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Digitalisierungsverordnung – Mitteilungen der Mitgliedstaaten

Irland

Diese Seite enthält Informationen über Mitteilungen der Mitgliedstaaten nach der Verordnung (EU) 2023/2844.

Inhalt bereitgestellt von
Irland
Flag of Ireland

1. Nationale IT-Portale für die Kommunikation mit Gerichten und Behörden

Der Irische Gerichtsdienst (Courts Service of Ireland) betreibt ein Portal mit der Bezeichnung Courts Service Online (CSOL). Über CSOL stellt der Courts Service seine interaktiven Dienste elektronisch bereit.

Potenzielle Nutzer dieses Systems können ihr eigenes Online-Konto einrichten, für das folgende Kontotypen zur Auswahl stehen: Public Registered User (Öffentlich registrierter Nutzer), Legal Firm Account (Anwaltskonto) oder Legal Costs Accountant (Kostenrechnungsprüfer). Die Nutzer können dann verschiedene Online-Formulare ausfüllen, um sich selbst, den Antragsgegner und die auf beiden Seiten beteiligten Rechtsanwälte zu identifizieren und für den Fall relevante Gerichtsdokumente hochzuladen. Klagende Parteien können auch freien Text hinzufügen, um Hintergrundangaben zu dem von ihnen vorgebrachten Fall zu machen.

Seit Juli 2024 kann CSOL für folgende Zwecke verwendet werden:

Geringfügige Forderungen

  • Einleitung eines inländischen Verfahrens für geringfügige Forderungen bis zu einem Wert von 2 000 EUR bei einem Bezirksgericht nach Wahl des Klägers. Hinweis: Ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen kann über das CSOL-Portal nicht eingeleitet werden.

Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels beim Supreme Court

  • Diese Option ermöglicht es Anwaltskanzleien und Kanzleien staatlicher Stellen, in Fällen, in denen Parteien über eine rechtliche Vertretung verfügen, beim Supreme Court (Oberster Gerichtshof) elektronisch einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels einzureichen. Eine vollständige Auflistung der Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Antrag auf Entscheidung über die Prozesskosten beim High Court

  • Diese Option ermöglicht es Angehörigen der Rechtsberufe und Kostenrechnungsprüfern, Anträge auf eine Entscheidung über die Prozesskosten beim Büro für die Kostenfestsetzung (Office of the Legal Costs Adjudicator) elektronisch einzureichen, sofern die Parteien über eine rechtliche Vertretung verfügen. Eine vollständige Auflistung der Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Der Zugang zu CSOL ist nur folgenden Personen möglich:

  1. Nutzern, denen der Courts Service einen Benutzernamen und ein Passwort zugeteilt hat,
    und
  2. vom Nutzer beschäftigtem Personal, das vom Nutzer ausdrücklich bevollmächtigt wurde, CSOL zu nutzen (im Folgenden „Bevollmächtigte“).

Eine vollständige Liste der Bedingungen für die Nutzung von CSOL finden Sie hier

Ein CSOL-Konto kann von einer Person im Ausland eingerichtet werden, aber die Plattform ermöglicht dieser Person nicht automatisch, eine Videokonferenz zu organisieren oder auszuwählen. Vielmehr werden Videokonferenzen aus dem Ausland auf lokaler Ebene von den mit dem konkreten Fall befassten Gerichtsbediensteten organisiert.

Auf der Website des Courts Service of Ireland werden auch andere Online-Dienste angeboten, darunter:

Online-Zahlung von Geldbußen

Um eine Geldbuße online zu bezahlen, müssen Nutzer über Folgendes verfügen:

  • PIN und Aktenzeichen aus dem Bußgeldbescheid. Sind diese Angaben nicht ohne Weiteres verfügbar, können sich die Nutzer an das für die Rechtssache zuständige Gericht wenden. Eine Liste der Gerichte finden Sie hier.
  • Zahlungen können mit einer Debit- oder Kreditkarte geleistet werden. Sowohl Visa als auch MasterCard werden akzeptiert.

2. Nationale Rechtsvorschriften über Videokonferenzen in Zivil- und Handelssachen

Mit dem Civil Law and Criminal Law (Miscellaneous Provisions) Act 2020 (Gesetz über Zivilrecht und Strafrecht (verschiedene Bestimmungen) von 2020) wurde der Anwendungsbereich von Fernverhandlungen über den bisherigen Bereich hinaus ausgeweitet. Mit dem Gesetz ist die Verwendung von Videobeweisen nun auch in weiteren Strafsachen zulässig.

Bei Fernverhandlungen wählen sich einige oder alle beteiligten Personen auf einer Online-Plattform ein, wo der Fall so verhandelt wird, wie es ansonsten physisch vor Gericht geschehen würde. Wenn die Richter oder Anwälte nicht im Gerichtssaal sind, tragen sie weder Roben noch Perücken.

Fernverhandlungen und Videobeweise sind nicht für alle Arten von Fällen geeignet, und es wurden Schutzvorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass niemand durch eine Fernverhandlung oder Videobeweise in unangemessener Weise benachteiligt wird.

Es gibt keine spezifischen Rechtsvorschriften für grenzüberschreitende Videokonferenzen in Irland. Wenn jemand mit Wohnsitz im Ausland als Zeuge aussagen muss, wird dies vom Courts Service von Fall zu Fall veranlasst. In einem solchen Fall wird die Aussage vom Geschäftsstellenbeamten aufgezeichnet und nicht durch eine digitale Aufzeichnung.

Was die Vertraulichkeit zwischen Rechtsanwälten und Mandanten während der Nutzung von Videokonferenzen betrifft, wird ein pragmatischer Ansatz verfolgt. Wenn eine Person mit ihrem Rechtsanwalt kommunizieren muss, kann die Stummschalttaste verwendet werden. Oft befindet sich der Rechtsanwalt am selben Ort wie sein Mandant.

Andere im Bereich des Zivil- und Handelsrechts zuständige Behörden haben ihre eigene Vorgehensweise in Bezug auf Videokonferenzen.

Sowohl in inländischen als auch in grenzüberschreitenden Fällen teilen die Teilnehmer dem Registrar ihre Namen vor der mündlichen Verhandlung mit, um sicherzustellen, dass sie identifiziert werden können.

Der unbefugte Zugriff auf sensible Daten wird durch die Verwendung von Passwörtern, Verschlüsselung und Firewalls verhindert.

Im Hinblick auf Zivilverfahren erlaubt das Gesetz dem Präsidenten des zuständigen Gerichts, Kategorien von Zivilverfahren zu benennen, für die eine Fernverhandlung möglich ist. Darüber hinaus kann eine Partei beantragen oder der Richter entscheiden, einen Teil oder die gesamte Rechtssache aus der Ferne zu verhandeln. Entscheidet ein Richter jedoch, dass eine Fernverhandlung eine der Parteien benachteiligen würde oder dem Interesse der Justiz zuwiderläuft, wird dem Antrag auf Fernverhandlung nicht stattgegeben.

Die an Fernverhandlungen teilnehmenden Personen genießen denselben Schutz, als wären sie persönlich vor Gericht anwesend, und das Gericht hat die gleichen Befugnisse.

Es ist ein Straftatbestand, die Teilnahme einer Person an einer Fernverhandlung zu vereiteln oder die dabei eingesetzte Technik störend zu beeinflussen. Es ist auch strafbar, Aufzeichnungen des Verfahrens anzufertigen.

