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Im Bereich der Ziviljustiz werden die einschlägigen Informationen über das Vereinigte Königreich auf dem Europäischen Justizportal im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2026 verfügbar bleiben.

Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

England und Wales
England und Wales
Flag of England and Wales

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

- im Vereinigten Königreich: Vorschriften, nach denen die Zuständigkeit begründet wird durch:

a)       die Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten während dessen vorübergehender Anwesenheit im Vereinigten Königreich

b)      das Vorhandensein von Vermögenswerten des Beklagten im Vereinigten Königreich oder

c)       die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Vereinigten Königreich durch den Kläger.

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

- in England und Wales beim High Court of Justice oder für Entscheidungen in Unterhaltssachen beim Magistrates' Court über den Secretary of State

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- in England und Wales beim High Court of Justice oder für Entscheidungen in Unterhaltssachen beim Magistrates' Court;

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

- ein einziger auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf.

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