Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- in Österreich: § 99 der Jurisdiktionsnorm.
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- in Österreich beim Bezirksgericht.
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- in Österreich beim Bezirksgericht.
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
- in Österreich: der Revisionsrekurs.