1. Nationale IT-Portale für die Kommunikation mit Gerichten und Behörden
Diese Informationen umfassen nationale IT-Portale für Zivil- und Handelssachen, die von oder im Namen der Regierung für die Zwecke der Teilnahme an Gerichtsverfahren mittels elektronischer Kommunikation zwischen natürlichen und juristischen Personen und den jeweiligen zuständigen Behörden entwickelt wurden.
| Organisation | Name des IT-Portals | Können nicht-niederländische Staatsbürger und Gebietsfremde das Portal nutzen? | Wofür kann das Portal genutzt werden? Gelten für die Nutzung des Portals besondere Anforderungen? | Wie werden Nutzer identifiziert? |
| Der königliche niederländische Verband der Notare des bürgerlichen Rechts (Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie – KNB) | Notarisnet | Ja und nein: Allgemeine Informationen sind in englischer Sprache verfügbar. Detailliertere Informationen stehen für bestimmte Anwendungen zur Verfügung (digitale Integration eines Unternehmens und digitale Kundenkennung). |
Notaris.nl ist ein umfassendes Verbraucherportal, das Informationen über die notariellen Dienstleistungen in den Niederlanden bietet, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Rechtsbereichen. Dies ist als allgemeine Information in Ergänzung zu den spezifischen Websites der 850 Notariatskanzleien gedacht. Es enthält auch Funktionen wie ein Adressbuch mit Angaben zu allen Unternehmen und verschiedenen Kontaktoptionen. Diese Website wird in Kürze um den Bereich „Meine Umgebung“ erweitert, in dem die Verbraucher notarielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen und Dokumente in einer geschlossenen Umgebung einsehen können. Wenn Dokumente digital unterzeichnet werden müssen, ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. |
Wenn es notwendig ist, die Identität einer Person für Verbraucherdienstleistungen festzustellen, muss dies mithilfe eines gültigen physischen Personalausweises, eines elektronischen Personalausweises und/oder eines zusätzlichen digitalen Überprüfungsschritts erfolgen, bei dem der NFC-Chip eines physischen Personalausweises ausgelesen wird. |
| Niederländische Justiz (Rechtspraak) | Mijn Rechtspraak (Meine Justiz) | Ja, wenn sie im Besitz eines anerkannten europäischen Log-in sind. |
Das Portal kann für folgende Themen genutzt werden (weitere Informationen finden Sie in Mijn Rechtspraak): Bürger
Organisationen
Angehörige der Rechtsberufe (Anwälte/Juristen)
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Bürger
Organisationen
Angehörige der Rechtsberufe (Anwälte/Juristen)
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| Niederländische Justiz (Rechtspraak) | Mijn CBM (My GAC) (Vormundschaft, Verwaltung und Pflegschaft) | Nein, ausländische Parteien verfügen grundsätzlich nicht über eine DigiD und können sich nicht im Webportal anmelden. |
Erstellung und Einreichung von Berichten und Anträgen, einschließlich:
Ein professioneller Vormund, Verwalter oder Betreuer kann nicht auf Mijn CBM zugreifen. |
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| Staatsrat (Raad van State) | Loket Raad van State (Servicestelle des Staatsrates) |
Die Bürgerinnen und Bürger können auf digitalem Wege gegen eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder gegen ein Gerichtsurteil vorgehen. Die in dieser Servicestelle verfügbaren Formulare sind ausschließlich für die Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Rechtsanwälte, Unternehmen, Organisationen und Verwaltungsorgane können via Veilig Mailen (Sichere E-Mail) Berufung einlegen und Unterlagen zu einem Fall digital einreichen. |
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| Staatsrat (Raad van State) | Mijn Zaak (Mein Fall) | Nein, nur Rechtsanwälte mit Advocatenpas haben Zugang zu Mijn Zaak. |
Derzeit wird Mijn Zaak ausschließlich für Rechtsanwälte in Asyl- und Haftsachen genutzt. Mijn Zaak darf nicht für die Einreichung vertraulicher Dokumente gemäß § 8:29 des Allgemeinen Verwaltungsrechts (Algemene wet bestuursrecht) verwendet werden. Wie vertrauliche Dokumente einzureichen sind, wird in der Verfahrensordnung (procesreglement) beschrieben. |
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| Oberster Gerichtshof (Hoge Raad) | Mijn Zaak Hoge Raad (Mein Fall vor dem Obersten Gerichtshof) | Nein, ausländische Parteien haben grundsätzlich weder DigiD noch eHerkenning-Login, Advocatenpas (Anwaltsausweis) oder Gemachtigdenpas (Ausweis für Angestellte von Rechtsanwälten) und können sich nicht im Webportal anmelden. |
Das Portal kann für folgende Themen genutzt werden (weitere Informationen finden Sie in Mijn Rechtspraak): Strafsachen
Steuer- und Verwaltungsangelegenheiten
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| Zentrale gerichtliche Inkassostelle (Centraal Justitieel Incassobureau – CJIB) |
Digitaal Loket CJIB (Digitale CJIB-Servicestelle) Digitaal Loket Verkeer (OM) (Servicestelle für digitalen Verkehr (Staatsanwaltschaft)) |
Ja, wenn sie im Besitz eines anerkannten europäischen Log-in sind. |
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| Zentrale gerichtliche Inkassostelle (Centraal Justitieel Incassobureau – CJIB) | CJIB Businessportaal (CJIB-Geschäftsportal) | Nein, ausländische Parteien haben grundsätzlich keinen eHerkenning-Login und können sich nicht im Webportal anmelden. |
Schuldenberater oder Insolvenzverwalter
Unternehmen mit großer Fahrzeugflotte
Rechtsberater
Öffentliche Einrichtungen
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2. Nationale Rechtsvorschriften über Videokonferenzen in Zivil- und Handelssachen
Dieser Abschnitt enthält Informationen über nationale Rechtsvorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit der Teilnahme an Anhörungen per Videokonferenz in Zivil- und Handelssachen.