Die Strafen umfassen eine Geldstrafe von bis zu 5 000 EUR, eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder beides bei der Verurteilung durch ein Bezirksgericht oder eine Geldstrafe von bis zu 50 000 EUR, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder beides bei der Verurteilung durch ein höheres Gericht.

Verfahren

Der Courts Service of Ireland hat eine umfassende Liste von Leitlinien für Angehörige der Rechtsberufe und Prozessteilnehmer zur Nutzung von virtuellen Gerichtssälen und Fernverhandlungen veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten spezifische technische Anforderungen für die Einwahl in die Videokonferenz sowie Tipps, damit Videokonferenzen für die eigene Person und andere Teilnehmer angenehmer werden.

Ein separater praktischer Leitfaden für Fernverhandlungen vor den höheren Gerichten ist ebenfalls auf der Website des Courts Service verfügbar. Darin sind unter anderem Mindestanforderungen an die Hardware, der Verhaltenskodex, die Schritte vor der Verhandlung und eine Checkliste für Angehörige der Rechtsberufe aufgeführt.

In Irland nutzen die höheren Gerichte eine Videostreaming-Plattform namens Pexip, die es allen ermöglicht, aus der Ferne an einer virtuellen Gerichtssitzung (Virtual Meeting Room, abgekürzt VMR) teilzunehmen. Aufgrund des Öffentlichkeitsgebots, das für Gerichtsverhandlungen gilt, und der Anforderung, dass es eine digitale Audioaufzeichnung aller Verfahren geben muss, ist der Registrar, nach derzeitigem Stand, in jedem Fall für die Dauer der Verhandlung im Gerichtssaal anwesend, während einige oder alle anderen Teilnehmer per Fernzugriff zugeschaltet sind. Die Richter können sich aus der Ferne einwählen oder zusammen mit dem Registrar im Gerichtssaal anwesend sein. Angehörige der Rechtsberufe, Medienvertreter und Mitglieder der Öffentlichkeit sind berechtigt, entweder per VMR oder im Gerichtssaal dem Verfahren beizuwohnen, vorbehaltlich physischer Abstandsgebote, Regeln zum Ausschluss der Öffentlichkeit oder speziell für die Gerichtsverhandlung geltender Verfahren.

Technologie – Technische Anforderungen

Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Für jede Gerichtssitzung wird ein VMR eingerichtet. Die VMR-Zugangsdaten werden den gesetzlichen Vertretern in jedem Einzelfall vor der Verhandlung zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu den Listen des High Court stehen Angehörigen der Rechtsberufe über den Mitgliederbereich der Websites der Law Society und der Bar of Ireland zur Verfügung. Der virtuelle Gerichtssaal wird so eingerichtet, dass es allen Teilnehmern möglich ist, sich von einem Laptop, PC oder Tablet über verschiedene Internetbrowser zuzuschalten. Als Browser wird Chrome empfohlen. Unabhängig davon, welches Gerät benutzt wird, sind eine Kamera und ein Mikrofon erforderlich. Der virtuelle Gerichtssaal unterstützt auch die Einwahl über herkömmliche Endpunkte für Videokonferenzen, Skype for Business und verschiedene sonstige Videotechnologien. Darüber hinaus ist für PCs und Tablets auch eine Einwahl über die spezielle Pexip-App möglich. Die Pexip-App kann von https://www.pexip.com/apps oder für Tablets über Google Play und den Apple App Store heruntergeladen werden. An einem virtuellen Gerichtssaal teilnehmende Personen benötigen möglicherweise lokale IT-Unterstützung, wenn die Laptop- oder Desktop-Nutzung von der IT-Abteilung einer Organisation eingeschränkt worden ist. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Internetverbindung für den virtuellen Gerichtssaal ausreichend leistungsstark und stabil ist und die nachstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt.

Eine stabile Internetverbindung ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Videokonferenz erfolgreich und störungsfrei verläuft.

Den Teilnehmern wird empfohlen, ihre Internetverbindung vorab zu testen. Der zugewiesene virtuelle Gerichtssaal wird 10 Minuten vor Beginn der Verhandlung geöffnet. Mithilfe der Zugangsdaten können Sie Ihren Zugang vor der Sitzung testen. Falls Sie keine Verbindung zu Pexip herstellen können, teilen Sie dies bitte dem zuständigen Registrar mit. Der virtuelle Gerichtssaal wird nach Ende der Sitzung geschlossen. Praktischer Leitfaden für Fernverhandlungen: Sorgen Sie dafür, dass alle Anwendungen auf Ihrem Laptop oder Gerät mit Ausnahme Ihres Videostreams geschlossen sind. Jede weitere geöffnete Anwendung kann die Qualität Ihres Videoanrufs und den Zugang zum virtuellen Gerichtssaal beeinträchtigen. Bei Verwendung eines Tablets ist sicherzustellen, dass ein eingehender Anruf nicht automatisch die Verbindung zum VMR aufhebt.

Einwahl über spezielle Videokonferenzräume und/oder Skype for Business

Die Parteien können an einer VMR-Sitzung über Pexip aus einem speziellen Videokonferenzraum mit Endpunkten für Videokonferenzen teilnehmen. Dazu ist die vom Registrar mit den VMR-Zugangsdaten angegebene Adresse des Videosystems SIP/H.323 zu verwenden. Alternativ können Nutzer von Skype for Business über den MS Skype4B-Code, den der Registrar mit den VMR-Zugangsdaten angibt, eine Verbindung zum VMR herstellen.

Nicht für gerichtliche Zwecke bestimmte Software

Vorbehaltlich der Einwilligung aller Parteien und der Zustimmung des Gerichts kann auch alternative Software, die mit der technischen Infrastruktur der Gerichte des Courts Service kompatibel ist, verwendet werden. Solche alternativen Optionen sind mit Kosten verbunden, die von den Parteien zu tragen sind. Zwar stellt der Courts Service die Zugangsdaten bereit, es liegt jedoch in der Verantwortung des zugelassenen Anbieters, den Zugang zu unterstützen. Sofern andere Technologien als die vom Courts Service bereitgestellte VMR-Lösung verwendet werden, sollten die Parteien vor der Auswahl einer alternativen Plattform mit dem Courts Service Rücksprache halten, damit sichergestellt ist, dass die Hard- und Software kompatibel und alle Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall müssten Richter und Registrar mit der entsprechenden Hardware ausgestattet werden, um eine Verhandlung mit sämtlicher erforderlicher Software zu ermöglichen, wenn ihnen diese nicht ohne Weiteres zur Verfügung steht.

Hardware

Der Courts Service hat für die Teilnehmer an Fernverhandlungen folgende Mindestanforderungen an die Hardware festgelegt:

  1. 2,0-Ghz-Dualcore Intel Core i5 oder neuer,
  2. 4 GB RAM, 2 GB physisch frei und
  3. mindestens 1 GB freier Speicherplatz.

Außerdem sind eine Kamera und ein Mikrofon erforderlich, und es ist ratsam, dass die Teilnehmer an einer Fernverhandlung, bei der es um materielle Fragen geht und das Gericht das Augenmerk der Teilnehmer wahrscheinlich auf bestimmte Dokumente lenken möchte, über zwei Bildschirme verfügen, von denen einer den VMR und ein zweiter die für Verhandlung maßgeblichen elektronischen Dokumente anzeigt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein großer Bildschirm (24 oder 27 Zoll) auch gut funktionieren kann, wenn die Fenster mit der VMR-Sitzung und den Dokumenten nebeneinander angeordnet sind.

