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Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

Belgien
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Belgium
Recognising and Enforcing Judgments In Civil And Commercial Matters - Brussels I Regulation
* mandatory input

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

Entfällt.

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

beim Gericht erster Instanz (tribunal de première instance/rechtbank van eerste aanleg)

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- im Falle des Schuldners: beim Gericht erster Instanz (tribunal de première instance/rechtbank van eerste aanleg

- im Falle des Antragstellers: beim Appelationshof (cour d'appel/hof van beroep)

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

die Kassationsbeschwerde.

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