a) Informationen über das geltende nationale Recht und die Verfahren (einschließlich der geltenden Verfahrensrechte und -garantien) für Anhörungen, die über Videokonferenzen oder andere Fernkommunikationstechniken durchgeführt werden
Im Zivil- und Handelsrecht gibt es noch keine spezifischen Vorschriften für den Einsatz von Videokonferenzen in Gerichtsverhandlungen. Das Zivil- und Handelsrecht steht der Nutzung von Videokonferenzen nicht entgegen. Mit Zustimmung aller betroffenen Parteien kann eine Anhörung vollständig online abgehalten werden. Eine Prozesspartei, eine interessierte Partei oder eine berufliche Partei kann auch digital an einer Anhörung teilnehmen. Unter gebührender Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Gleichbehandlung der Parteien entscheidet der Richter, ob nur eine der Parteien digital an einer Anhörung teilnehmen kann, die ansonsten persönlich stattfindet.
Im April 2022 informierte das Ministerium für Rechtsschutz das Unterhaus des niederländischen Parlaments über seine Pläne zur Ausarbeitung kohärenter gesetzlicher Regelungen für den Einsatz von Videokonferenzen bei Anhörungen vor Zivil- und Verwaltungsgerichten. Kurz gesagt soll in den Rechtsvorschriften festgelegt werden, unter welchen Umständen Videokonferenzen während einer Gerichtsverhandlung eingesetzt werden können und welche verfahrenstechnischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind. Die Vorschriften sollen Verfahren vereinfachen, d. h. es obliegt dem Bezirksgericht oder dem Berufungsgericht, diese Möglichkeit anzubieten. Der Richter entscheidet dann, ob in einem bestimmten Fall Videokonferenzen genutzt werden dürfen. In Verwaltungssachen und bestimmten Kategorien von Zivilsachen dürfen Videokonferenzen nur dann genutzt werden, wenn eine oder mehrere Parteien dies wünschen.
b) Informationen darüber, ob nur Gerichte Videokonferenzen auf der Grundlage von Artikel 5 der Digitalisierungsverordnung durchführen dürfen oder ob diese Möglichkeit auch anderen Behörden offensteht. Wenn auch andere Behörden Artikel 5 als Rechtsgrundlage für die Organisation von Videokonferenzen heranziehen können, Informationen darüber, um welche Behörden es sich handelt und für welche Verfahren sie genutzt werden können
In Zivil- und Handelssachen dürfen nur Gerichte Videokonferenzen nutzen, um Online-Anhörungen (oder teilweise online durchgeführte Anhörungen) zu organisieren.
c) Ist es nach nationalem Recht zulässig, dass das Gericht oder die zuständige Behörde eine Anhörung von Amts wegen anberaumen kann?
Im Zivil- und Handelsrecht gibt es noch keine spezifischen Vorschriften für den Einsatz von Videokonferenzen in Gerichtsverhandlungen. Derzeit entscheidet der Richter, ob Videokonferenzen in einem bestimmten Fall eingesetzt werden sollen, wenn eine oder mehrere Parteien sie nutzen möchten.
d) Sind in den Niederlanden Videokonferenztechnologien verfügbar, und was ist die am weitesten verbreitete Plattform?
Bezirksgerichte und Berufungsgerichte haben Zugang zu drei Plattformen, um digitale Anhörungen zu organisieren und einer der Parteien die digitale Teilnahme zu ermöglichen, nämlich: Microsoft Teams, Cisco Meeting Service (CMS) und die Multipoint Control Unit (MCU) der niederländischen Justiz. Anhörungen aus Kammern oder Gerichtssälen in Strafvollzugsanstalten werden stets mittels Teams durchgeführt. In allen anderen Fällen entscheidet der Richter, welche Plattformen genutzt werden.