Internetverbindung

Eine der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fernverhandlung ist eine stabile Internetverbindung. Verfügen Teilnehmer nicht über eine hinreichend stabile Internetverbindung, kann keine Fernverhandlung anberaumt werden (zumindest solange diese Konnektivitätsprobleme nicht behoben sind). Der Courts Service hat die folgenden Mindestanforderungen an die Netzwerkbandbreite für Teilnehmer vorgegeben, um die Videoqualität bei Fernverhandlungen sicherzustellen:

  1. Hoch – 1 280 kbit/s (HD)
  2. Mittel – 768 kbit/s (SD)
  3. Niedrig – 384 kbit/s (SD)

Besteht bei Teilnehmern eine unzureichende WLAN-Verbindung, sollten folgende Optionen in Betracht gezogen werden:

  1. eine kabelgebundene Verbindung zu einem Heim-Routergerät
  2. ein USB-Dongle für den Anschluss an ein 4G-Netz
  3. ein Mobiltelefon, das als persönlicher Hotspot verwendet wird und mit einem 4G-Netz verbunden ist
  4. Eine sichere kabelgebundene Internetverbindung ist vorzuziehen. Die Internetverbindung zum VMR sollte vor der Verhandlung getestet werden.
  5. Wenn Teilnehmer an einem heimischen Anschluss mit mehreren Nutzern arbeiten, müssen sie sich vergewissern, dass die Verbindung ausreicht, um einen reibungslosen Betrieb der Technologie zu gewährleisten. Alternativ können sie auch andere Nutzer bitten, ihre Verbindung für die Dauer der Verhandlung nicht zu nutzen.

VMR-Zugang

Der Courts Service leitet die Zugangsdaten zum virtuellen Gerichtssaal bis zum Tag vor der Fernverhandlung an die Rechtsvertreter oder nicht vertretene Parteien weiter oder stellt sie im Mitgliedsbereichen der Bar of Ireland und der Law Society zur Verfügung. Aktive Teilnehmer, die sich an das Gericht wenden möchten, müssen dem Registrar ihre Namen vor der Verhandlung mitteilen, damit sichergestellt ist, dass sie identifizierbar und während des Gerichtsverfahrens anwesend sind. Von den Anwälten der Parteien oder von nicht vertretenen Prozessparteien kann verlangt werden, dass sie sich verpflichten, die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und sich an die üblichen Regeln des Gerichts zu halten.

Verhaltenskodex für virtuelle Gerichtssäle

  1. Bitte betrachten Sie den virtuellen Gerichtssaal genauso wie einen realen Gerichtssaal. Die Regeln, die vor Gericht gelten, wie z. B. keine Aufzeichnungen oder Bildaufnahmen, gelten im Fall eines virtuellen Gerichts ebenso, es sei denn, der Richter erteilt eine individuelle ausdrückliche Ausnahmegenehmigung.
  2. Zugangsdaten dürfen nicht veröffentlicht werden. Teilnehmer werden möglicherweise aufgefordert, gegenüber dem Gericht zu versichern, dass sie die Zugangsdaten nicht offenlegen und sich an die üblichen, vor Gericht geltenden Regeln halten (keine Aufzeichnungen oder Aufnahme von Bildern).
  3. Planen Sie ausreichend Zeit für den Zugang zum virtuellen Gericht ein (10 Minuten im Voraus), damit Sie sich bereits zu Beginn der Gerichtsverhandlung im virtuellen Gerichtssaal befinden. Sobald Sie sich in das virtuelle Gericht eingewählt haben, schalten Sie Ihren Ton mit der Stummschalttaste stumm.
  4. Achten Sie darauf, dass Sie sich dem virtuellen Gerichtssaal mit aktivierter Kamera und Mikrofon von einem ruhigen Raum aus zuschalten, der über eine angemessene Beleuchtung verfügt, damit Ihr Gesicht deutlich zu sehen ist.
  5. Bitte schalten Sie sich stumm, wenn Sie sich nicht an das Gericht wenden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Lautsprecher nicht unbeabsichtigt abschalten – anderenfalls sind Sie nicht in der Lage, das Gericht zu hören, aber das Gericht kann Sie hören.
  6. Eid oder eidesstattliche Versicherung: Wenn Sie Zeuge sind und einen Eid auf eine Bibel oder einen anderen heiligen Text leisten möchten, müssen Sie diesen Text bei der virtuellen Verhandlung vorliegen haben. Bevor Sie den Eid leisten, werden Sie gebeten, diesen Text hochzuhalten, damit ihn das Gericht sehen kann. Der Eid oder die eidesstattliche Versicherung hat die gleiche Rechtswirkung, wie wenn er bzw. sie in einem Gerichtssaal geleistet wird.
  7. Sie werden an dem Verfahren als Gast teilnehmen und müssen sich nicht anmelden. Wenn Sie bei Ihrer Einwahl dazu aufgefordert werden, geben Sie bitte Ihren Namen in Pexip ein, da er den anderen Nutzern zusammen mit Ihrem Videobild angezeigt wird. Bitte achten Sie darauf, dass Sie zuerst Ihren Vor- und dann Ihren Nachnamen angeben. Anwälte sollten ihrem Nachnamen SC bzw. BL voranstellen.
  8. Um den Anstand des Gerichts zu wahren, sollten die Teilnehmer darauf achten, dass es von ihrer Seite her zu keinen Unterbrechungen kommt.
  9. Deaktivieren Sie alle Benachrichtigungen und Warnmeldungen auf Ihren elektronischen Geräten.

