Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- In Finnland: Kapitel 10 § 18 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 2 der Prozessordnung
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- In Finnland beim Amtsgericht (käräjäoikeus/tingsrätt)
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- In Finnland beim Berufungsgericht (hovioikeus/hovrätt)
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
- In Finnland mit einem Rechtsbehelf beim Obersten Gerichtshof (korkein oikeus/högsta domstolen)