Leitlinien für Teams und CMS sind auf der Website des Rates für das Justizwesen (Raad voor de Rechtspraak) abrufbar. Wird eine MCU genutzt, übermittelt das Bezirksgericht oder das Berufungsgericht den Teilnehmern vor der Verhandlung die Nutzerinformationen.
e) Informationen über die Verfahrensvorschriften für Parteien, die sich zum Einsatz von Videokonferenzen oder einer anderen Technologie für die Fernteilnahme an einer Anhörung äußern möchten
Die Teilnehmer einer Anhörung können das Bezirksgericht oder das Berufungsgericht ersuchen, ihnen die Teilnahme an der Anhörung auf digitalem Wege zu gestatten oder die Anhörung vollständig digital abzuhalten. Der Richter entscheidet, ob eine digitale Teilnahme oder eine vollständig digitale Anhörung möglich ist.
f) Wie wird der Zugang zu Videokonferenzen für die Parteien und ihre Vertreter, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sichergestellt?
Auf Antrag können die Parteien über die MCU (Multipoint Control Unit) aktiv an einer digitalen Anhörung teilnehmen. Die MCU gewährleistet eine direkte und sichere Videoverbindung zwischen den Teilnehmern und den Personen, die physisch im Gerichtssaal anwesend sind. Sie ermöglicht auch die direkte Kommunikation zwischen digitalen und physischen Teilnehmern.
Für Anhörungen in Fällen, in denen Parteien darauf hingewiesen haben, dass eine aktive digitale Teilnahme nicht wünschenswert ist, kann eine Sitzung über Teams abgehalten werden, wobei Personen, die digital teilnehmen, Beschränkungen unterliegen. In solchen Fällen sind Video- und Audio-Übertragungen aus dem Gerichtssaal nur über Teams möglich.
Erforderlichenfalls kann ein Test des MCU-Raums für die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter rechtzeitig vor der Anhörung organisiert werden, um Probleme mit dem Programm und der Verbindung zum Zeitpunkt der Anhörung zu vermeiden. Schriftliche Anweisungen sind ebenfalls verfügbar. Zudem sind zu Beginn einer Anhörung immer IT-Mitarbeiter im Gerichtssaal anwesend, um Unterstützung zu leisten und sicherzustellen, dass die digitale Anhörung reibungslos verläuft.
Derzeit verfügt die niederländische Justiz über keine speziellen integrierten Einrichtungen für Teilnehmer mit Behinderungen. In einem laufenden Ausschreibungsverfahren für eine neue Lösung für Online-Anhörungen wurde die Barrierefreiheit in die Anforderungen aufgenommen.
g) Können Anhörungen nach nationalem Recht aufgezeichnet werden?
In den Niederlanden gibt es keine spezifischen Rechtsvorschriften über den Einsatz von Videokonferenzen in Zivil- und Handelssachen. Dies bedeutet, dass es weder Rechtsvorschriften über die Aufzeichnung von Online-Anhörungen noch Bestimmungen über die Speicherung und Verbreitung von Aufzeichnungen gibt.
Die Erstellung von Aufzeichnungen (Video und/oder Audio) ist ohne Genehmigung des Richters nicht zulässig. Es ist auch nicht zulässig, im Gerichtsgebäude Video- und/oder Audioaufnahmen anzufertigen. Dies gilt für die Empfangsbereiche, Gerichtssäle und Warteräume.
h) Wie wird durch nationales Recht sichergestellt, dass Aufzeichnungen sicher erstellt und gespeichert werden und nicht öffentlich zugänglich sind?
In den Niederlanden gibt es keine spezifischen Rechtsvorschriften über den Einsatz von Videokonferenzen in Zivil- und Handelssachen. Dies bedeutet, dass es weder Rechtsvorschriften über die Aufzeichnung von Online-Anhörungen noch Bestimmungen über die Speicherung und Verbreitung von Aufzeichnungen gibt.
i) Informationen darüber, wie Rechtsanwälte und Mandanten vor und während einer Online-Anhörung vertraulich kommunizieren können
Eine Voraussetzung für den Einsatz von Videokonferenzen bei Online-Anhörungen ist, dass Anwalt und Mandant vertraulich miteinander sprechen können, ohne dass andere Personen mithören können. Derzeit unterstützt die Technologie keinen gesonderten, sicheren Kanal für ein vertrauliches Gespräch im Rahmen der Online-Anhörung. Eine solche Fähigkeit wird jedoch entwickelt. Bis die technischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines gesicherten Kanals innerhalb derselben Videoverbindung gegeben sind, können sich die Parteien per Telefon oder in einem separaten Raum beraten.
j) Wie werden Parteien identifiziert und authentifiziert?
In der Regel erkundigt sich der Gerichtsschreiber vor der Verhandlung bei den gesetzlichen Vertretern, wer über die Multipoint Control Unit (MCU) digital teilnehmen wird. Die MCU ist ein digitales Gerät zur Organisation von Videokonferenzen. Der Gerichtsschreiber sendet den registrierten Personen einen Link für den Zugang zur Online-Anhörung und bittet die Empfänger, diesen nicht weiterzugeben. Zu Beginn der Anhörung werden alle in der Online-Anhörung anwesenden Personen aufgefordert, sich zu melden, und es wird überprüft, ob es sich dabei um die Personen handelt, deren Namen zuvor mitgeteilt wurden. Unbefugte Personen werden von der Online-Anhörung ausgeschlossen.