Vor der Verhandlung

Allgemeines

  1. Teilnehmer sollten vor der Verhandlung alle relevanten E-Booklets und die erforderlichen Prozessunterlagen auf ihr Gerät herunterladen. Es könnte hilfreich sein, wenn sie in der Lage sind, während des Verfahrens zwei Dokumente auf verschiedenen Geräten oder Bildschirmen einzusehen. Möglicherweise möchten die Teilnehmer ein Dokument einsehen, auf das eine andere Person Bezug nimmt, während sie versuchen, ein weiteres Dokument für ihre eigenen Zwecke zu finden.
  2. Einzelheiten zum VMR für alle Fernverhandlungen werden den Angehörigen der Rechtsberufe am Tag vor der Verhandlung über die Mitgliederbereiche der Bar of Ireland und der Law Society zur Verfügung gestellt. Der Courts Service übermittelt den Teilnehmern die VMR-Zugangsdaten per E-Mail. Gelegentlich stellt er auch ein Formular mit einer anwaltlichen Erklärung zur Verfügung, das am Tag vor der Verhandlung ausgefüllt und unterschrieben an den Registrar zurückzuschicken ist. In dem Formular sind Angaben zum Anwalt, zum Rechtsbeistand und zu den anwesenden Mandanten zu machen.
  3. Ein an einer Fernverhandlung beteiligter Anwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Mandant und alle vorgesehenen Teilnehmer die Regeln des Gerichts verstehen und dass es ihnen untersagt ist, VMR-Zugangsdaten weiterzugeben oder zu veröffentlichen und das Verfahren aufzuzeichnen, Screenshots davon anzufertigen oder es anderweitig zu übertragen.
  4. Allen Teilnehmern sollte klar sein, wann die Verhandlung beginnt. Den Teilnehmern wird empfohlen, sich etwa eine Stunde vor der mündlichen Verhandlung Zeit zu nehmen, um zu testen, ob ihre Hardware, Software und Internetverbindung funktionsfähig sind. Ist dies nicht der Fall, müssen sie den zuständigen Registrar informieren.
  5. Die Angehörigen der Rechtsberufe sollten Vorkehrungen treffen, damit ihnen während der Fernverhandlung ein separater Kommunikationskanal zwischen Anwälten und Rechtsbeistand zur Verfügung steht (und dabei gegebenenfalls auch ihren Mandanten und wichtige Zeugen einbeziehen), um in dringenden und wichtigen Angelegenheiten, die sich während der Fernverhandlung ergeben, kommunizieren und Anweisungen erteilen zu können.
  6. Beleuchtung: Um Blendung oder Verzerrung zu vermeiden, sollten Kameras nicht in der Nähe eines Fensters positioniert werden. Die Lichtquelle sollte auf das Gesicht ausgerichtet sein, und Lichtquellen hinter oder unmittelbar über dem Teilnehmer sollten vermieden werden.
  7. Positionierung: Kopf und Schultern der Teilnehmer sollten die Mitte des Bildschirms einnehmen. Die Teilnehmer können ihr eigenes Bild während der Verhandlung in der rechten Ecke ihres Bildschirms sehen.
  8. Positionierung – Tonqualität: Für eine bestmögliche Tonqualität wird den Teilnehmern empfohlen, nicht zu nahe an ihrem Laptop zu sitzen, da Laptop-Mikrofone äußerst empfindlich sind.
  9. Wenn Sie externe Mikrofone/Lautsprecher an Ihrem Gerät verwenden, stellen Sie sicher, dass das Mikrofon nicht zu nah an den Lautsprechern platziert ist, da dies ein Echo im virtuellen Gerichtssaal erzeugen könnte.
  10. Um Rückkopplungen zu vermeiden, sollten die Teilnehmer darauf achten, dass die Lautstärke an ihrem Gerät nicht zu hoch eingestellt ist. Die Teilnehmer sollten versuchen, die Lautstärke auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren oder Kopfhörer zu benutzen, wenn die Rückkopplung zu einem Problem wird.
  11. Vor einer Fernverhandlung sollten die Parteien eine Vorgehensweise vereinbaren, nach der das Gericht informiert wird, wenn die Internetverbindung einer teilnehmenden Person während der Verhandlung unterbrochen wurde.
  12. Bei einem kritischen Ausfall, wenn z. B. die Internetverbindung eines wichtigen Teilnehmers abbricht, kann es erforderlich sein, die Verhandlung auszusetzen, bis das Problem behoben ist. Es sollten Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, dass die Videokonferenzplattform während der Verhandlung ausfällt, und die Teilnehmer sollten wissen, wie sie in einem solchen Fall vorzugehen haben, z. B. dass sie sich mit denselben Zugangsdaten erneut einwählen müssen usw.
  13. Wie bei einer in einem Gerichtssaal abgehaltenen Verhandlung müssen auch bei einer Fernverhandlung die Parteien und alle maßgeblichen Teilnehmer zu dem für die Verhandlung angesetzten Zeitpunkt anwesend sein. Bei Nichterscheinen können die für eine Verhandlung in einem Gerichtssaal geltenden Sanktionen Anwendung finden. Zeugen oder interessierte Parteien sollten gemäß der Absprache mit ihrem Rechtsbeistand und/oder auf Anweisung des Gerichts anwesend sein.

Dokumentation

Stellen Sie sicher, dass Sie die veröffentlichten Leitlinien und die aktuellen praktischen Anweisungen kennen und sich daran halten, die unter https://www.courts.ie/content/practice-directions veröffentlicht sind.

Allgemeine Anweisung – Einreichung von Unterlagen

  • Bei Fernverhandlungen können Unterlagen nicht auf die übliche Art und Weise an das Gericht übergeben werden. Prüfen Sie, ob es spezifische Anweisungen für Ihren Gerichtsbezirk und/oder Ihre Liste gibt.
  • Ebenso ist darauf zu achten, dass die Unterlagen rechtzeitig bei Gericht eingehen. Die genaue Frist für die Einreichung wird vom Registrar mitgeteilt.
  • Je nach Präferenz des Richters kann es erforderlich sein, Kopien der Hefte sowohl in ausgedruckter Form als auch als elektronische Kopie vorzulegen. Wenn die Hefte in beiderlei Form vorgelegt werden müssen, sollten sie in Bezug auf Nummerierung und Seitenzahl gleich formatiert sein, damit der Richter leicht zwischen beiden wechseln kann. Elektronische Kopien können dem Registrar vorbehaltlich seiner vorherigen Zustimmung vorab über Sharefile oder eine ähnliche Technologie übermittelt werden.
  • Unterlagen dürfen nicht stückweise eingereicht werden. Die Parteien sollten sich möglichst darauf einigen, bei Gericht ein Heft mit allen Prozessunterlagen einzureichen, das über einen Index und Seitenzahlen verfügt.

Die Bekanntmachungen des Supreme Court (Oberster Gerichtshof) finden Sie in den jeweiligen Listen des Legal Diary: http://legaldiary.courts.ie/supreme-court

Die Allgemeinen Mitteilungen des Court of Appeal (Berufungsgericht) finden Sie in den jeweiligen Listen des Legal Diary: http://legaldiary.courts.ie/court-of-appeal

High Court: E-Filing ist derzeit beim High Court nicht möglich.

Zeugen

Es ist entscheidend, dass die Zeugen angemessen in der Nutzung der entsprechenden Videokonferenzplattform unterwiesen werden, und die Parteien sollten sich bemühen, etwaige technische Probleme vorherzusehen. Vor der Verhandlung müssen die Angehörigen der Rechtsberufe in Bezug auf ihre Zeugen Folgendes sicherstellen:

  1. Alle Personen verfügen über die erforderliche Software oder sind anderweitig in der Lage, die erforderliche Software zu nutzen.
  2. Alle Personen können die Technologie des virtuellen Gerichtssaals angemessen nutzen.
  3. Alle Personen verfügen über die erforderliche Hardware, um eine zuverlässige und hörbare Kommunikation zu ermöglichen.
  4. Falls erforderlich können alle Personen E-Mails mit Anhängen von bis zu 5 Megabyte versenden und empfangen, sodass sichergestellt ist, dass sie ein Dokument öffnen können, wenn sie in einer Verhandlung dazu aufgefordert werden.
  5. Die Angehörigen der Rechtsberufe vergewissern sich, dass jede Person, die sie vor der Hauptverhandlung als Zeuge aufrufen möchten, über den Inhalt des Verhaltenskodex für virtuelle Gerichtssäle (Abschnitt 3) informiert ist und ein Exemplar des Informationsblatts für Zeugen in Anhang II erhält.

Gerichtsverhandlung

Unterlagen sind im Voraus einzureichen – siehe Abschnitt „Teilnehmer“ oben.

Die Teilnehmer haben darauf zu achten, dass sie nur dann nicht stumm geschaltet sind, wenn sie sprechen.

Wenn sie sprechen, müssen die Teilnehmer ihre Kamera und ihr Mikrofon einschalten, eine angemessene Sitzhaltung einnehmen und darauf achten, dass ihr Gesicht klar erkennbar ist.

