreckbaren Titel verfügt, kann eine vorsorgliche Beschlagnahme oder Pfändung beantragen, wenn er nachweisen kann, dass er Klage erhoben hat.

In dringenden Fällen kann ein Antrag auf vorsorgliche Beschlagnahme eines Schiffs sogar noch vor der Klageerhebung in der Hauptsache gestellt werden.

Ein Gericht kann eine gerichtliche Beschlagnahme oder Sicherungspfändung genehmigen, wenn dies zur Wahrung der Rechte einer Partei erforderlich ist und wenn eine Rechtssache im Zusammenhang mit dem Eigentum oder einem sonstigen übergeordneten dinglichen Recht, mit dem Besitz von Vermögenswerten oder mit der Nutzung oder Verwaltung von Gemeinschaftseigentum anhängig ist.

Die gerichtliche Beschlagnahme kann auch dann gewährt werden, wenn noch kein Verfahren in der Hauptsache über einen Vermögenswert, den der Schuldner zur Freigabe anbietet, eingeleitet wurde; in Bezug auf Vermögenswerte, bei denen die betreffende Person begründete Befürchtungen hat, dass sie vom Eigentümer entfernt/zerstört/verändert werden; Gleiches gilt für bewegliche Vermögenswerte, die die Garantie des Gläubigers darstellen, wenn dieser die Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners behauptet oder wenn der Gläubiger Grund zu der Annahme hat, dass der Schuldner die Vollstreckung vermeiden wird oder die Beseitigung oder Verschlechterung der Vermögenswerte zu befürchten ist.

Das Gericht entscheidet über den Antrag auf vorsorgliche Beschlagnahme/Sicherungspfändung in einem Eilverfahren in einer nichtöffentlichen Sitzung ohne Ladung der Parteien und setzt gegebenenfalls den Wert der Kaution und die Frist für ihre Zahlung fest. Das Urteil ist vollstreckbar. Über einen Antrag auf gerichtliche Beschlagnahme entscheidet das Gericht im Eilverfahren nach Ladung der Parteien. Wird dem Antrag stattgegeben, kann das Gericht den Beschwerdeführer zur Hinterlegung einer Kaution verpflichten, und alle unbeweglichen Vermögenswerte werden im Grundbuch eingetragen.

3 Gegenstand und Art dieser Maßnahmen

3.1 Welche Arten von Vermögenswerten können unter diese Maßnahmen fallen?

Bankkonten, immaterielle Vermögenswerte, Wertpapiere usw. können Gegenstand einer Sicherungspfändung sein.

Materielle, bewegliche Vermögenswerte, registrierte Fahrzeuge, unbewegliche Vermögenswerte usw. können Gegenstand einer vorsorglichen Beschlagnahme sein.

Unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte können Gegenstand einer gerichtlichen Beschlagnahme sein.

Gelder, Wertpapiere oder sonstige immaterielle bewegliche Vermögenswerte können Gegenstand einer vollstreckbaren Pfändung sein.

3.2 Welche Wirkungen haben diese Maßnahmen?

Bei der vorsorglichen Beschlagnahme und Sicherungspfändung können Vermögenswerte erst in Besitz genommen werden, nachdem der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat.

Eine Anordnung zur vorsorglichen Beschlagnahme von Schiffen wird durch Immobilisierung des Schiffes durch das Kapitänsbüro des Hafens, in dem sich das Schiff befindet, vollstreckt. In einem solchen Fall wird das Kapitänsbüro die erforderlichen Schiffspapiere nicht freigeben und es dem Schiff nicht gestatten, den Hafen zu verlassen.

Eine Geldbuße wird nur dann verhängt, wenn der Antragsteller eine Sicherungsmaßnahme arglistig erlangt und dem Antragsgegner dadurch ein Schaden entsteht. Dem Antragsgegner/Schuldner kann bei Nichtbefolgung eines Gerichtsbeschlusses strafrechtlich belangt werden.

Für den Fall, dass der Schuldner eine ausreichende Garantie stellt, kann das Gericht die vorsorgliche Beschlagnahme aufheben. Über den Antrag auf Aufhebung wird im Eilverfahren nach kurzfristiger Ladung der Parteien in nichtöffentlicher Sitzung durch ein Urteil entschieden.

Ebenso kann der Schuldner, wenn der Hauptantrag, der dem Erlass einer Sicherungsmaßnahme zugrunde liegt, durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben oder abgelehnt wurde oder obsolet geworden ist oder wenn die Person, die diesen Antrag gestellt hat, auf die Verhandlung verzichtet hat, beantragen, dass das Gericht, das den Beschluss erlassen hat, den Beschluss aufhebt. Das Gericht entscheidet über den Antrag endgültig ohne Ladung der Parteien.

3.3 Wie lange sind diese Maßnahmen rechtswirksam?

Bei der vorsorglichen Beschlagnahme und Sicherungspfändung kann das Gericht per Beschluss andere Fristen als die gerichtlich festgelegte Dauer der Sicherungsmaßnahme festlegen (beispielsweise die Frist für den Gläubiger zur Leistung einer Kaution unter Androhung der Freigabe der Vermögenswerte).

Die Verfügung gilt bis zur Entscheidung über den Antrag auf Freigabe der Vermögenswerte, wenn dieser Antrag abgelehnt wurde, verfallen ist oder aufgehoben wurde, oder bis zur Vollstreckung des Urteils oder bis der Schuldner ausreichend Garantien zur Verfügung gestellt hat, wenn dem Antrag stattgegeben wurde.

Rechtsmittel werden stets im Beisein der Parteien entschieden.

4 Können gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel eingelegt werden?

Bei einer vorsorglichen Beschlagnahme oder Sicherungspfändung kann gegen das Urteil nur innerhalb von fünf Tagen ab der Verkündung oder Zustellung – je nachdem, ob das Gerichtsverfahren mit oder ohne Ladung der Parteien durchgeführt wurde – beim übergeordneten Gericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Ist in erster Instanz das Berufungsgericht zuständig, handelt es sich bei dem Rechtsbehelf um eine Berufung. Die Wirkung dieses Rechtsbehelfs ist entweder die Freigabe der Vermögenswerte oder die Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahme. Jede beteiligte Partei kann Widerspruch gegen die Vollstreckung der Beschlagnahme-/Pfändungsverfügung einlegen.

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