Die mittels Teams zugeschalteten Teilnehmer werden nicht aktiv überwacht, da es ihnen nicht möglich ist, Video- und Audiodaten auszutauschen.
k) Wie können die Parteien Fragen stellen und sinnvoll teilnehmen?
Die Multipoint Control Unit (MCU) ermöglicht die Herstellung einer direkten Verbindung zwischen den digital zugeschalteten Teilnehmern und den Personen, die physisch im Gerichtssaal anwesend sind. Über im Gerichtssaal installierte Kameras und Monitore können Richter und Rechtsanwälte direkt mit digital zugeschalteten Teilnehmern kommunizieren. Bei einer Teams-Verbindung können Video- und Audiodaten nur aus dem Gerichtssaal übertragen werden. Eine aktive Teilnahme über Teams ist nicht möglich.
l) Wie können die Parteien das Recht auf Dolmetschleistungen in Anspruch nehmen?
Bei Online-Anhörungen gibt es zwei mögliche Dolmetschsituationen:
- Die Dolmetscher nehmen nur digital teil.
- Die Dolmetscher sind physisch im Gerichtssaal anwesend.
In beiden Fällen wird den Parteien bei der Inanspruchnahme von Dolmetschern empfohlen, eine separate Sitzung anzuberaumen, an der sowohl die physischen Teilnehmer als auch die Dolmetscher teilnehmen. Das Gericht ist nicht für die von den Parteien zu Dolmetschzwecken eingerichtete digitale Sitzung zuständig. Digitale Teilnehmer, die die vom Gericht eingerichtete Verbindung nutzen, schalten ihren Ton stumm, wenn die Verdolmetschung in einer separaten Sitzung stattfindet.
m) Wie wird sichergestellt, dass physische Beweismittel während einer Online-Anhörung eingesehen und vorgelegt werden können?
Die sichere Multipoint Control Unit (MCU) ermöglicht es den Parteien, digitale Beweise über Video und Audio an digitale Teilnehmer zu übermitteln.
n) Wie wird der unbefugte Zugang zu sensiblen Daten und der Datenfluss zu unbekannten Stellen verhindert?
Die Teilnehmer erhalten die Anweisung, die Verbindung, die für den Zugang zur Multipoint Control Unit (MCU) verwendet wird, nicht weiterzugeben, da dies nicht zulässig ist. Die Anfertigung und die Verbreitung von Aufzeichnungen ist ebenfalls nicht zulässig. Darüber hinaus werden Unbefugte aus der MCU-Verbindung entfernt. Es gibt jedoch keine Möglichkeit zu überprüfen, ob Aufzeichnungen von einer MCU- oder Teams-Verbindung angefertigt werden, daher ist es unmöglich, dies zu verhindern.
Handelssachen werden grundsätzlich öffentlich verhandelt.
o) Informationen über praktische Hinweise zur Organisation und Durchführung einer Online-Anhörung, einschließlich Informationen darüber, ob Sprach-zu-Text-Technologie verwendet wird
Beschließt ein Richter, mit Zustimmung einer oder mehrerer Parteien eine digitale Anhörung abzuhalten, werden vor der Verhandlung praktische Hinweise an die Partei bzw. die Parteien weitergegeben, die digital teilnehmen wird/werden. Der unter Buchstabe d genannte Leitfaden hilft den Parteien, eine Verbindung über Teams oder CMS herzustellen, und erläutert die digitalen Einrichtungen, die während der Anhörung zur Verfügung stehen.
Bei digitalen Anhörungen in Zivil- und Handelssachen wird keine Sprach-zu-Text-Technologie eingesetzt.
3. Nationale Rechtsvorschriften über Videokonferenzen in Strafsachen
In diesem Abschnitt werden verdächtige, beschuldigte, verurteilte oder betroffene Personen im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2018/1805, die an einer Videokonferenz teilnehmen, über die im nationalen Recht festgelegten Verfahrensvorschriften informiert, die für ihre Teilnahme an der Fernanhörung gelten und nicht unter die E-Justiz-Verordnung ((EU) 2023/2844) fallen.
a) Informationen über die geltenden nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren (einschließlich der Verfahrensrechte und -garantien) für die Organisation einer Anhörung oder Vernehmung per Videokonferenz oder anderer Technologie
Die Regeln für den Einsatz von Videokonferenzen bei der digitalen Verhandlung von Strafsachen und für die digitale Anhörung oder Vernehmung von Verdächtigen oder Zeugen sind im Strafgesetzbuch (Wetboek van Strafrecht), in der Strafprozessordnung (Wetboek van Strafvordering) und in der Videokonferenz-Verordnung (Besluit videoconferentie) (wetten.overheid.nl/BWBR0019836/2022-11-25/0) niedergelegt. Die Videokonferenz-Verordnung legt die Umstände und Sicherheitsvorkehrungen fest, die als Voraussetzung für den Einsatz von Videokonferenzen in Strafsachen oder in Berufungsverfahren gegen eine freiheitsentziehende Maßnahme gemäß den §§ 94 und 96 des Ausländergesetzes von 2000 (Vreemdelingenwet 2000) anzuwenden sind. Videokonferenzen werden beispielsweise dann nicht eingesetzt, wenn eine zu vernehmende Person eine solche Hör- oder Sehbehinderung hat, dass eine Videokonferenz ihren Beitrag zum Strafverfahren oder ihre Stellung darin beeinträchtigen würde. In der Videokonferenz-Verordnung werden auch technische Anforderungen an das System festgelegt, das für die digitale Organisation einer Anhörung oder Befragung verwendet wird.