Die Angehörigen der Rechtsberufe müssen Folgendes sicherstellen (da der Richter eine Bestätigung verlangen kann):

Wenn die Beweisaufnahme aus der Ferne erfolgen soll, ist es ratsam, über ein Protokoll in Bezug auf die Zeugenaussage zu verfügen und dem Zeugen vor Beginn eine Reihe von Fragen unter Eid zu stellen, um Folgendes zu bestätigen:

  1. Der Zeuge nimmt während der Vernehmung/des Kreuzverhörs keine Mitteilungen entgegen.
  2. Es ist keine Person beim Zeugen, die sich nicht im Blickfeld der Kamera befindet (mit Ausnahme des Anwalts).
  3. Die Identität aller vor Ort anwesenden Personen ist bestätigt.
  4. Der Zeuge nimmt die Verhandlung nicht auf und protokolliert sie nicht.

Zeugen

  1. Unabhängig davon, welche Wahl die Angehörigen der Rechtsberufe in Bezug darauf getroffen haben, ob den Zeugen bei Kreuzverhören oder erneuten Vernehmungen Dokumente auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden, gilt Folgendes:
    1. Soweit möglich müssen diese Dokumente im PDF-Format vorliegen.
    2. Alle PDF-Dokumente müssen im OCR-Format vorliegen.
  2. Dokumente können dem Zeugen unter Verwendung der Bildschirmfreigabe-Funktion in Pexip kurz gezeigt werden, unter anderem um die Aufmerksamkeit des Zeugen auf einen bestimmten Teil eines Dokuments zu lenken, oder wenn ein Dokument dem Zeugen nur kurz gezeigt werden soll. Es liegt im Ermessen des Richters, in welcher Form den Zeugen Dokumente über die Pexip-Plattform und andere Internet-Kommunikationsprotokolle vorgelegt werden können.
  3. Während der Pausen schalten die Teilnehmer ihre Mikrofone und Kameras aus, melden sich jedoch nicht von der Pexip-Sitzung ab. Zum festgelegten Zeitpunkt schalten die Teilnehmer ihre Kameras wieder ein, um zu signalisieren, dass sie aus der Pause zurückgekehrt sind.
  4. Falls die obige Vorgehensweise nicht durchführbar oder unmöglich ist, können die Vertragsparteien je nach Bedarf um weitere Anordnungen und Anweisungen bitten.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Wenn eine Angelegenheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird, kann der virtuelle Gerichtssaal verschlossen sein. Der Registrar weiß, dass Sie darauf warten, den Raum zu betreten, und wird den Zutritt zu gegebener Zeit ermöglichen.

Ende der Aussage

Wenn ein Zeuge seine Aussage beendet hat, möchten Angehörige der Rechtsberufe dem Zeugen möglicherweise mitteilen, dass seine Aussage beendet ist und es ihm freisteht, den virtuellen Gerichtssaal zu verlassen und die Verbindung zu trennen.

Bei Nutzung der Videoverbindung im High Court siehe HC45

Die Praxisanweisung HC45 erlegt dem Anwalt der Partei, die den Zeugen per Videoverbindung aufruft, folgende Verpflichtungen auf: a) Verpflichtung gegenüber dem Gericht, an allen erforderlichen Testanrufen am Fernstandort in vollem Umfang teilzunehmen; b) Übermittlung der erforderlichen technischen Informationen in Bezug auf den Fernstandort und des Aktenzeichens des Verfahrens, das Gegenstand der Verhandlung ist, an den Registrar; c) Vergewisserung, dass dem Zeugen am Fernstandort der entsprechende heilige Text für seine Eidesleistung vor der Aussage vorliegen; d) Sicherstellung, dass dem Zeugen am Fernstandort sämtliche Unterlagen (einschließlich Schriftsätze) vorliegen, auf die er bei seiner Aussage verwiesen werden kann.

Leitfaden für das Einreichen von Unterlagen beim High Court

Diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell – bitte prüfen Sie unter dem folgenden Link, ob weitere Informationen herausgegeben wurden: https://www.courts.ie/court-presidents-covid-19-notices

Dabei kann es sich um Folgendes handeln:

  1. Schriftsätze
  2. Aufstellung besonderer Schadensersatzansprüche
  3. Sachverständigengutachten (und Verweise darauf)
  4. Aufzeichnungen
  5. Sonstige Dokumente

Sofern das Gericht nichts anderes bestimmt hat, legt der Anwalt des Klägers in einer Rechtssache, für die eine Fernverhandlung anberaumt ist, bis Donnerstag, 12.00 Uhr vor der Woche, in der die Verhandlung ansteht, dem List Room des High Court Folgendes vor:

  1. ein Heft mit Schriftsätzen
  2. ein Heft mit allen Sachverständigengutachten
  3. ein Heft mit allen sonstigen Unterlagen oder Materialien, die eine Partei im Rahmen ihrer Vernehmung/ihres Kreuzverhörs als Beweismittel vorlegen oder einem Zeugen zur Verfügung stellen will, und iv) eine Aufstellung besonderer Schadensersatzansprüche

a) Schriftsätze

I. Vereinbartes Heft mit Schriftsätzen

Muss vom Kläger spätestens am Donnerstag vor der Verhandlung elektronisch eingereicht werden, durch Übermittlung an den zuständigen Registrar oder je nach Anweisung des Court Office. Das Heft und die begleitende E-Mail sind deutlich mit dem Vermerk „Agreed pleadings“ („Vereinbarte Schriftsätze“) zu kennzeichnen, und der Kläger muss die anderen Verfahrensbeteiligten bei der E-Mail in Kopie setzen.

II. Verspätete Schriftsätze

Übermittelt eine Partei einen Schriftsatz nach Ablauf der Frist für die Einreichung der vereinbarten Schriftsätze, so ist der „verspätete Schriftsatz“ zu Beginn der Verhandlung per E-Mail an den Registrar zu senden, wobei die Verfahrensbeteiligten in Kopie zu setzen sind.

b) Aufstellung besonderer Schadensersatzansprüche

Die Aufstellung besonderer Schadensersatzansprüche ist zusammen mit dem Heft der Schriftsätze einzureichen.

c) Vorlage von Gutachten, Aufzeichnungen und sonstigen Dokumenten

I. Vereinbarung, dass Gutachten, Aufzeichnungen und sonstige Dokumente dem Gericht vorgelegt werden: Diese Gutachten, Aufzeichnungen und Dokumente müssen spätestens vier Tage vor der Verhandlung durch Übermittlung an den Registrar elektronisch eingereicht werden. Das Heft und die begleitende E-Mail müssen deutlich mit dem Vermerk „Agreed book of reports“ („Vereinbartes Gutachten-Heft“) oder entsprechend gekennzeichnet sein, und das Heft sollte über einen Index und Seitenzahlen verfügen. Die Partei, die die Gutachten einreicht, sollte die anderen Verfahrensbeteiligten in Kopie setzen.

II. Keine Einigung über die Vorlage bestimmter Gutachten vor Gericht: Sind sich die Parteien nicht darüber einig geworden, ob bestimmte Gutachten, Aufzeichnungen oder andere Dokumente dem Gericht vorgelegt werden sollen, z. B. wenn eine Partei der Zulassung eines Gutachtens nicht zustimmt oder verlangt, dass der Sachverständige vor der Vorlage des Gutachtens bei Aussagen anwesend ist, sendet eine Partei die Gutachten passwortgeschützt über den Registrar an alle Teilnehmer und das Gericht. In der begleitenden E-Mail ist darauf hinzuweisen, dass die Parteien keine Einigung über die dem Gericht vorzulegenden Gutachten erzielt haben. Die Gutachten, Aufzeichnungen oder sonstigen Dokumente, über die noch keine Einigung erzielt wurde, bleiben passwortgeschützt, bis das Gericht diesbezüglich eine Entscheidung getroffen hat.

III. Alternativ sollte jede Partei, die beabsichtigt, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen in Zweifel zu ziehen, indem sie im Zuge des Kreuzverhörs sozusagen überraschende Dokumente oder Materialien vorlegt, Kopien dieser Dokumente/Materialien bis Donnerstag, 12.00 Uhr vor dem für die Verhandlung anberaumten Termin im List Room hinterlegen. Es ist nicht erforderlich, dass die Partei, die so handelt, eine andere Partei darüber unterrichtet. Diese Dokumente/Materialien sind in einem versiegelten Umschlag zu hinterlegen, der den Namen und das Aktenzeichen des Falls, das Datum der Verhandlung sowie den Namen und die Kontaktdaten des Anwalts trägt, der die betreffenden Dokumente/Materialien eingereicht hat.

Verspätete Einreichung von Dokumenten (Verfahren wie bei persönlicher Anwesenheit im Gerichtssaal)

Ist es nicht möglich, ein Dokument, das in der Verhandlung geltend gemacht werden soll, vier Werktage vor dem Verhandlungstermin einzureichen und weiterzugeben, müssen die Angehörigen der Rechtsberufe das Dokument den anderen Parteien und dem Gericht so bald wie möglich vor dem Verhandlungstermin übermitteln.

Erstellung von Dokumenten während der Verhandlung (Verfahren wie bei persönlicher Anwesenheit im Gerichtssaal)

Soll in der Verhandlung auf ein Dokument Bezug genommen werden, das nicht vor Beginn der Verhandlung eingereicht oder weitergegeben wurde und das nicht zu den im Zuge der Ermittlungen in der Rechtssache aufgefundenen Dokumenten gehört, so hat der Rechtsvertreter der Partei, die sich auf das Dokument berufen will, die Zustimmung der anderen Partei zu dessen Verwendung in der Verhandlung einzuholen. Wird eine solche Zustimmung verweigert, hat der Rechtsvertreter die Erlaubnis des Gerichts zu beantragen, sich in der Verhandlung auf das Dokument zu beziehen.

Fotografien

Können ebenso wie die oben genannten Unterlagen sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form vorgelegt werden

Überwachungsvideos und Röntgenaufnahmen

Bitte informieren Sie den Registrar vor der Verhandlung über Ihre Anforderungen, damit die Beweismittel über die Video-Plattform in der Videokonferenz gezeigt werden können.

Zeuge

Die Informationen, die Zeugen zur Verfügung zu stellen sind, sowie die Schritte, die zur Vorbereitung der Verhandlung unternommen werden müssen, sind in Abschnitt 3 aufgeführt (Verhaltenskodex für virtuelle Gerichtssäle).

  1. Sie werden als Zeuge an einem Gerichtsverfahren teilnehmen, das möglicherweise ganz oder teilweise aus der Ferne geführt wird. Dieses Dokument soll Ihnen helfen, Ihre Rolle und Ihre Verantwortung als Zeuge zu verstehen. Bitte lesen Sie das Dokument sorgfältig durch.
  2. Sie werden konkrete Angaben dazu erhalten, wie Sie sich in den virtuellen Gerichtssaal einwählen. Sie dürfen diese Angaben nicht weitergeben.
  3. Als Zeuge sind Sie verpflichtet, dem Gericht gegenüber die Wahrheit zu sagen. Obwohl Sie bei Ihrer Aussage möglicherweise in Ihrem Zuhause oder in Ihrem Büro sitzen, ist Ihre Rolle dieselbe, als ob Sie vor einem Richter in einem Gerichtssaal erscheinen würden. Sie müssen diese Aufgabe mit der gleichen Ernsthaftigkeit angehen wie im Fall einer persönlichen Aussage in einem Gerichtssaal.
  4. Sie werden vor der Aussage schwören oder einen Eid leisten, dass Ihre Aussage der Wahrheit entspricht. Diese Verpflichtung ist für Ihre Aussage von grundlegender Bedeutung. Bitte halten Sie einen heiligen Text bereit, auf den Sie Ihren Eid leisten möchten.
  5. Sobald Ihr Kreuzverhör beginnt, ist es Ihnen nicht gestattet, ohne Erlaubnis des Gerichts mit anderen Personen über den Fall zu sprechen, SMS zu versenden oder zu kommunizieren, bis Sie Ihre Aussage abgeschlossen haben.
  6. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt während der virtuellen Gerichtsverhandlung nicht in der Lage sein, Informationen klar zu hören oder zu sehen, müssen Sie dies sofort mitteilen.
  7. Während der Pausen schalten die Teilnehmer ihre Mikrofone und Kameras aus, melden sich jedoch nicht von der Pexip-Sitzung ab. Zum festgelegten Zeitpunkt schalten die Teilnehmer ihre Kameras wieder ein, um zu signalisieren, dass sie aus der Pause zurückgekehrt sind.
  8. Ihnen werden im Vorfeld die Dokumente zur Verfügung gestellt, auf die im Fall Bezug genommen wird.
  9. Es ist Ihnen untersagt, Video-, Audio- oder Bildaufnahmen der Verhandlung anzufertigen.
  10. Sie müssen die folgenden wichtigen Regeln beachten:
    • Während Ihrer Aussage müssen Ihre Kamera und Ihr Mikrofon stets eingeschaltet sein, sofern der Richter nichts anderes anweist.
    • Die Kamera sollte so positioniert sein, dass jeder Sie gut sehen kann, insbesondere Ihr ganzes Gesicht. Sie dürfen keinen digitalen Hintergrund nutzen. Der tatsächliche Hintergrund sollte so neutral wie möglich sein.
    • Während Ihrer Zeugenaussage dürfen Sie ausschließlich die folgenden Dokumente lesen oder einsehen: – die Dokumente, auf die Sie bei der Vernehmung durch Rechtsanwälte in der Videokonferenz verwiesen werden; – Dokumente, zu deren Einsicht Sie ausdrücklich aufgefordert werden und die Sie einsehen dürfen; und, falls Sie Sachverständiger sind, Ihre eigenen Gutachten und andere Gutachten in diesem Verfahren (sowie die Materialien, auf die in diesen Gutachten verwiesen wird), vorausgesetzt, dass diese Gutachten keine von Ihnen oder einer anderen Person angefertigten Notizen oder Anmerkungen enthalten.
    • Sie dürfen sich während Ihrer Aussage nicht auf ein Skript oder andere Notizen stützen.
    • Während Ihrer Aussage ist es Ihnen nicht gestattet, mit anderen Personen über den Inhalt oder den Gegenstand Ihrer Vernehmung zu kommunizieren (per E-Mail, Textnachricht, persönliche Gespräche usw.), und Sie dürfen auch nicht auf elektronische Informationen auf Ihrem Computer, Smartphone oder über das Internet zugreifen, wenn sich diese Informationen auf Ihre Aussagen oder den Fall beziehen.