Videokonferenzsoftware kann verwendet werden, um Einzelpersonen anzuhören, zu vernehmen oder zu befragen. Der Vorsitzende des Gerichts, der Richter, der beauftragte Richter oder der für die Verhandlung zuständige Beamte entscheidet, ob Videokonferenzen eingesetzt werden.
Derzeit wird eine neue Strafprozessordnung ausgearbeitet, die voraussichtlich am 1. April 2029 in Kraft treten wird. Die Vorschriften für Videokonferenzen werden in verschiedenen Bereichen erweitert. Eine Ergänzung der Vorschriften besteht darin, dass neben der Anhörung, Befragung und Vernehmung einer Person auch die Teilnahme an einer Anhörung oder Vernehmung per Videokonferenz möglich sein wird. Dies bedeutet, dass eine Person an einer Anhörung oder Vernehmung als Beobachter teilnehmen kann, auch wenn sie nicht befragt oder vernommen wird. In Bezug auf das Erfordernis, die Zustimmung der verdächtigen Person einzuholen, wurde außerdem die Bestimmung aufgenommen, dass dies nicht nur für eine Verhandlung vor einer Kammer mit drei Richtern, sondern für jede Form der Verhandlung gilt – also auch dann, wenn der Fall vor einer Kammer mit einem Richter verhandelt wird. Schließlich wurde der Kreis der Verfahrensbeteiligten, die vom Richter aufgefordert werden, sich zum Einsatz von Videokonferenzen zu äußern, erweitert.
b) Informationen über die Verfahrensvorschriften für die Einwilligung in die Nutzung von Videokonferenzen oder anderen Technologien, die die Teilnahme auf digitalem Wege ermöglichen
Ausgangspunkt ist und bleibt, dass der Beamte oder Richter, der die Vernehmung durchführt, das letzte Wort darüber hat, ob Videokonferenzen eingesetzt werden, und dass Videokonferenzen grundsätzlich in allen Situationen möglich sind, in denen es um die Vernehmung, Befragung oder Anhörung von Personen im Rahmen eines Strafverfahrens geht. Es gibt zwei Fälle, in denen Videokonferenzen nur mit Zustimmung der verdächtigen Person genutzt werden können: zum einen, wenn der Verdächtige dem beauftragten Richter vorgeführt wird, um einen Antrag auf Untersuchungshaft zu behandeln, und zum anderen, wenn die Sache vor einer Kammer mit drei Richtern verhandelt wird. Videokonferenzen können jedoch immer dann eingesetzt werden, wenn der Richter dies in Fällen für erforderlich hält, in denen es aufgrund eines besonderen Interesses an der Gewährleistung der Sicherheit der Vernehmung oder des Transports zur und von der Vernehmung dringend erforderlich ist, dass die verdächtige Person vor dem beauftragten Richter erscheint oder mittels Videokonferenztechnologie an der Vernehmung teilnimmt.
c) Wie wird der Zugang zu der erforderlichen Videokonferenzinfrastruktur für verdächtige, beschuldigte, verurteilte oder betroffene Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sichergestellt?
Um den Zugang zur Infrastruktur für Videokonferenzen zu gewährleisten, sind fast alle Gerichte in den Niederlanden mit Einrichtungen ausgestattet, die Online-Anhörungen ermöglichen, und eine Reihe von Kammern und Gerichtssälen in Strafvollzugsanstalten verfügen über Einrichtungen, die es den Menschen ermöglichen, mit digitalen Mitteln an Anhörungen und/oder Vernehmungen teilzunehmen.
Eine Online-Anhörung oder -Vernehmung kann über Microsoft Teams oder Cisco Meeting Server (CMS) organisiert werden. Das Gericht entscheidet, welche Videokonferenzsoftware verwendet wird, und Leitlinien für die Nutzung von Teams und CMS sind auf der Website des Rates für das Justizwesen (Raad voor de Rechtspraak) abrufbar.
Derzeit verfügt die niederländische Justiz über keine speziellen integrierten Einrichtungen für Teilnehmer mit Behinderungen. In einem aktuellen Ausschreibungsverfahren für eine neue Lösung für Online-Anhörungen wurde die Barrierefreiheit in das Paket der Anforderungen aufgenommen.
d) Wie wird die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen einer verdächtigen, beschuldigten, verurteilten oder betroffenen Person und ihrem Rechtsbeistand vor und während der Anhörung gewährleistet?