Technologie

  1. Damit sichergestellt ist, dass Fernverhandlungen so fair und effizient wie möglich verlaufen, ist es wichtig, dass Sie über die entsprechende Technik verfügen und alles Erforderliche tun, um Störungen Ihrer Internetverbindung so gering wie möglich zu halten. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise mit angemessenem Vorlauf, bevor Sie zur Teilnahme an einem Verfahren aufgefordert werden:
    • Für eine längere Vernehmung benötigen Sie geeignete Hardware. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich Ihrer Hardware oder Software haben, halten Sie bitte unverzüglich Rücksprache mit dem Rechtsanwalt, der Sie als Zeuge anruft. Zu den Geräten, die sich gegebenenfalls als nützlich erweisen, gehören ein PC, ein zweiter (externer) Monitor, ein Headset (wenn Ihr PC nicht mit Lautsprecher und Mikrofon von ausreichender Qualität ausgestattet ist) und eine Webcam (wenn Ihr Computer nicht über eine eingebaute Kamera von ausreichender Qualität verfügt).
    • Kontrollieren Sie die Umgebung rund um Ihren Computer und prüfen Sie, was Sie tun können, um Störungen zu vermeiden. Wenn beispielsweise Familienangehörige vor Ort sind, teilen Sie ihnen mit, dass Sie aussagen werden und nicht unterbrochen werden dürfen. Bitte schalten Sie auch andere elektronische Geräte aus, die während der Aussage unerwünschte Geräusche erzeugen könnten.
    • Finden Sie die Bandbreite Ihrer Internetverbindung heraus. Prüfen Sie bei schlechter Qualität, ob Sie etwas tun können, um Ihre Bandbreite zu erhöhen.
    • Ziehen Sie in Betracht, Ihren Computer oder Ihr Gerät über ein Ethernetkabel und nicht über eine drahtlose Verbindung mit Ihrem Modem oder Router zu verbinden.
    • Nutzen Sie nach Möglichkeit keinen Hotspot für Mobiltelefone, da eingehende Anrufe die Verbindung zum virtuellen Gerichtssaal unterbrechen.
    • Schließen Sie unnötige Programme auf Ihrem Computer, bevor die Vernehmung beginnt.
    • Wenn Sie von zu Hause aus eine Zeugenaussage machen, sollten Sie andere Personen in Ihrer Wohnung bitten, während Ihrer Aussage keine Anwendungen zu nutzen, die die verfügbare Bandbreite unter Umständen stark beanspruchen (z. B. Videostreaming-Dienste).

Checkliste für Angehörige der Rechtsberufe

  • Vergewissern Sie sich, dass die korrekten VMR-Zugangsdaten vorliegen und an die betroffenen Parteien weitergeleitet wurden.
  • Händigen Sie den Zeugen eine Kopie des Informationsblatts für Zeugen in Anhang II „Verhaltenskodex für Zeugen“ aus und stellen Sie sicher, dass die Zeugen einen heiligen Text bereithalten.
  • Prüfen Sie alle einschlägigen und aktualisierten praktischen Anweisungen.
  • Reichen Sie Unterlagen gemäß dem oben beschriebenen „Leitfaden für das Einreichen von Unterlagen beim High Court“ ein.
  • Testen Sie das am Fernstandort verwendete Gerät über die Internetverbindung, die Sie für die Einwahl in die Videokonferenz verwenden wollen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kamera so eingestellt ist, dass sie Ihren Kopf und Ihre Schultern zeigt. o Vergewissern Sie sich, dass Ihr Name und Ihr Titel korrekt angegeben sind.
  • Vergewissern Sie sich, wie Sie während der Verhandlung mit Ihrem Rechtsteam in Kontakt stehen werden

Verfahren im virtuellen Gerichtssaal

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um Protokollentwürfe handelt, die noch überprüft und aktualisiert werden. Ziel dieser Protokolle ist es, die Durchführung virtueller Verhandlungen zu optimieren.

  1. Aktive Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihr Name und ihr Titel korrekt angegeben sind:

Richter: Titel, Richter, Vorname, Nachname; zum Beispiel: Herr oder Frau Justice Lee Smith

Angehörige der Rechtsberufe: Vorname, Nachname, BL oder SC; zum Beispiel: Lee Smith, BL

Registrar: Registrar, Vorname, Nachname; zum Beispiel: Registrar, Lee Smith

Sonstige: Vorname, Nachname; zum Beispiel: Lee Smith

  1. Angaben zu den aktiven Teilnehmern

Vor Beginn des Verfahrens sind dem Registrar die Angaben zu den aktiven Teilnehmern jeder Partei in der vorgesehenen Reihenfolge zu übermitteln, damit der Registrar/das Gerichtspersonal sicherstellen kann, dass die betreffenden Parteien erschienen sind und auf dem Bildschirm in den Mittelpunkt gerückt bzw. angeheftet werden, wenn sie sich an das Gericht wenden. Beispiel:

Hauptanwalt des Klägers – Name

Kläger – Name

Assistierender Anwalt des Klägers – Name

Zeuge – Name

Hauptanwalt des Beklagten – Name

Beklagter – Name

Zeuge 1 – Name

Zeuge 2 – Name

Assistierender Anwalt des Beklagten – Name

Zeuge 3 – Name

  1. Wechsel des Rechtsbeistands

Wechselt der Rechtsbeistand in Bezug auf den aktiven Teilnehmer, muss der aktuelle Rechtsbeistand diesen vorstellen bzw. zu ihm überleiten, da dies dazu beiträgt, dass der Registrar/das Gerichtspersonal die Bildschirmkonfiguration reibungslos ändern kann, z. B.: „Ich werde nun an meinen Kollegen Lee Smith übergeben.“

  1. Zwischenrufe/Einwände

Angehörige der Rechtsberufe müssen deutlich die Hand heben, um dem Richter zu signalisieren, dass sie einen Einwand haben, wenn sie auf dem Bildschirm zu sehen sind, und sich mündlich zu Wort melden.

  1. Konsultation des Rechtsteams

Es ist verständlich, dass es schwierig ist, sich auf das virtuelle Gerichtsverfahren zu konzentrieren und gleichzeitig auf andere Geräte zu achten, über die das Team zur selben Zeit kommuniziert. Angehörige der Rechtsberufe können den Richter zu einem geeigneten Zeitpunkt der Verhandlung fragen, ob sie sich mit ihrem Team beraten dürfen. Mit Zustimmung des Richters ist es dann zulässig, sich für diesen Zweck stumm zu schalten und die Kamera für kurze Zeit auszuschalten. Jeder Richter hat seine eigenen Vorstellungen von den Abläufen in seinem Gerichtssaal und manche ziehen es vor, die Verhandlung zu bestimmten Zeitpunkten zu unterbrechen.

  1. Verfahrensunterbrechungen

Wenn es keine Unterbrechungen des Verfahrens gibt, um zum Beispiel eine Konsultation zwischen den Parteien, Zeugen und ihren Rechtsberatern zu ermöglichen, ist es wahrscheinlich, dass der vorsitzende Richter alle 60 Minuten eine kurze Pause vorschlägt, damit die Ermüdung nicht zu groß wird.

  1. Anzeige von Dokumenten

Über Pexip können die Parteien dem Gericht Dokumente zeigen. Wie eine Person die Dokumente und Teilnehmer auf dem Bildschirm sieht, hängt vom Aufbau des Bildschirms ab. Hinweis für Pexip Infinity: Wenn Sie ein Dokument zeigen und die Reaktion der Teilnehmer auf das Dokument sehen möchten, sollte Zeit eingeplant werden, damit Sie bzw. die anderen Teilnehmer ihre Bildschirme so umstellen können, dass diese sowohl die Teilnehmer als auch das Dokument zeigen. Wenn Sie also im Begriff sind, ein Foto zu zeigen, sollten Sie zunächst eine Titelseite anzeigen und ungefähr Folgendes sagen: „Ich werde dem Gericht nun kurz Zeit geben, seine Bildschirmanzeige anzupassen, sofern gewünscht, bevor ich Element xxx zeige.“

  1. Zeugenvereidigung

Es liegt in der Verantwortung jedes Rechtsteams, dafür zu sorgen, dass alle Zeugen vorbereitet sind, das Zeugenhandbuch erhalten haben, ihnen ein geeigneter heiliger Text vorliegt und sie sich an einem geeigneten Ort befinden, um an einer Verhandlung teilzunehmen. Bitte geben Sie dem Registrar Zeit, einen Zeugen zu vereidigen, bevor Sie fortfahren.

3. Nationale Rechtsvorschriften über Videokonferenzen in Strafsachen

Für die Nutzung von Videokonferenzen in Strafsachen gelten dieselben Rechtsvorschriften wie für Videokonferenzen in Zivilsachen. Der Civil Law and Criminal Law (Miscellaneous Provisions) Act 2020 (Gesetz über Zivilrecht und Strafrecht (verschiedene Bestimmungen) von 2020) ermöglicht einen viel breiteren Einsatz von Fernverhandlungen als bisher. Frühere Rechtsvorschriften in diesem Bereich stammten aus dem Beweismittelgesetz des Jahres 1992. Mit dem Gesetz ist die Verwendung von Videobeweisen nun auch in weiteren Strafsachen zulässig.

Die Rechtsvorschriften decken in erster Linie nationale/inländische Fälle ab. In Strafsachen kann jedoch auch einem anderen Zeugen als dem Beschuldigten gestattet werden, bei diesen Strafanträgen aus der Ferne über einen Videolink auszusagen, auch wenn er sich nicht im Land befindet.

In Irland werden die meisten Strafverfahren nach wie vor persönlich vor einem Gericht verhandelt. Es sei darauf hingewiesen, dass es in Irland keine spezifischen Rechtsvorschriften für grenzüberschreitende Videokonferenzen gibt. Die Modalitäten für Zeugenaussagen werden vom Registrar organisiert. Für Videokonferenzen in Strafsachen gelten weitgehend dieselben Vorschriften wie für Zivil- und Handelssachen.

Das irische Recht sieht keine Aufzeichnung der Vernehmungen vor. Dies liegt im Ermessen des Gerichts.

Der irische Strafvollzugsdienst hat die Verfügbarkeit von Videokonferenzen in großem Umfang genutzt. Im Jahr 2023 wurden mehr als 20 000 Videokonferenzen zwischen technologiegestützten Gerichtssälen und dem irischen Strafvollzugsdienst abgehalten.

4. Verfahrensgebühren in Zivil- und Handelssachen

861/2007 – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen: Die Gebühr für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen beträgt 25 EUR.

Sie müssen möglicherweise auch für die Übersetzung Ihrer Unterlagen aufkommen, wenn sie in einer Sprache abgefasst sind, die der Beklagte nicht versteht. Wenn Sie das Verfahren gewinnen, können Sie diese zusätzlichen Kosten geltend machen. Bei einer Niederlage müssen Sie gegebenenfalls die Übersetzungs- oder sonstigen Kosten tragen, die dem Beklagten entstanden sind.

Weitere übliche Gerichtsgebühren sind nachstehend aufgeführt:

Dokument Oberster Gerichtshof Oberstes Gericht Kreisgericht Bezirksgericht
Vorladung, Zivilklageschrift oder sonstiges Originaldokument Nicht zutreffend 150 EUR – 400 EUR je nach Verfahrensart und Streitwert 90 EUR – 130 EUR je nach Verfahrensart und Streitwert 25 EUR – 80 EUR je nach Verfahrensart und Streitwert
Lizenzen Nicht zutreffend Nicht zutreffend 330 € 150 €
Vorladung Nicht zutreffend 60 € Nicht zutreffend Nicht zutreffend
Bewegung 60 € 60 € 60 € 15 €
Antrag (auf Eintragung in die Liste der Handelssachen beim Obersten Gericht) Nicht zutreffend 5 000 € Nicht zutreffend Nicht zutreffend
Antrag (betr. Fall, der vor dem 10. April 2012 in die Liste der Handelssachen aufgenommen wurde) Nicht zutreffend 60 € Nicht zutreffend Nicht zutreffend
Eidesstattliche Erklärung 20 € 20 € 15 € 15 €
Rechtsmittel („case stated“) 70 € 70 € 60 € 60 €
Einleitung eines Gerichtsverfahrens Nicht zutreffend 250 € 120 € Nicht zutreffend
Zeugenvorladung (sub poena beim High Court) Nicht zutreffend 20 € 15 € 15 €
Beschwerdeschrift 250 € 130 € Nicht zutreffend 25 €
Zulassungsantrag und Beschwerdeschrift 250 € Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend
Rechtsmittel im Wege des Antrags (vom „Master/County Registrar“) Nicht zutreffend 60 € 60 € Nicht zutreffend
Urkundensatz Nicht zutreffend * 120 € 25 EUR – 80 EUR je nach Höhe des Urteilsbetrags **
Mitteilung über die Eintragung des Urteils Nicht zutreffend 25 € 15 € *** 15 € ***
Mitteilung über die Vollstreckung eines Urteils Nicht zutreffend 25 € 15 € 15 €
Rechtshängigkeit Nicht zutreffend 25 € 25 € Nicht zutreffend
Eintragung einer gerichtlichen Hypothek im Eigentumsregister Nicht zutreffend 20 € 20 € 20 €

5. Elektronische Zahlungsmethoden

Online-Zahlung von Geldbußen

Um eine Geldbuße online zu bezahlen, müssen Nutzer über Folgendes verfügen:

  • PIN und Aktenzeichen aus dem Bußgeldbescheid. Sind diese Angaben nicht ohne Weiteres verfügbar, können sich die Nutzer an das für die Rechtssache zuständige Gericht wenden. Eine Liste der Gerichte finden Sie hier.
  • Zahlungen können mit einer Debit- oder Kreditkarte geleistet werden. Sowohl Visa als auch MasterCard werden akzeptiert.

6. Mitteilung über den frühzeitigen Einsatz des dezentralen IT-Systems

Irland ist derzeit nicht in der Lage, das dezentrale IT-System vor dem gemäß Artikel 26 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/2844 festgelegten Geltungsbeginn zum Einsatz zu bringen.

7. Mitteilung über den frühzeitigen Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil- und Handelssachen

Irland ist derzeit nicht in der Lage, Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/2844 vor dem 1. Mai 2025 anzuwenden.

8. Mitteilung über den frühzeitigen Einsatz von Videokonferenztechnik in Strafsachen

Irland ist derzeit nicht in der Lage, Artikel 6 der Verordnung (EU) 2023/2844 vor dem 1. Mai 2025 anzuwenden.

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