Voraussetzung für eine Fernanhörung ist, dass die Verfahrensbeteiligten und ihr Rechtsbeistand oder Bevollmächtigter in der Lage sein müssen, während der Anhörung vertraulich miteinander zu kommunizieren. Derzeit wird eine Videokonferenzplattform entwickelt, die dem Rechtsbeistand und der zu vernehmenden Person ein vertrauliches Gespräch in einem separaten digitalen Raum ermöglicht. Bis diese neue Software bereitsteht, werden praktische Maßnahmen ergriffen, wie z. B. ein vertrauliches Gespräch in einem separaten physischen Raum und/oder per Telefon.
e) Welche Rechtsmittel kann eine verdächtige, beschuldigte, verurteilte oder betroffene Person im Falle eines Verstoßes gegen die Anforderungen oder Garantien nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2023/2844 im Einklang mit dem nationalen Recht einlegen?
Was den Einsatz von Videokonferenzen betrifft, so bezieht sich die E-Justiz-Verordnung auf sechs europäische Rechtsakte, die in verschiedenen Rechtsakten umgesetzt wurden und unterschiedliche Verfahren umfassen. Falls erforderlich, kann die Nichteinhaltung der in Artikel 6 der E-Justiz-Verordnung vorgesehenen Garantien dem Richter zur Kenntnis gebracht werden, wenn der Richter auch am Verfahren beteiligt ist. Wenn die Hinzuziehung eines Richters nicht vorgesehen ist oder der Rechtsweg keine ausreichenden Garantien bietet, besteht in den Niederlanden immer die Möglichkeit, die Zivilgerichte anzurufen (sei es in Form eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung oder auf andere Weise). Diese haben dann zu beurteilen, ob eine rechtswidrige Handlung aufgrund der Nichteinhaltung von Artikel 6 vorliegt.
f) Wie werden die gesetzlichen Vertreter über eine Online-Anhörung oder -Vernehmung eines Minderjährigen informiert? Wie wird das Kindeswohl berücksichtigt?
Die Strafprozessordnung enthält ergänzende Regelungen für Minderjährige (vgl. Artikel 486 ff.).
g) Ist es nach nationalem Recht zulässig, Aufzeichnungen von einer Online-Anhörung oder -Vernehmung anzufertigen?
Die neue Strafprozessordnung und das Strafprozessinnovationsgesetz (Innovatiewet Strafvordering) enthalten Vorschriften über die Aufzeichnung von Anhörungen. Zur Erprobung der Bestimmungen wurden kürzlich Pilotprojekte durchgeführt, bei denen Anhörungen aufgezeichnet und ein zusammenfassendes Protokoll erstellt wurde. In der Praxis führte dies nicht zu Verbesserungen des Strafverfahrens. Daher wird vorgeschlagen, im Strafprozessinnovationsgesetz von dieser Möglichkeit abzusehen. Es wird jedoch weiterhin möglich sein, die Anhörung in Verbindung mit einem regulären Protokoll aufzuzeichnen.
h) Welche praktischen Vorkehrungen gibt es für eine Online-Anhörung oder -Vernehmung? Welche Behörde kann kontaktiert werden? Gibt es besondere Anforderungen?
Das Gericht entscheidet, ob eine Vernehmung aus der Ferne oder eine Teilnahme an einer Vernehmung auf digitalem Wege zulässig ist, wobei in bestimmten Fällen die Einwilligung der beschuldigten Person oder ihres Rechtsbeistands erforderlich ist (siehe Buchstabe b). Ausnahmen von diesem Recht auf Einwilligung sind auf Fälle beschränkt, in denen aufgrund des besonderen Interesses an der Gewährleistung der Sicherheit der Anhörung oder Vernehmung oder der Beförderung zu und von der Anhörung dringend auf dieses Recht verzichtet werden muss. In der schriftlichen Ladung, die der zu vernehmenden Person zugestellt wird, ist angegeben, ob eine Videokonferenz durchgeführt wird. Diese Ladung enthält Informationen darüber, wie und bis wann die zu vernehmende Person mitteilen kann, dass sie der Nutzung von Videokonferenzen nicht zustimmt. Gegebenenfalls kann auch die Staatsanwaltschaft gefragt werden, ob sie mit dem Einsatz von Videokonferenzen einverstanden ist.
Spätestens 24 Stunden vor der Fernanhörung oder der Teilnahme an einer Anhörung auf digitalem Wege wird eine Entscheidung getroffen und diese der zu vernehmenden Person oder ihrem Rechtsbeistand mitgeteilt.
4. Verfahrensgebühren in Zivil- und Handelssachen
In den Niederlanden entstehen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Gerichtsverfahren, wie z. B. die Kosten, die sich aus der Verhandlung einer Rechtssache vor einem Gericht ergeben: Gerichtsgebühren. Ein Rechtsanwalt, ein Bevollmächtigter oder ein sonstiger Angehöriger der Rechtsberufe kann ebenfalls Gebühren erheben. Die Gebühren für die verschiedenen Angehörigen der Rechtsberufe sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Es ist am besten, sich bei der betreffenden Organisation über solche Gebühren zu erkundigen. Die Gebühren auf dieser Seite beziehen sich auf Gerichtsgebühren und die Gebühren von Gerichtsvollziehern.
Gebühren von Gerichtsvollziehern
In Zivilsachen kann das Verfahren über einen Antrag eingeleitet werden, wird aber häufig durch Vorladung eingeleitet. Die Gebühr dafür beträgt 112,37 EUR für einen nicht mehrwertsteuerpflichtigen Gläubiger und 135,97 EUR für einen Gläubiger, der eine natürliche Person ist. Auf diese Gebühren kann auch ein Zuschlag anfallen. Dies gilt für Scheidungssachen, Zustellungskosten und Pfändungskosten. Weitere Gebührensätze für Amtshandlungen von Gerichtsvollziehern finden sich im Beschluss über Amtshandlungen und Gebühren von Gerichtsvollziehern (Besluit tarieven ambtshandelingen gerechtsdeurwaarders).
Gerichtsgebühren
Die anwendbaren Sätze sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Diese Sätze werden jährlich indexiert und sind in der Anlage zum Gesetz über die Gerichtsgebühren in Zivilsachen (Wet griffierechten burgerlijke zaken) aufgeführt.
| Art/Streitwert der Forderung bzw. des Antrags | Gerichtsgebühr für juristische Personen | Gerichtsgebühr für natürliche Personen | Gerichtsgebühr für mittellose Personen |
| Gerichtsgebühren für unterbezirkliche Rechtssachen, die vor Gericht verhandelt werden | |||
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Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag:
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130 EUR | 87 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 500 EUR bis 1 500 EUR | 328 EUR | 218 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 1 500 EUR bis 2 500 EUR | 372 EUR | 248 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 2 500 EUR bis 5 000 EUR | 496 EUR | 248 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 5 000 EUR bis 12 500 EUR | 524 EUR | 248 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von mehr als 12 500 EUR | 1 409 EUR | 706 EUR | 87 EUR |
| Gerichtsgebühren für andere, nicht unterbezirkliche Rechtssachen, die vor Gericht verhandelt werden | |||
| Rechtssachen nach Artikel 32a Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering – Rv) | 18 287 EUR | 18 287 EUR | entfällt |
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Rechtssachen gemäß Artikel 32a Absatz 3 RV: |
9 143 EUR | 9 143 EUR | entfällt |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit unbestimmtem Streitwert | 688 EUR | 320 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert bis 100 000 EUR | 2 889 EUR | 1 325 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 100 000 EUR bis 1 000 000 EUR | 6 617 EUR | 2 626 EUR | 87 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von mehr als 1 000 000 EUR | 9 825 EUR | 2 626 EUR | 87 EUR |
| Gerichtsgebühren der Berufungsgerichte | |||
| Rechtssachen nach Artikel 32a Absatz 1 Satz 1 Rv und Artikel 1064a Absatz 1 Satz 2 Rv | 24 382 EUR | 24 382 EUR | entfällt |
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Rechtssachen gemäß Artikel 32a Absatz 3 RV: |
12 191 EUR | 12 191 EUR | entfällt |
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Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag:
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798 EUR | 349 EUR | 349 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 12 500 EUR bis 100 000 EUR | 2 175 EUR | 798 EUR | 349 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 100 000 EUR bis 1 000 000 EUR | 6 561 EUR | 2 053 EUR | 349 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von mehr als 1 000 000 EUR | 13 124 EUR | 2 053 EUR | 349 EUR |
| Gerichtsgebühr des Obersten Gerichtshofs | |||
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Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag:
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873 EUR | 361 EUR | 361 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 12 500 EUR bis 100 000 EUR | 2 897 EUR | 873 EUR | 361 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von 100 000 EUR bis 1 000 000 EUR | 8 206 EUR | 2 463 EUR | 361 EUR |
| Rechtssachen im Zusammenhang mit einer Forderung oder einem Antrag mit einem Streitwert von mehr als 1 000 000 EUR | 16 410 EUR | 2 463 EUR | 361 EUR |
Anwendungsbereich der Gerichtsgebühren
Die Gerichtsgebühren sind für alle Zivilverfahren gleich und gelten daher auch für die zivilrechtlichen Instrumente, die Teil der E-Justiz-Verordnung sind, nämlich:
| Verfahren betreffend: | ||
| Europäischer Zahlungsbefehl | (EG) 1896/2006 | |
| Geringfügige Forderungen | (EG) 861/2007 | |
| Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung | (EU) 655/2014 | |
| Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen | (EG) 805/2004 | |
| Verfahren zur Anerkennung, Vollstreckbarerklärung oder Versagung der Anerkennung: | ||
| Europäische Erbrechtsverordnung | (EU) 650/2012 | |
| Brüssel I | (EU) 1215/2012 | |
| Schutzmaßnahmen in Zivilsachen | (EU) 606/2013 | |
| Unterhaltspflichten | (EG) 4/2009 | |
| Ehegüterrecht | (EU) 2016/1103 | |
| Güterrecht eingetragener Partnerschaften | (EU) 2016/1104 | |
| Kindesentführung | (EU) 2019/1111 | |
| Verfahren im Zusammenhang mit der Ausstellung, der Berichtigung und dem Widerruf von: | ||
| Unterhaltspflichten | (EG) 4/2009 | Auszüge |
| Europäische Erbrechtsverordnung | (EU) 650/2012 | Europäisches Nachlasszeugnis und Bescheinigungen |
| Brüssel I | (EU) 1215/2012 | Zertifikate |
| Schutzmaßnahmen in Zivilsachen | (EU) 606/2013 | Zertifikate |
| Ehegüterrecht | (EU) 2016/1103 | Bescheinigungen |
| Güterrecht eingetragener Partnerschaften | (EU) 2016/1104 | Bescheinigungen |
| Kindesentführung | (EU) 2019/1111 | Zertifikate |
| Anmeldung einer Forderung durch einen ausländischen Gläubiger in einem Insolvenzverfahren gemäß Artikel 53 | ||
| Insolvenzverfahren | (EU) 2015/848 | |
| Kommunikation zwischen natürlichen oder juristischen Personen oder deren Vertretern mit den zentralen Behörden: | ||
| Unterhaltspflichten | (EG) 4/2009 | |
| Kindesentführung | (EU) 2019/1111 | |
| Gemeinsame Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe | Richtlinie 2002/8/EG | |
5. Elektronische Zahlungsmethoden
Für alle Berufsgruppen des Zivilrechts, die in einem der Rechtsinstrumente, die Teil der E-Justiz-Verordnung sind, eine Rolle spielen, sind in der nachstehenden Tabelle nur die verfügbaren elektronischen Zahlungsmethoden aufgeführt. Wird keine elektronische Zahlungsmethode angegeben, ist eine solche Zahlung nicht möglich. Verschiedene Organisationen akzeptieren auch Barzahlungen. Wenn Sie weitere Informationen über nicht elektronische Zahlungsmethoden wünschen oder Fragen zu elektronischen Zahlungsmethoden haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Organisation.
| Organisation | Elektronische Zahlungsmethode |
| Notare | Elektronische Zahlungsmethoden können je nach Notar unterschiedlich sein. Wenden Sie sich an Ihren Notar, um Auskunft zu erhalten. |
| Gerichtsvollzieher | Elektronische Zahlungsmethoden können je nach Gerichtsvollzieher unterschiedlich sein. Wenden Sie sich an Ihren Gerichtsvollzieher, um Auskunft zu erhalten. |
| Niederländische Justiz |
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| Staatsrat | Die Zahlungsmöglichkeiten werden in der Eingangsbestätigung Ihres Rechtsmittels angegeben. |
| Oberster Gerichtshof | Online-Überweisung; auf Rechnungen des Obersten Gerichtshofs ist stets eine Kontonummer angegeben. Die Rechnungsnummer muss angegeben werden. Rechnungen werden stets per Post versandt. |
| Zentrale gerichtliche Inkassostelle |
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| Rat für Rechtsbeistand (Raad voor Rechtsbijstand) |
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| Rechtsanwälte | Elektronische Zahlungsmethoden können je nach Rechtsanwalt unterschiedlich sein. Wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt, um Auskunft zu erhalten. |
| Verwaltung, Vormundschaft und Betreuung | Elektronische Zahlungsmethoden können je nach Verwalter, Vormund und Betreuer unterschiedlich sein. Wenden Sie sich an Ihren Verwalter, Vormund oder Betreuer, um Auskunft zu erhalten. |
6. Mitteilung über den frühzeitigen Einsatz des dezentralen IT-Systems
Die in der E-Justiz-Verordnung (EU) 2023/2844, Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 26 Absatz 3 festgelegten Termine für die Inbetriebnahme des dezentralen IT-Systems sind für die jeweiligen Pakete wie folgt:
- Inbetriebnahme von Paket 1 bis zum 17. Januar 2028;
- Inbetriebnahme von Paket 2 bis zum 17. Januar 2029;
- Inbetriebnahme von Paket 3 bis zum 17. Januar 2030;
- Inbetriebnahme von Paket 4 bis zum 17. Januar 2031.
Das dezentrale IT-System wird nicht vor den in Artikel 26 Absatz 3 der E-Justiz-Verordnung (EU) 2023/2844 festgelegten Terminen für die vier in Artikel 10 Absatz 3 der genannten Verordnung genannten Pakete eingesetzt werden. Erweist sich ein frühzeitiger Einsatz dennoch als möglich, wird für jedes Rechtsinstrument und jede Organisation angegeben, wann dies erreicht werden kann.
7. Mitteilung über den frühzeitigen Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil- und Handelssachen
Derzeit wird es nicht möglich sein, Videokonferenzen in Zivil- und Handelssachen vor dem 1. Mai 2025 für Rechtsakte, die Teil der E-Justiz-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2844) sind, gemäß deren Artikel 5 zu nutzen.
8. Mitteilung über den frühzeitigen Einsatz von Videokonferenztechnik in Strafsachen
Derzeit wird es nicht möglich sein, Videokonferenzen in Strafsachen vor dem 1. Mai 2025 für Rechtsakte zu nutzen, die Teil der E-Justiz-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2844) sind, gemäß deren Artikel 6 zu nutzen.